Bin ich hier richtig?

Ich hoffe. Meine Frage ist, gibt es derzeit irgendwelche öffentlichen Zuschüsse für Altbausanierung (Bauernhof in Niedersachsen Bj. 1899) Es muß ein neuer Dachstuhl her und Decken eingezogen werden.
Weitere Frage: Existenzgründung. Hilft der Staat? Wenn ja, wie?

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Kareen

Denkmalschutz ??
Hallo Kareen,

es wäre interressant zu wissen, ob das Haus evtl. unter Denkmalschutz steht ?!

Ich hoffe. Meine Frage ist, gibt es derzeit irgendwelche
öffentlichen Zuschüsse für Altbausanierung (Bauernhof in
Niedersachsen Bj. 1899) Es muß ein neuer Dachstuhl her und
Decken eingezogen werden.

Ja, und zwar betreffend die Niedrigenergie.
Ich kann dir dazu leider im Moment keine konkreteren Angaben machen, habe meine Unterlagen nicht hier.
Komme nächste Woche darauf zurück.

Weitere Frage: Existenzgründung. Hilft der Staat? Wenn ja,
wie?

Dazu kann ich leider gar nichts sagen.

Lieben Gruß,
Vanessa

Nachtrag : Links
Habe vergessen, die Links einzufügen…jaja, das Alter *g*

http://www.umweltzentrum-freiburg.de/aktuelles/Umwel…
http://www.bmp.de/vorort/9806/s17.htm
http://www.klimabuendnis.org/kbhome/download/Neh98_8…

Gruß,
Vanessa

Ich hoffe. Meine Frage ist, gibt es derzeit irgendwelche
öffentlichen Zuschüsse für Altbausanierung (Bauernhof in
Niedersachsen Bj. 1899) Es muß ein neuer Dachstuhl her und
Decken eingezogen werden.
Weitere Frage: Existenzgründung. Hilft der Staat? Wenn ja,
wie?

Hallo Kareen,

Zu Deiner zweiten Frage: Es gibt eine anfänglich nur schwer überschaubare Vielfalt von Förderprogrammen für Existenzgründer vom Land, vom Bund, von der EU, teilweise regional begrenzt, für bestimmte Zielgruppen, für verschiedene Phasen der Existenzgründung.

Wenn man die Vielfalt im Interesse der Übersichtlichkeit eindampft, reduziert es sich auf Programme aus dem ERP-Sondervermögen, auf Kredite der KfW und auf Technologieprogramme des BMBF. Letztere kannst Du für Zapfanlagenbauer und Tierärzte (das trifft doch auf Euch zu) vergessen. Bei der IHK und bei der Bank (Antragstellungen NUR über die Bank und die machen es nicht gerne) machst Du Dich mit den Stichworten ERP und KfW schlau.

Ich erspare mir an dieser Stelle Erläuterungen der verwendeten Abkürzungen und Aufdröselung der Details der einzelnen Fördermöglichkeiten. Es wäre ein abendfüllendes Programm. Dafür gibt’s eine ganze Beraterszene (an dieser Stelle die erste Warnung. Es gibt viel Halbseidenes, auch wenn die Leute z.T. mit der Visitenkarte einer Bank kommen).

Ich will auf einen anderen wichtigen Punkt, nämlich auf die Haftungsfrage hinaus:
Ihr besitzt eine Immobilie, egal in welchem Zustand. Ihr seid Eigentümer von Grund und Boden. Es gibt bereits die Selbständigkeit Deines Freundes und Du willst eine Vet.-Praxis aufmachen. Ihr werdet Geld bekommen und solltet Euch trotzdem bei jeder Mark mehrmals und gründlich überlegen, ob Ihr das Geld wirklich haben wollt. Weil ohne persönliche Haftung rein nichts läuft, besteht die akute Gefahr, daß bei erster Gelegenheit alles den Bach heruntergeht, einschließlich des Daches über dem Kopf. Ihr müßt unbedingt und unter allen Umständen Immobilie und Selbständigkeit trennen. Ihr müßt mit der gleichen Priorität gegenüber Dritten gegenseitige Bürgschaften vermeiden. Du wirst nach kurzer Zeit feststellen, daß das die Punkte sind, die jede Bank zu unterlaufen versucht. Und es kann einmal ganz dumm kommen (Krankheit, Geschäft läuft mal schleppend, was auch immer), dann muß der Schaden begrenzbar sein. Bis zum Umfallen schuftende Selbständige mit ein bißchen Eigentum kommen sonst schnell in die Rolle des Schlachtschweins, an dem sich alle möglichen Leute sattfressen.

Also: Einer finanziert die Immobilie, der andere hat ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht. Mit solcher Last ist schon viel Interessantes von dem Haus für Aasgeier weg.

Nur der mit dem Wohnrecht finanziert seine Selbständigkeit über öffentliche Mittel, ergänzt durch Bankengagement. Gegenseitige Bürgschaften gibt’s nicht. Wenn eine Bank das nicht will: Konsequent Finger weg, andere Bank suchen. Das ständig von weich gebetteten Gehaltsempfängern mit 38-Stunden-Woche, Urlaubs- und Pensionsanspruch wiederholte Argument, daß ihr doch wohl hinter der eigenen Selbständigkeit steht und deshalb alles in die Waagschale werfen könnt, überhört Ihr einfach. Es wird durch dauernde Wiederholung nicht richtiger. Das muß ich Dir wahrscheinlich nicht im Detail begründen und erspare es mir hier aus Platzgründen.

Mit dieser Vorgehensweise besteht Euer größtes Risiko in der Festigkeit der Beziehung. Das ist aber berechenbarer als Sachbearbeiterentscheidungen, wenn es einmal richtig eng wird.

Gruß
Wolfgang

Hallo, Ihr beiden:

Vielen Dank für die Auskünfte. Denkmal ist nicht. Ich glaube auch nicht, dass ich den Kotten schützen lassen würde, selbst wenn das möglich wäre. Von Bekannten hörte ich die abschreckendsten Berichte bzgl. Bauauflagen.

Das Gehöft ist recht groß und ziemlich heruntergekommen. Ich werde darum erstmal einen befreundeten Bauunternehmer einen gründlichen Blick drauf und rein werfen lassen, bevor wir da überhaupt was in Angriff nehmen. Von der Lage und den Flächen her ist der Hof unbezahlbar und ich will ihn unbedingt erhalten, die Frage ist eben nur, ob das alte Wohnhaus zu einer Instandsetzung Sinn macht oder ob besser neu gebaut wird.
Mir ist schon klar, dass wir damit auf absehbare Zeit eine Baustelle bewohnen werden. Und natürlich muß die Finanzierung machbar sein.

Vielen Dank auch für die Links. Wenn wir irgedwas in Angriff nehmen, werde ich Euch über den Ausgang unserer Überlegungen auf dem Laufenden halten

Gruß Kareen

Immer
Hallo Kareen,

hab mal in meinem Fördermittelrechercheprogram (was für ein Wort!) nachgeschaut und folgendes für Dich gefunden:

1.) das nachfolgende aufgeführte Programm könnte interessant sein (habe aber keine Erfahrung mit diesem Programm da Baden-Württemberger):

Frauenförderung

Förderart

Darlehen.

Fördergebiet: Niedersachsen.

Begünstigte: Frauen, die sich eine gewerbliche oder freiberufliche Existenz schaffen.

Verwendungszweck:
Investitionen zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens;
Übernahme einer tätigen Beteiligung.

Die Anschaffung eines ersten Warenlagers oder die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können in die Förderung einbezogen werden. Auch Betriebsmittel (z. B. Kosten für die Eröffnungswerbung) sind mit dem Darlehen finanzierbar.

Der Erwerb von Kraftfahrzeugen ist nicht förderfähig.

Voraussetzungen:
Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderwürdig und betriebswirtschaftlich vertretbar sein.
Es muss eine wirtschaftlich tragfähige Existenz angestrebt werden.

Darlehenshöhe:

Mindestbetrag: 10 TDM;

Höchstbetrag: 250 TDM.

Betriebsmittel können bis zu 50 TDM mitfinanziert werden.

Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Auszahlung: 96 %.

Zinssatz: Je nach Kapitalmarktsituation.

Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten.

Laufzeit
Bis zu zehn Jahre; bei Bauvorhaben bis zu 15 Jahre.

Tilgung:
Tilgungsfrei bis zwei Jahre; danach halbjährlich in gleichen Raten.
Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich.

Haftungsfreistellung:
Wenn die förderfähigen Ausgaben unter 30 TDM liegen, kann eine Haftungsfreistellung von 50 % gewährt werden.

Sonstiges:
Das Programm unterliegt der “de minimis”-Regelung.

2.) Mögliche Existenzgründungshilfen, -programme und -zuschüsse und enstprechender Kommentar dazu:

Programmauswahl

Sie haben durch zielgerichtete Informationen zum geplanten betrieblichen
Vorhaben eine Programmselektion vorgegeben und damit eine der über
30.000 möglichen Datenkombinationen gewählt. Die Computerrecherche
nach Finanzierungsmöglichkeiten und -alternativen für das betriebliche
Vorhaben, ergibt folgende Programmauswahl:

102
Eigenkapitalhilfe/EKH Darlehen
105
ERP-Existenzgründungsprog… Darlehen
135
DtA-Existenzgründungsprog… Darlehen
138
DtA-Startgeld Darlehen
161
KfW-Mittelstandsprg./Leasing Darlehen
220
Globaldarlehen Darlehen
271
Frauenförderung Darlehen
327
Bürgschaft der BB Bürgschaft
348
Landesbürgschaft Bürgschaft
497
Senior-Experten-Programm Sonstige
540
Existenzgründungsberatung Zuschuss
567
Überbrückungsgeld Zuschuss
670
Gründungszuschuss Zuschuss
844
Berufliche Qualifizierung Zuschuss
851
Unternehmensberatung Zuschuss
879
Einstellungszuschuss/Gründung Zuschuss
920
Soziale Betriebe I Zuschuss

Leider können in der Regel nicht alle Programme gleichzeitig für dasselbe
Vorhaben beantragt werden. Beachten Sie hierzu ggf. die redaktionellen
Hinweise zur Kombinierbarkeit der Programme.

Die günstigste Finanzierungsvariante ergibt sich oft erst nach
Rücksprache mit der Hausbank bzw. den zuständigen Antragstellen. Die
Interessen aller an einer Finanzierung Beteiligten, sind aber nur selten
deckungsgleich. Deshalb sollten Sie sich vor der ersten Kontaktaufnahme
mit der Hausbank Ihre eigene Meinung zur Finanzierung des Vorhabens
bilden und die Fördervoraussetzungen anhand der Unterlagen abklären.
Bei konkreten Vorhaben lesen Sie bitte neben den redaktionellen
Beträgen die Richtlinien, welche teilweise wohl schwer verständlich, weil
im „amtsdeutsch“ geschrieben aber letztlich bindend für Sie sind.

Stellen Sie die Förderanträge frühzeitig und zwar vor Beginn des
Vorhabens! Hiervon ausgenommen ist lediglich die Investitionszulage, die
nachträglich beim Finanzamt beantragt wird.

3.) Die Zehn Gebote für eine erfolgreiche Antragstellung

Erstes Gebot

Nehme unverzüglich mit der Antragstelle, dem Projektträger oder der Hausbank Kontakt auf, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln verwirklicht werden soll.

Zweites Gebot

Stelle den Antrag termingerecht, nämlich grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens.

Drittes Gebot

Beachte genau die vorgeschriebenen Modalitäten und übersehe vor allem keine Termine.

Viertes Gebot

Wähle die für das Vorhaben optimale Finanzierungsvariante, die sich bei der Kombination von öffentlich geförderten Darlehensprogrammen, Ergänzungsdarlehen und/oder Hausbankdarlehen usw. ergibt.

Fünftes Gebot

Bedenke, nicht jeder Antrag wird positiv entschieden.

Sechstes Gebot

Handle zukunftsorientiert und berücksichtige in diesem Zusammenhang auch die steuerlichen Auswirkungen.

Siebtes Gebot

Verwende Zuwendungen (öffentliche Mittel) nur dem festgelegten Zweck entsprechend.

Achtes Gebot

Plane realitätsbezogen und berücksichtige dabei im ausreichenden Maße Mittel, welche die Liquidität des Unternehmens langfristig sichern.

Neuntes Gebot

Achte bei der Aufstellung des Investitionsplanes auf Vollständigkeit.

Zehntes Gebot

Überzeuge die Hausbank, sonstige Antragstellen bzw. den Projektträger durch kompetentes Verhalten und aussagefähige Planungsunterlagen.

Das war´s!

Viel Erfolg wünscht

Friedrich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[…]

Viel Text von Friedrich! :wink:

Hallo Friedrich,

da Du Dich ja so gut auskennst:

Gelten diese Bestimmungen auch, wenn man als selbständiger
Kaufmann für nur eine Firma tätig ist? Man ist dann ja so eine
Art Subunternehmer, oder?

Gruß
kyra

Subunternehmer

[…]

Viel Text von Friedrich! :wink:

Hallo Friedrich,

Hallo Kyra,

da Du Dich ja so gut auskennst:

Schwingt da ein leichter Ton von Neid mit? *ggg*

Gelten diese Bestimmungen auch, wenn man als selbständiger
Kaufmann für nur eine Firma tätig ist?

Die ausgesuchten Fördermittel gelten für die freien Berufe. Du wirst wahrscheinlich eher als Dienstleister eingestuft, oder? Damit müsste ich eine neue Recheche starten, für die ich allerdings nicht immer Zeit habe (zumindest wenn ich diese kostenlos mache).

Man ist dann ja so eine Art Subunternehmer, oder?

Das musst Du ja bei der Antragstellung keinem sagen, obwohl viele Existenzgründer am Anfang nur für eine Firma arbeiten.

Gruß
kyra

Gruß

Friedrich

[…]

Viel Text von Friedrich! :wink:

Hallo Friedrich,

Schwingt da ein leichter Ton von Neid mit? *ggg*

Neid? Nie nich!!! *grinszurück*

Die ausgesuchten Fördermittel gelten für die freien Berufe. Du
wirst wahrscheinlich eher als Dienstleister eingestuft, oder?
Damit müsste ich eine neue Recheche starten, für die ich
allerdings nicht immer Zeit habe (zumindest wenn ich diese
kostenlos mache).

Dienstleister? Ja, das stimmt.

Dann werde ich mal die weiten Welten des Internets durchforsten
*schwitzjetztschon*
Ich hatte mich vorab schon mal beim AA erkundigt. Da ich aber
noch nix konkretes hatte, bekam ich nur eine allgemeine Antwort.
So richtig konkret ist es immer noch nicht. Stehe noch in
Verhandlungen. Deswegen muss die Recherche auch noch ein bißchen
warten.
Trotzdem erstmal vielen Dank. Vielleicht kann ich ja auch etwas
aus Deinem Posting verwenden. Oder Dich als Experten anfragen.

Gruß
kyra

Dann werde ich mal die weiten Welten des Internets
durchforsten
*schwitzjetztschon*
Ich hatte mich vorab schon mal beim AA erkundigt. Da ich aber
noch nix konkretes hatte, bekam ich nur eine allgemeine
Antwort.
So richtig konkret ist es immer noch nicht. Stehe noch in
Verhandlungen. Deswegen muss die Recherche auch noch ein
bißchen
warten.
Trotzdem erstmal vielen Dank. Vielleicht kann ich ja auch
etwas
aus Deinem Posting verwenden. Oder Dich als Experten anfragen.

Gruß
kyra

Hallo Kyra,

was willst Du denn genau machen? Und was suchst Du genau in den weiten Welten des Internets? Mit wem bist Du in Verhandlung?

Vielleicht *ggg* helfe ich Dir wenn Du noch einmal so nett zurückgrinst!

Gruß

Friedrich