Bin ich nicht versichert?

Liebe/-r Experte/-in,

ich nahm im Januar an einem Seminar teil, wobei ich bei der
gymnastischen Übung einen komplizierten Beinbruch erlitt. Auf meine
Nachfrage bei der Leiterin des Seminars nach einer Unfallversicherung
wurde dies verneint - sie meinte es wäre ja sowieso
Selbstverschulden.
Ist es aber nicht so, das in der Teilnahmegebühr auch eine
(Unfall-)Versicherung beinhaltet ist? Ich denke dabei an eine Schmerzensgeldregelung.

Ich bitte um baldige Antwort. Vielen Dank!!!

C. Ch.

Liebe Coco Chanel,
die Frage ist nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten.
Die Seminarleiterin ist möglicherweise nicht die richtige Ansprechpartnerin. Richtiger ist es, die Stelle mit der Frage zu befassen, die als Veranstalterin das Seminar angekündigt und die Anmeldungen angenommen hat. Wenn die Anmeldung ordnungsgemäß war und eine eventuelle Teilnahmegebühr entrichtet worden ist (Quittung!,) dann ist mit dieser Stelle ein Veranstaltungsvertrag geschlossen worden, durch den die Teilnehmer berechtigt sind, an dem Seminar teilzunehmen, aber auch verpflichtet sind, den Anordnungen der Seminarleitung Folge zu leisten. Umgekehrt ist der Veranstalter verpflichtet, das Seminar durchzuführen und mit der Einstellung von geeigneten Kräften für die gefahrlose Durchführung zu sorgen. Ist durch Verschulden der Seminarleitung oder der dabei tätigen Hilfspersonen ein Teilnehmer zu Schaden gekommen, dann haftet der Veranstalter als Vertragspartner selbst, und zwar unbeschränkt, sofern nicht die Haftung im Veranstaltungsvertrag ausgeschlossen (das allenfalls bei unentgeltlichen veranstaltungen und auch nicht bei Vorsatz) oder beschränkt (auf grobe fahrlässigkeit) worden ist. Ob sich der Veranstalter gegen dieses Risiko, haften zu müssen, selbst versichert hat, ist prinzipiell dessen Angelegenheit und für zu Schaden gekommene Teilnehmer ebenso prinzipell unerheblich, da sie den Veranstalter als haftende Einrichtung haben, um Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu verlangen. Ein solches Begehren mindert sich, wenn den Teilnehmer ein Mitverschulden trifft je nach dem umfang des Mitverschukldens (etwa wenn den Anordnungen des Seminarteilnehmers nicht Folge geleistet worden ist. Bei einem Überwiegendem Alleinverschulden des Teilnehmers können Ansprüche auf Schadensersdatz und Schmerzensgeld auch ganz entfallen. Falls es sich bei dem Veranstalter um eine Einrichtung handelt, die caritativ tätig ist und selbst kein Vermögen hat, könnte der Anspruch möglicherseise gegen den Dachverband oder die Stelle, die die Rechtsaufsicht über diese Einrichtung ausübt, wegen schuldhaft unterlassenen Vorkehrungen zur Abdeckung von Unfallschäden bei den Teilnehmern gerichtet werden. Vieles, wenn nicht alles, hängt von der konkreten Sachverhaltsgestaltung ab, über die in der Anfrage nichts gesagt worden ist.
Als Antwort in Kürze: Die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen sind nicht automatisch gegen Schäden bei solchen Veranstaltungen versichert, können sich aber zur Abdeckung ihrer Schäden und wegen eines angemessenen Schmerzensgeldes gegebenenfalls an den Veranstalter halten.

Liebe scarlett2000,

ich habe nun an den Veranstaltungsträger folgendes geschrieben:

„…ich habe am … 2010 am …tag im …haus in …, unter der Leitung von Frau …, teilgenommen. Leider erlitt ich dabei einen komplizierten Beinbruch.
Meine Frage lautet nun: Sind bei Ihren Veranstaltungen Vorkehrungen zur Abdeckung von Unfallschäden bei Teilnehmern getroffen worden? Es geht mir hier um die Abdeckung meines Schadens bzw. eines angemessenen Schmerzensgeldes.“

Als Antwort kam:

„Liebe Frau …,
wir sind versichert und Sie doch auch.
Setzen Sie sich doch mit Ihrer Versicherung (Haftpflicht) in Verbindung und diese soll sich bei uns melden,
denn die Versicherung wird herausfinden wer oder was der Verursacher Ihres komplizierten Bruches war.
Es gibt ja eine ganze Gruppe von Zeuginnen die wir in Ihrem Fall hinzuziehen können, die gesehen haben wie das passiert ist.
Liebe Grüsse und bis bald wieder.“

Dazu möchte ich sagen, dass ich niemandem eine Schuldzuweisung ausgesprochen habe, sondern ich bin selbst schuld, weil ich einfach hingefallen bin.
Es geht mir hier, wie schon ausgesprochen, um Abdeckung meines Schadens bzw. Schmerzensgeld.
Ich hatte (leider) schon mehrere Unfälle, wobei immer eine Unfallmeldung aufgenommen wurde und ich habe mich schon gewundert, dass dies hier nicht geschehen ist. Als Beispiel stürzte ich auf dem Weg zum … und erlitt einen Armbruch. Ich erhielt damals vom Veranstalter ein Schmerzensgeld, ohne mein Zutun.

Bei dieser Veranstaltung (caritative Einrichtung)wurde die Teilnahmegebühr gleich zu Anfang kassiert, ohne Quittung.

Wie soll ich mich weiter verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Coco Chanel

Liebe Coco Chanel,
zur Vermeidung eines Rechtsstreits schlage ich vor, dass Sie das Angebot des Veranstalters zur Kooperation insoweit annehmen und mit einem Vertreter Ihrer Versicherung ein Treffen mit dem Veranstalter und seinem Versicherungsvertreter vereinbaren, in dem nach entsprechender Prüfung der Versicherungsbedingungen und des Veranstaltungsvertrages (einschließlich des „Kleingedruckten“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ein außergerichtlicher Vergleich oder im Kulanzwege ein Ausgleich wegen Ihrer Forderungen vereinbart wird, in dem auch ein Nachlass wegen möglichen Eigenverschuldens enthalten sein wird, sofern nicht Ihre Versicherung bereit ist, diesen Teil abzudecken.
Zur Sache selbst ist, was das (haftpflicht-)versicherte Risiko angeht, sicherlich von Bedeutung, ob Ihre Verletzung, auch wenn sie nicht auf einem Verschulden des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter beruht, als typische Sportverletzung innerhalb eines solchen Seminars aufgefasst werden kann (etwa wenn Sie bereits in Sportkleidung waren und sie z. B. bei der Durchführung einer Übung eingetreten ist wie es beim Umknicken beim Anlauf oder beim In-den-Stand-Kommen nach einem Sprung der Fall wäre). Schwieriger würde ein Ausgleich sein, wenn der Vorfall zufällig im auf dem Wege zum Veranstalter, Hause des Veranstalters oder in der Halle irgendwo geschehen ist. Mit den besten Wünschen und Grüßen

Ihre Scarlett2000.

Hallo Coco Chanel,
ganz so einfach ist das mit der Unfallversicherung nicht. Eine solche besteht nicht bei jeder Aktivität. Gelichwohl hat diese mit einem Schmerzensgeldanspruch auch nichts zutun. Das Schmerzensgeld bekommen Sie immer vom Verursacher, wenn dieser Ihre Verletzung verschuldet hat. Bei Eigenverschulden gibts kein Schmerzensgeld. Sollte aber jemand an Ihrer Verlettzung beteiligt gewesen sein, können Sie sich unter www.schmerzensgeld.info schon mal einen Anhaltspunkt dafür holen, wie viel Schmerzensgeld es für diese Verletzung gibt.
Gute Besserung!
Olli

Hallo Coco,

ich meine, du bist bei einer offiziellen Teilnahme versichert! Schau doch mal in deinen Vertrag/Anmeldung, da müsste doch so etwas vermerkt sein, oder???
Ich hoffe, du bist schon wieder auf den Beinen, im wahrsten Sinne des Wortes!

LG
RoSt