Bin ich jetzt privat UND gesetzlich versichert?

Moin!
Also ich bin Student und bei meiner Mutter privat mitversichert. Jetzt habe ich einen Nebenjob (20h / Woche) und mein Arbeitgeber meinte, dass ich mir irgendeine private Krankenkasse aussuchen muss, damit ich da auch versichert bin beim Arbeiten oder so?! Über die private Krankenversicherung gehe das wohl nicht. Gesagt, Getan. Jetzt hab ich eine Krankenkassen-Karte bekommen und in dem Brief dazu hat es sich so gelesen, dass ich dort komplett versichert bin?! Kommen da jetzt irgendwelche Kosten oder Probleme auf mich zu? Für Hilfe wäre ich dankbar!

Grüße aus Dresden

Moin aus Inning in Bayern,

Sie sind durch den Nebenjob pflichtversichert bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dafür zahlen Sie vom gesamten Krankenversicherungsbeitrag anteilig ca. 50 % der Kosten für die GKV. Probleme sehe ich hier keine. Die GKV-Versicherung endet dann automatisch wenn Sie keinen Nebenjob mehr haben.

Grüsse Leo

Danke für die Infos!

Dann müsste ja auf meinem Lohnschein stehen wieviel ich für die Krankenversicherung zahle richtig? Steht dort explizit „Krankenversicherung“ oder heißt das anders?

Grüße :smile:

Guten Morgen,

es sieht so aus - so lange man unter 20h arbeiten und nicht mehr als 2x pro Jahr insgesamt über die 20 h Regelung kommt, ist es möglich in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Bei einem Nebenjob wo regelmäßig über 20h gearbeitet wird, sieht es so aus das
man automatisch gesetzlich Pflichtversichert wird. In diesem Fall wird die private Krankenversicherung beendet und man ist GKV versichert. In ihrem Fall würde ich eine Anwartschaft in der privaten Behalten- so das Sie jederzeit wieder in die private zurück können, wenn der Job beendet ist.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße aus Kassel
Esther

Ja, due bist jetzt gesetzlich versichert. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Lohn einbehalten.

Die private KK kann au Anwartschaft gesetltt oder ohne Frist gekündigt werden. Letzteres ist aber wohl nicht zu empfehlen, wenn du nachher weiter studieren willst.

Kannte man das Arbeistverhältnis nicht so gestalten, dass keine Versicherungspflicht entsteht ? (befristen, unter 15 Stunden o.ä.) ?

Gruss

Tag auch,

ich verstehe nur Bahnhof! Vielleicht hättest Du vorher Deine Anfrage hier rein stellen sollen!

Natürlich kommen Zahlungsforderungen auf Dich zu!

Es gibt keine private Krankenkasse! Entweder Krankenkasse und somit gesetzlich versichert, was bei Angestellten üblich ist oder private Krankenversicherung bei Selbstständigen.
Ob eine eigene Versicherung notwendig war, wäre hier noch die Frage gewesen, aber … ?

Theoretisch ja, praktisch nein. Nur eine Versicherung wird für dich zahlen. Bei deinem Nebenjob (bestimmt >400€) bist du gesetzlich pflichtversichert, d.h. du hast eine Vollwertige gesetzliche Krankenversicheurng. Privat bist du zusätzlich noch versichert. Du kannst deine Private eigentlich kündigen, wenn du Geld sparen möchtest. Du könntest aber auch weiter da bleiben und über deine Private Krankenkasse deine Arztbesuche abrechnen lassen.
Gruß
Dennis

Ich habe seit 20 Jahren keinen mehr in der Hand gehabt. Der Arbeitgeber bzw. die Buchhaltung listet oben das Bruttoarbeitsengelt auf, dann die Sozialversicherungsabgaben wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Solidaritätsbeitrag, Lohn/Einkommensteuer. Der Beitrag den Sie anteilig zur zur Krankenversicherung zahlen müssen steht Cent-genau mit drauf. Was ganz unten steht, gehört Ihnen.Es gibt eine Sonderregelung für nebenbei arbeitende Studenten, habe davon aber zuwenig Ahnung, vielleicht mal die Kollegen fragen, aber das fällt ins „Steuerrecht“.!
Grüße

Guten Tag Miscarriage,
da Sie eine Karte der gesetzlichen Kasse erhalten haben, haben entweder Sie oder Ihr Arbeitgeber sie bei dieser gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angemeldet. Probleme entstehen Ihnen daraus im Grunde nicht. Aber es muss Ihnen klar sein, dass Sie natürlich auch Beitrag in die gesetzliche Kasse zahlen müssen. Dies wird Ihr Arbeitgeber Ihnen in Ihrer Lohnabrechnung abziehen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach der Einkommenshöhe, die hälfte des Beitrages übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Selbstverständlich haben Sie bei der gesetzlichen Kasse andere Leistungen als in der PKV. Achten Sie darauf, dass Sie beim Besuch eines Arztes die Versicherungskarte der gesetzlichen Versicherung vorlegen, damit Sie nicht womöglich weiter als Privatpatient behandelt werden (was Ihnen Eigenkosten bereiten würde - die Mehrkosten, die von der GKV nicht getragen werden (von der PKV aber geleistet wurden).

Hoffe geholfen zu haben.
Liebe Grüße von Hans-Günter

Moin nach Dresden!

Individuelle Rechtsfragen dürfen hier nicht beantwortet werden (FAQ 1129), deshalb hier einige allgemeine Infos:

Studenten mit einem Nebenjob bis höchstens 20 h/W gelten nicht als Arbeitnehmer, sie sind deshalb im Nebenjob nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Es bleibt bei der studentischen Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat. Besonderheiten gibt es nur bei der (kostenlosen) gesetzlichen Familienversicherung.

Allgemein ist zu empfehlen, VOR dem Handeln einen Experten zu befragen.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,
du bist offensichtlich auf Grund deines „Nebenjobs“ krankenversicherungspflichtig geworden (Anzahl der Wochenstunden, Höhe des Gehaltes,Dauer der Beschäftigung). Das musste dein AG nach gesetzlicher Grundlage abklären und hat dich dann -nach positiver Entscheidung zur Krankenversicherungspflicht - bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Barmer, TK etc.) angemeldet und zahlt jetzt auch dorthin deinen Arbeitnehmeranteil zur KV,RV und Arebeitslosenversicherung und behält dies von deinen Brutto ein. Dementsprechenmd hast du jetzt auch einen vollen Krankenversicherungsschutz. Privat könntest du ggfs. Zusatzversicherungen abschließen sofern du danach Bedürfnisse haben solltest. Am besten, du lässt dich einmal von deiner neuen KK ausführlich zu deinem Versicherungsschutz informieren, falls das nicht schon mit dem Begrüßungsschreiben geschehen ist.

VG
ayro

Hallo,
ich vermute das du jetzt in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist. (Du hast aber private geschrieben). Es ist richtig das bei einem Job über 400 Euro eine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Hierbei handelt es sich immer um eine Vollversicherung. Das heisst keine Privatrechnungen mehr! Wenn nun Privatrechnungen kommen, gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung mehr. Ob die private weiter leistet oder überhaupt noch parallel besteht kann ich leider nicht sagen. Am besten nochmal bei der Privaten fragen wie der aktuelle Versicherungsstatus ist.

Moin, moin zurück,

also Krankenkassenbeiträge mußt Du schon bezahlen. Aber wieso denn Privat versichert bei 20 h Woche. Wieso bist Du nicht in einer ganz normalen gesetzlichen Krankenversicherung drin ?? Privat versichert ist doch viel zu teuer. Privat versichert sind doch meistens nur Geschäftsleute, oder solche die richtig viel Kohle verdienen. Und das tust Du als Student mit einem Mini Job ja nun nicht gerade.

Gruß
Schnucki

Hallo!

Ich kenne mich mit dem studentischem Krankenversicherungsrecht nicht aus, empfehle Ihnen daher, mal bei Ihrer PKV nachzufragen, da ich mir nicht denken kann, dass Sie bei 2 verschiedenen Kassen versichert sein müssen.

Herzliche Grüßen

H.C.

Das man sich irgendeine gesetzliche KV bei dieser Anstellung (20h/Wo.)aussuchen muß ist mir bekannt.
Aber eine Private? Kann nicht sein…

mein Arbeitgeber meinte, dass ich mir irgendeine private
Krankenkasse aussuchen muss, damit ich da auch versichert bin
beim Arbeiten oder so?! Über die private Krankenversicherung

zunächst - der Arbeitgeber hat recht - du brauchst eine eigene Krankenversicherung!!

Jetzt nehme ich aber an, dass du dich verschrieben hast, da du nicht in die private Versicherung muss, sondern in die gesetzliche!!!

Jetzt hab ich eine
Krankenkassen-Karte bekommen und in dem Brief dazu hat es sich
so gelesen, dass ich dort komplett versichert bin?!

Leider hast du nicht geschrieben, welche Krankenkasse. Wenn es eine gesetzliche ist, dann ist alles korrekt! Du musst ca. 50% Sozialversicherung zahlen (wird vom Lohn abgezogen) und die anderen 50% muss dein Arbeitgeber zahlen.

Die Familienversicherung bei deiner Mutti ENTFÄLLT durch deinen Job!! Dadurch entstehen keine Kosten!!

jetzt irgendwelche Kosten oder Probleme auf mich zu?

Solltest du jedoch wirklich in eine private Versicherung gewechselt haben, dann besteht wirklich ein Problem. Du kannst aber innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Versicherungspolicen zurücktreten - dass würde ich dann definitiv empfehlen!!!

Ggf. frage nochmal an, mit den genauen Daten der Krankenkasse!!

MfG

hallo
ja
es kommen probleme auf dich zu. ruf sofort die krankenkasse an.
gruss

das ist nicht gut. das geht so schief. kontakte die versicherung. alles gute.

Hallo,

wenn bei dem Nebenjob mehr als 400,-€ gezahlt werden, ist dieser automatisch sozialabgabenpflichtig. Der Beitrag zur gesetzlichen KK wird vom Arbeitgeber abgeführt. Je die Hälfte zahlt AG und Arbeitnehmer.

Bis 400,-€ (Minijob) zahlt der Arbeitgeber alleine die Beiträge (Steuer und Krankenversicherung)
Gruß
Franjo

also eine doppelversicherung ist unnütz.

frag bei der privtaen krankenversicherung einfach nach. die muss man sicherlich kündigen, aber dein arbeitgeber hat eingeschätzt, dass die beschäftigung versicherungspflichtig ist und somit bist du in einer gesezlichen krankenkasse versichert.

mit der privaten musst du unbedingt das ende der privaten klären, sonst zahlst du doppelt!