Hallo zusammen.
Habe mal eine allgemeine Frage zum
Thema Recht , bzw. Ruhestörung.
Ich wohne etwas ländlich auf einem
Hof. Auf dem Hof befindet sich eine Scheune wo ich ein Proberaum mir
eingerichtet habe. Hier wird einmal die Woche 2std (18-20 Uhr
geprobt). jetzt habe ich einen Nachbarn der bei der Forstverwaltung
arbeitet und ein echter „Griesgram“ ist. Er fühlt sich
belästigt von der Musik. Hat mir einen Anonymen Brief hinterlegt und
im Namen der ganzen Nachbarschaft mich aufgefordert das musizieren zu
unterlassen. Der Nachbar droht mir mit einige Ämter einzuschalten
falls ich dem nicht nachgehe. Unter andern mit dem Bauamt, dass ich
in der Scheune gar nicht proben darf. Der Forstverwaltung, weil ich
die Eulen stören würde die in einem , angebliche Naturschutzgebiet,
(200m entfernt) leben würden und dem Bundesimmissionsschutzgesetz
,da die Beschallung nach 19.00 in der Umwelt zu laut ist.
Die angrenzenden Nachbarn wohnen 200m
weit entfernt , die dB Lautstärke entspricht dort der
Zimmerlautstärke (gemessen habe ich noch nicht). Die Scheune ist vom
TÜV abgenommen und das Naturschutzgebiet befindet sich 500m weit
entfernt. Von den direkten Nachbarn weiß ich das sie die Musik nicht
stört. Der Anonyme Adressat wohnt 300m weit entfernt.
Was meint ihr, sollte ich dem Schreiben
Aufmerksamkeit schenken. Abgesehen davon, das , dass Schreiben mit
100 Rechtschreibfehlern bestückt ist und es nicht Unterschrieben
ist, finde ich es überaus dreist.
Aber wer ist im Recht?
geh doch der Drohung aus dem Weg, geh einfach mal umgehend,zu deiner Ortsgemeinde/Rathaus, und leg da mal die Briefliche Mahnung auf den Tisch und frag mal wie du dich verhalten sollst, das kommt immer besser, als wenn dein NetterNachbar vor dir da ist, dann sind Sie schon vorbereitet.
schlafende Hunde würde ich mit einem Gang zur Behörde aber auch nicht unbedingt wecken. Soll er sich doch beschweren. Dann siehst du ja ob und wenn ja was passiert. Wenn du sagst, dass alles in Ordnung ist…
zimmerlautstärke ist, wenn man die musik in allen zimmern hören kann.
kümmer dich nicht um den miesmacher. dreh die lautstärke einfach noch weiter auf, bis man drinnen nicht mehr hören kann, wenn er draußen klopft. oder über den zaun zu schreien versucht. ist echt dreist, dass der typ seine ruhe will. und die tiere im wald haben sowieso nichts zu melden. man hat schließlich das recht, auf seinem grundstück so viel krach zu machen, wie man will.
wie bringt man eigentlich eine scheune zum tüv? müsste ich auch mal machen - meine nachbarn beschweren sich nämlich auch immer über den krach, wenn ich mal am schlagzeug trainiere.
Hallo zusammen.
Habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Recht , bzw. Ruhestörung.
Ich wohne etwas ländlich auf einem Hof. Auf dem Hof befindet sich eine Scheune wo ich mir ein Proberaum eingerichtet habe. Hier wird einmal die Woche 2std (18-20 Uhr) geprobt. Jetzt habe ich einen Nachbarn der bei der Forstverwaltung arbeitet und ein echter „Griesgram“ ist. Er fühlt sich belästigt von der Musik. Er hat mir einen Anonymen Brief hinterlegt und im Namen der ganzen Nachbarschaft mich aufgefordert das Musizieren zu unterlassen. Der Nachbar droht mir einige Ämter einzuschalten, falls ich dem nicht nachgehe. Unter andern mit dem Bauamt, er behauptet ,dass ich in der Scheune gar nicht proben darf. Auch mit der Forstverwaltung, weil ich Eulen stören würde, die in einem “angebliche Naturschutzgebiet“ (200m entfernt) leben. Und dem Bundesimmissionsschutzgesetz ,da die Beschallung nach 19.00 in der Umwelt zu laut ist.
Die angrenzenden Nachbarn wohnen 200m weit entfernt , die dB Lautstärke entspricht dort der Zimmerlautstärke (gemessen habe ich noch nicht). Die Scheune ist vom TÜV abgenommen und das Naturschutzgebiet befindet sich 500m weit entfernt. Von den direkten Nachbarn weiß ich, dass sie die Musik nicht stört. Der Anonyme Adressat wohnt 300m weit entfernt.
Was meint ihr, sollte ich dem Schreiben Aufmerksamkeit schenken.
Aber wer ist im Recht?
Danke schon mal im voraus..
Gruß oli…
Hallo Oli,
anonyme Schreiben verfassen nur Leute, die sich einer ordnungsgemäßen Auseinandersetzung nicht stellen wollen. Meistens bellen diese Hunde nur und beißen nicht.
Zimmerlautstärke ist im übrigen, wenn nichts aus dem Raum raus kommt. Ist aber egal. Du darfst auf Deinem Hof so laut sein, wie Du willst. Wichtig, ist lediglich, wie laut es an der Grenze Deines Grundstückes ist, bzw. da, wo der Beschwerende sich rechtmäßig aufhält. Also kann er nicht Dein Grundstück betreten und sagen es wäre zu laut. Dahingehend hast Du schon in die richtige Richtung gedacht. Deine Stadt könnte Dir da Auskunft geben, wie viele Dezibel das sind. Das kann in Deinem Fall, durch das angrenzende Naturschutzgebiet individuell bestimmt worden sein, drum kann ich dies hier nicht sagen. Ich würd mich aber erst erkundigen wenn jemand gegen Dich vorgeht.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz kann gar nicht gegen Dich vorgehen. Es ist keine Körperschaft sondern eben halt ein Gesetz, auf das sich die Nachbarschaft bzw. die Leute vom Naturschutz oder andere berufen könnten.
Aber überleg mal was passiert, wenn Du jetzt mal nichts machst:
zuerst mal nichts
evtl. wird Dein feiger Nachbar aktiv
die Behörden prüfen den Sachverhalt und schreiben Dich dann, falls Du wirklich im Unrecht bist, an
dann kannst Du immer noch entscheiden, was Du machen willst. Also locker bleiben und abwarten
Im übrigen, kannst Du in Deiner Scheune machen was Du willst, da braucht es kein TÜV-Gutachten. Die Scheune muss lediglich nicht einsturzgefährdet sein und Ihr müsst halt aufpassen, dass ihr die Hütte nicht durch Strahler, andere Elektrogeräte und Rauchen in Brand steckt. Die Lautstärke darf dann bis zu der oben erwähnten höhe sein.
Da die Scheune neugebaut wurde, jedoch auf dem alten Grundriss, musste sie vom Bauordnungsamt abgenommen werden. Als Vertretung kam ein mitarbeiter vom TÜV vorbei…
Ungewöhnlich, aber wohl denkbar. Im Auftrag der Baubehörde, die wohl aktuell oder überhaupt nicht genug eigene Leute für Bauabnahmen/Baubegehungen hat.
Únd lieber die nicht billige Dienstleistung des TÜV nutzt.