Ich habe ein Problem: ich habe am 29.Sep. 2011 meine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten um 13:00 Uhr (Datiert auf den 29.Sep. 2011, 31.12.2011 letzter Arbeitstag).
Dann habe ich um 16:00 Uhr fristgereicht, sieben Wochen vor Beginn) ebenfalls am 29.Sep. 2011 meine Elternzeit (werde in 2 Wochen Vater!) eingereicht, welche ich ab dem 18. Nov nehme.
Jetzt meine Frage: Prinzipiell bin ich ab dem Einreichen der Elternzeit in Kündigungsschutz. Gilt hier jetzt das Datum oder auch die Uhrzeit?