Bin ich im Kündigungsschutz?

Ich habe ein Problem: ich habe am 29.Sep. 2011 meine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten um 13:00 Uhr (Datiert auf den 29.Sep. 2011, 31.12.2011 letzter Arbeitstag).
Dann habe ich um 16:00 Uhr fristgereicht, sieben Wochen vor Beginn) ebenfalls am 29.Sep. 2011 meine Elternzeit (werde in 2 Wochen Vater!) eingereicht, welche ich ab dem 18. Nov nehme.

Jetzt meine Frage: Prinzipiell bin ich ab dem Einreichen der Elternzeit in Kündigungsschutz. Gilt hier jetzt das Datum oder auch die Uhrzeit?

Nein, Du hast keinen Kündigungsschutz. Den hat man nur, wen man IN der Elternzeit ist. Bei Dir würde sie erst im Nov. anfangen. Außerdem hat Dein AG erst NACH der Kdg. davon erfahren.

Elternzeitgesetz § 18 Kündigungsschutz
(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist,
höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. - Also: Die Kündigung ist wirksam.

am 29.Sep. 2011 meine Kündigung
erhalten um 13:00 Uhr (Datiert auf den

29.Sep. 2011, 31.12.2011 letzter Arbeitstag).
Dann habe ich um 16:00 Uhr fristgereicht, sieben Wochen vor
Beginn) ebenfalls am 29.Sep. 2011 meine Elternzeit eingereicht, welche ich ab dem 18. Nov nehme.

Jetzt meine Frage: Prinzipiell bin ich ab dem Einreichen der

Elternzeit in Kündigungsschutz. Gilt hier jetzt das Datum oder
auch die Uhrzeit?

Guten Tag,

das Gesetz sagt in § 18 I 1 BEEG, dass der Kündigungsschutz „ab dem Zeitpunkt von dem an Elternzeit verlangt wurde, höchstens 8 Wochen vor Beginn“ nicht gekündigt werden darf.
Hier wurde nach dem Zugang der Kündigung die „Elternzeit verlangt“. Daher besteht mE kein Kündigungsschutz.
Sorry

Sorry, kann ich nicht weiterhelfen.

Guten Tag,

wenn Sie nachweislich die Kündigung vor Antragstellung erhalten haben, waren Sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht im Sonderkündigungsschutz durch Elternzeit.

Tut mir leid. Dennoch alles Gute!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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