Immer
Hallo Kareen,
hab mal in meinem Fördermittelrechercheprogram (was für ein Wort!) nachgeschaut und folgendes für Dich gefunden:
1.) das nachfolgende aufgeführte Programm könnte interessant sein (habe aber keine Erfahrung mit diesem Programm da Baden-Württemberger):
Frauenförderung
Förderart
Darlehen.
Fördergebiet: Niedersachsen.
Begünstigte: Frauen, die sich eine gewerbliche oder freiberufliche Existenz schaffen.
Verwendungszweck:
Investitionen zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens;
Übernahme einer tätigen Beteiligung.
Die Anschaffung eines ersten Warenlagers oder die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können in die Förderung einbezogen werden. Auch Betriebsmittel (z. B. Kosten für die Eröffnungswerbung) sind mit dem Darlehen finanzierbar.
Der Erwerb von Kraftfahrzeugen ist nicht förderfähig.
Voraussetzungen:
Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderwürdig und betriebswirtschaftlich vertretbar sein.
Es muss eine wirtschaftlich tragfähige Existenz angestrebt werden.
Darlehenshöhe:
Mindestbetrag: 10 TDM;
Höchstbetrag: 250 TDM.
Betriebsmittel können bis zu 50 TDM mitfinanziert werden.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Auszahlung: 96 %.
Zinssatz: Je nach Kapitalmarktsituation.
Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten.
Laufzeit
Bis zu zehn Jahre; bei Bauvorhaben bis zu 15 Jahre.
Tilgung:
Tilgungsfrei bis zwei Jahre; danach halbjährlich in gleichen Raten.
Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich.
Haftungsfreistellung:
Wenn die förderfähigen Ausgaben unter 30 TDM liegen, kann eine Haftungsfreistellung von 50 % gewährt werden.
Sonstiges:
Das Programm unterliegt der “de minimis”-Regelung.
2.) Mögliche Existenzgründungshilfen, -programme und -zuschüsse und enstprechender Kommentar dazu:
Programmauswahl
Sie haben durch zielgerichtete Informationen zum geplanten betrieblichen
Vorhaben eine Programmselektion vorgegeben und damit eine der über
30.000 möglichen Datenkombinationen gewählt. Die Computerrecherche
nach Finanzierungsmöglichkeiten und -alternativen für das betriebliche
Vorhaben, ergibt folgende Programmauswahl:
102
Eigenkapitalhilfe/EKH Darlehen
105
ERP-Existenzgründungsprog… Darlehen
135
DtA-Existenzgründungsprog… Darlehen
138
DtA-Startgeld Darlehen
161
KfW-Mittelstandsprg./Leasing Darlehen
220
Globaldarlehen Darlehen
271
Frauenförderung Darlehen
327
Bürgschaft der BB Bürgschaft
348
Landesbürgschaft Bürgschaft
497
Senior-Experten-Programm Sonstige
540
Existenzgründungsberatung Zuschuss
567
Überbrückungsgeld Zuschuss
670
Gründungszuschuss Zuschuss
844
Berufliche Qualifizierung Zuschuss
851
Unternehmensberatung Zuschuss
879
Einstellungszuschuss/Gründung Zuschuss
920
Soziale Betriebe I Zuschuss
Leider können in der Regel nicht alle Programme gleichzeitig für dasselbe
Vorhaben beantragt werden. Beachten Sie hierzu ggf. die redaktionellen
Hinweise zur Kombinierbarkeit der Programme.
Die günstigste Finanzierungsvariante ergibt sich oft erst nach
Rücksprache mit der Hausbank bzw. den zuständigen Antragstellen. Die
Interessen aller an einer Finanzierung Beteiligten, sind aber nur selten
deckungsgleich. Deshalb sollten Sie sich vor der ersten Kontaktaufnahme
mit der Hausbank Ihre eigene Meinung zur Finanzierung des Vorhabens
bilden und die Fördervoraussetzungen anhand der Unterlagen abklären.
Bei konkreten Vorhaben lesen Sie bitte neben den redaktionellen
Beträgen die Richtlinien, welche teilweise wohl schwer verständlich, weil
im „amtsdeutsch“ geschrieben aber letztlich bindend für Sie sind.
Stellen Sie die Förderanträge frühzeitig und zwar vor Beginn des
Vorhabens! Hiervon ausgenommen ist lediglich die Investitionszulage, die
nachträglich beim Finanzamt beantragt wird.
3.) Die Zehn Gebote für eine erfolgreiche Antragstellung
Erstes Gebot
Nehme unverzüglich mit der Antragstelle, dem Projektträger oder der Hausbank Kontakt auf, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln verwirklicht werden soll.
Zweites Gebot
Stelle den Antrag termingerecht, nämlich grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens.
Drittes Gebot
Beachte genau die vorgeschriebenen Modalitäten und übersehe vor allem keine Termine.
Viertes Gebot
Wähle die für das Vorhaben optimale Finanzierungsvariante, die sich bei der Kombination von öffentlich geförderten Darlehensprogrammen, Ergänzungsdarlehen und/oder Hausbankdarlehen usw. ergibt.
Fünftes Gebot
Bedenke, nicht jeder Antrag wird positiv entschieden.
Sechstes Gebot
Handle zukunftsorientiert und berücksichtige in diesem Zusammenhang auch die steuerlichen Auswirkungen.
Siebtes Gebot
Verwende Zuwendungen (öffentliche Mittel) nur dem festgelegten Zweck entsprechend.
Achtes Gebot
Plane realitätsbezogen und berücksichtige dabei im ausreichenden Maße Mittel, welche die Liquidität des Unternehmens langfristig sichern.
Neuntes Gebot
Achte bei der Aufstellung des Investitionsplanes auf Vollständigkeit.
Zehntes Gebot
Überzeuge die Hausbank, sonstige Antragstellen bzw. den Projektträger durch kompetentes Verhalten und aussagefähige Planungsunterlagen.
Das war´s!
Viel Erfolg wünscht
Friedrich
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