Bin ich mit meiner Kündigung des Fitness-Vertrags im Recht?

Hallo zusammen!
Seit Anfang des Jahres fordert das Fitnessstudio bzw. Forderungsgesellschaft und nun Inkasso den Jahresbeitrags meines Vertrags ein. Die Sache ist etwas kompliziert, ich versuche es möglichst einfach zu beschreiben.

  • Ursprünglicher Vertrag von 2008 mit Bankeinzug des Monatsbeitrags des Fitnessstudio A und Kündigungsfrist 3 Monate.
  • Mündliche (!) Vertragsanpassung ca. 2011 auf Jahreszahlung per Überweisung (!) ohne weitere Anpassungen was Laufzeiten usw. angehen.
  • Betreiberwechsel 2014 (Fitnessstudio B) welche nicht schriftlich kommuniziert wurde.
  • Ende 2015 hätte das Gebäude anderweitig genutzt werden sollen, meine Kündigung daraufhin (Fitness habe ich nur noch wenig besucht, sicherheitshalber aufgrund fraglicher Zukunft kündigte ich den Vertrag) ist Anfang Dezember per Einschreiben zugestellt worden. Bestätigung des Studios erhielt ich keine.
  • Abbuchung (!) des Jahresbeitrags Mitte Februar vom Fitnessstudio B wurde zurückgebucht
  • zweite Abbuchung des Jahresbeitrags etwas später von mir unbekannter Forderungsgesellschaft habe ich erneut zurückgebucht (kein Lastschriftmandat!)
  • Daraufhin Mahnungen, Schriftverkehr, Inkasso

Meiner Meinung nach war meine Kündigung rechtens da:

  1. keine andere Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist festgehalten wurde
  2. außerdem liegt vom Fitnessstudio B keine Vertragsanpassung vor (neuer Betreiber, andere Kündigungsfristen usw.)
  3. der Gebäudewechsel (in bestehendes Studio des Betreibers B in der Stadt) eine Kündigung ebenfalls rechtfertigt
  4. keinerlei Information vorliegt, dass Forderungen über eine Forderungsgesellschaft abgewickelt werden (Adressweitergabe)

Was sagt Ihr dazu? Danke für eure Hilfe.

Gegenfrage: Kündigungsfrist 3 Monate, zu wann hätte man denn deiner Meinung nach fristgerecht gekündigt?

Gruß
VB

hi,

wenn ein Jahresbeitrag abgebucht wurde, würde ich eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten vermuten. Wurde diese hier nicht erwähnt?
Wenn ja: wann ist sie zu Ende gewesen? wurden die 3 Monate eingehalten?

grüße
lipi

Nach meinem Ursprünglichen, schriftlichen Vertrag nach welchem die monatliche Zahlung vereinbart wurde im April, nach der mündlichen Vereinbarung November. Da ich von den Plänen mit der neuen Nutzung des Gebäudes erst Ende November das erste Mal über Hörensagen erfuhr, bin ich der Meinung dass ich mit meiner Kündigung im Recht liege. Zumal ja eigentlich nicht mal ein Vertrag oder schriftliche Info mit dem Betreiber B vorliegt.

Nein, diese wurde nicht erwähnt. Wurde ja auch nichts schriftlich festgehalten. Gehe ich von Februar aus war die Kündigung nicht rechtzeitig. Als ich von der neuen, geplanten Nutzung erfuhr kündigte ich sicherheitshalber. Vor allem weil nicht sicher war ob bzw. wie der Betrieb des Studios weitergehen sollte.

Sind denn die Forderungen des neuen Betreibers ohne dass ich davon schriftlich informiert wurde überhaupt gerechtfertigt? Schließlich lautet der Vertrag ja auf Betreiber A.

Du hast überhaupt nichts gesagt, welche Laufzeit überhaupt mal vertraglich vereinbart war, wie sollen wir dir dann antworten?
Abgesehen davon: Ein Betreiberwechsel bedeutet nicht, dass dein Vertrag ungültig wird. Der neue Betreiber übernimmt alle Verträge, sie behalten ihre Gültigkeit so, wie sie unterzeichnet wurden.
Also: Welche Laufzeit steht drin und wann beginnt die immer?

Hallo,
schriftlich im Vertrag wurde festgehalten „Nach Ablauf der Erstlaufzeit (12 Monate) kann ich meine Mitgliedschaft halbjährlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen“.
Nach Wechsel auf Jahreszahlung wurde keine andere Laufzeit vereinbart.
Wg. dem Betreiberwechsel: Hätte ich hier nicht schriftlich informiert werden müssen?

hi,

warum du kündigt geht nur dich etwas an. So wie ich das verstehe, hast du ordentlich gekündigt und so musst du dich dann auch verhalten.
Einen Vorwurf - den Vertrag nicht einzuhalten - gegenüber dem Betreiber hat es bisher wohl nicht gegeben.

Also haben wir: einen Vertrag ohne Laufzeit aber mit jährlicher Abbuchung und mündlich vereinbarter Überweisung, Eine Kündigung und ausstehende Gebühren (noch) innerhalb der Kündigungsfrist.

Was zur Rückerstattung der Beiträge vereinbart wurde, kannst du ja noch nachreichen. Wahrscheinlich eben doch eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Eventuell auch eine Rückerstattung nach der Kündigung.
Fakt bleibt: es überschneidet sich zu deinen Ungunsten. Du kannst nicht einfach nicht zahlen obwohl das Datum der Kündigung nicht erreicht ist.

wie soll er wohl weiter gehen? der Betrieb muss die Vertraglichen Leistungen weiter erfüllen. Darauf kannst du dich erstmal verlassen. Ebenso wie sich der Betreiber darauf verlassen kann, dass du bezahlst.

grüße
lipi

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hi,

edit: verdammt ist das unübersichtlich.
Streich das ohne Mindestlaufzeit und ersetze es durch 6 Monate (halbjährlich).

Wie genau kommst du der Annahme, dass deine Kündigung rechtzeitig war bzw. keine weiteren Zahlungen zu leisten sind?
Mit dem anderen Kram - Betreiberwechsel - Sorge um die Zukunft des Studios, kommst du da nicht raus.

Das ist nun schon ne ganze weile her und sollte mittlerweile sinnlos viel Geld kosten.
Kümmer dich drum, billiger wirds nicht mehr.

grüße
lipi

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Okay, vielen Dank mal für deine Hilfe! Nein, schon teuer genug. Ich fühlte mich recht sicher mit der Kündigung. Ich warte ab was das Inkasso zum Widerspruch sagt und dann sehe ich weiter.
Danke dir noch Mal!

Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten wird eine Kündigung im Dezember also frühestens Ende März gültig. Die Gerüchte, die du gehört hattest, und die anscheinend nicht stimmten, stellen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Bis wann genau wurden Monatsbeiträge bezahlt? Daraus ließe sich folgern, für welchen Zeitraum der Jahresbeitrag erhoben wird.

Gruß,
Max

Dann solltest Du genau schauen, zu wann der Vertrag abgeschlossen wurde, und ob Du mit Deiner Kündigung die Frist wirklich eingehalten hast.

Grüße