Ich habe eine Frage zu einer sehr komplizierten Geschichte.
Um erstmal die Gegenwart zu erklären. Ich habe heute eine Klageschrift gegen mich erhalten, für Schulden die meine Freundin, bevor wir zusammen wahren gemacht hat.
Sie hat im Jahr 2008 wohl von einem Anwalt für Arbeitsrecht Hilfe bekommen und die von Ihm geleistete Arbeit nicht bezahlt. Ergo hat sie ( ohne dass ich es wusste) einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Die geforderte Summe konnte sie aufgrund von gerade mal 530€ ALG 1 nicht zahlen und hat die eidesstattiche Versicherung beim GV abgeschlossen (Was ich bis heute auch nicht wusste). So weit so gut.
Nun wird es kompliziert. In der Zeit wo Sie die EV abgeschlossen hatte waren wir schon zusammen und sind zusammen gezogen und ihr ALG wurde auf mein Konto überwiesen, da sie kein eigenes mehr hatte.(Aufgrund einer anderen Dämlichkeit) Sie ist mit einer vollen Kontovollmacht ausgestattet, dass sie über ihr eigenes Geld komplett verfügen kann(auch über meins, da ist sie aber nie dran gegangen).
Nun bekomme ich heute einen Brief vom Amtsgericht Dorsten, dass ICH angeklagt werde vom besagten Rechtsanwalt, die komplette Summe + Zinsen Gebühren etc. an Ihn zu zahlen… Als Begründung ist angegeben, dass ich als Treuhänder fungiere und ich jetzt verpflichtet bin die Summe für meine Freundin zu zahlen. Ebenfalls hätte ich 2 Briefe von diesem Anwalt missachtet, die an mich gestellt waren.–> Ich habe diese Briefe nie erhalten! (Ich gehe davon aus, dass meine Freundin die Briefe aus Scham hat verschwinden lassen.)
Aus lauter Verzweiflung, rufe ich natürlich besagten Anwalt an und versuche zu erfahren, was das alles soll. Seine Aussage zu diesem Thema entweder meine Freundin zahlt(was nicht möglich ist deswegen die EV) oder ich zahle. ER meinte dann nur ganz lapidar : " Tut mir Leid Herr XxX ich habe Sie an den Hammelbeinen…"
Also ich halte mich selber nicht für doof(außer in der Wahl meiner Freundin…) Aber diese Geschichte geht weit über mein Verständnis für RECHT hinaus…
Nun abschließend meine Frage: Wie kann ich aus dieser Misere entfliehen, ohne dass ich das zahlen muss geschweige denn verklagt werde? Weil ich diese Verpflichtung nicht einsehe…
PS: Bitte keine Ratschläge wie: „Verlass diese Frau sofort“ etc. Was dieses Thema angeht, kümmere ich mich selber drum. Ich erbitte nur Hilfe was die Rechtsfrage angeht.
Sofort die Angelegenheit mit dem Konto ändern, Ihre Freundin sollte das Geld als Scheck bekommen oder ein eigenes Konto aufmachen! (auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken verweisen, dass jedermann ein Konto haben soll).
Selbst anwaltlichen Rat suchen - dringend. wenn Klageschrift eingegangen ist, Anzeige der Verteidigung an das Gericht innerhalb der Frist nicht vergessen.
Mehr kann ich nicht sagen, der Anspruch klingt aber abstrus - an den Hammelbeinen sehe ich Sie aber noch nicht gefaßt …
Das Schreiben des Gerichtes genau durchlesen und beachten!
Prüfen SIe bitte, ob es eine Klage oder ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist.
Falls es eine Klage ist:
Verklagt sind Sie schon! Deshalb müssen Sie sich sofort dagegen wehren und die gerichtlichen Fristen beachten. Keine Vereinbarungen mit dem gegnerischen Anwalt. Denn wenn die gerichtlichen Fristen abgelaufen sind, ist es wahrscheinlich zu spät.
Soeben mit einer Anwältin gesprochen - Ergebnis: Sie sollten unbedingt schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen! Nach den Informationen die Sie gegeben haben könnte der Anspruch unbegründet sein!
Zudem unbedingt das Konto regeln (keine Eingänge Ihrer Freundin mehr)!
Falls es ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist:
keine Zahlungen mehr an die Freundin. Das restliche Geld Ihrer Freundin müssten Sie an den Anwalt überweisen.
kein Geld Ihrer Freundin mehr auf das Konto. Das müssten Sie beim Anwalt abliefern.
Vollmacht löschen.
ggf. Anwalt aufsuchen, damit Sie keinen Fehler machen
Alles was ich schreibe, schreibe ich aufgrund Ihrer Schilderung und wie ich es dann verstanden habe.
Namens der Klägerin erheben wir Klage und werden beantragen:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.031,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 10 März 2011 zu zahlen.
Außerdem verkünden wir Frau XxX (meine Freundin) den Streit und fordern sie auf, dem Rechtsstreit auf Seiten der Kläger beizutreten.(wird sie nicht tun)
Die Frage ist natürlich, wie teuer kommt mich ein Anwalt zu stehen?? Zunächst werde ich erstmal die erste Frist von 2 Wochen einhalten ( die geht bis zum 27.4) und dem Gericht mitteilen, dass ich mich verteidigen will. Danach habe ich die Frist weiterer 2 Wochen,(bis zum 11.5) um die Klage schriftlich zu erwiedern.
Ohne Anwalt geht da nichts …
Den Anwalt nach den Kosten und evtl. Prozeßkostenhilfe fragen. Wichtig: Erst nach Kosten fragen, dann Anfangen lassen!
Zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts mehr sagen, da der Pfändungsbeschluss ins Spiel gekommen ist.
Hallo,
das ist aus meiner Sicht völliger Quatsch. Du bist kein Treuhänder deiner Freundin, nur weil ihr ALG I auf dein Konto geht. Selbst wenn du dieses Geld treuhänderisch verwalten würdest, läge es unter der Pfändungsgrenze von 989,99 Euro und kein Gläubiger hätte darauf Pfändungszugriff. Wenn du nichts unterschrieben hast für deine Freundin, bist du auch nicht haftbar.
Mir ist allerdings der genaue Sachverhalt nicht klar. Wie begründet denn der Anwalt seine Klageschrift? Dazu muss er doch was sagen! Tippe doch seine Klageschrift ab, damit ich sie lesen kann.
Du kannst natürlich auch zu einem Rechtsanwalt gehen und dich dort beraten lassen. Auf alle Fälle musst du die Forderung bestreiten. Du musst auf die Klageschrift antworten, sonst wird nach Antrag entschieden, also gegen dich.
Erst mal viele Grüße
Micha