Liebe scarlett2000,
ich habe nun an den Veranstaltungsträger folgendes geschrieben:
„…ich habe am … 2010 am …tag im …haus in …, unter der Leitung von Frau …, teilgenommen. Leider erlitt ich dabei einen komplizierten Beinbruch.
Meine Frage lautet nun: Sind bei Ihren Veranstaltungen Vorkehrungen zur Abdeckung von Unfallschäden bei Teilnehmern getroffen worden? Es geht mir hier um die Abdeckung meines Schadens bzw. eines angemessenen Schmerzensgeldes.“
Als Antwort kam:
„Liebe Frau …,
wir sind versichert und Sie doch auch.
Setzen Sie sich doch mit Ihrer Versicherung (Haftpflicht) in Verbindung und diese soll sich bei uns melden,
denn die Versicherung wird herausfinden wer oder was der Verursacher Ihres komplizierten Bruches war.
Es gibt ja eine ganze Gruppe von Zeuginnen die wir in Ihrem Fall hinzuziehen können, die gesehen haben wie das passiert ist.
Liebe Grüsse und bis bald wieder.“
Dazu möchte ich sagen, dass ich niemandem eine Schuldzuweisung ausgesprochen habe, sondern ich bin selbst schuld, weil ich einfach hingefallen bin.
Es geht mir hier, wie schon ausgesprochen, um Abdeckung meines Schadens bzw. Schmerzensgeld.
Ich hatte (leider) schon mehrere Unfälle, wobei immer eine Unfallmeldung aufgenommen wurde und ich habe mich schon gewundert, dass dies hier nicht geschehen ist. Als Beispiel stürzte ich auf dem Weg zum … und erlitt einen Armbruch. Ich erhielt damals vom Veranstalter ein Schmerzensgeld, ohne mein Zutun.
Bei dieser Veranstaltung (caritative Einrichtung)wurde die Teilnahmegebühr gleich zu Anfang kassiert, ohne Quittung.
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Coco Chanel