Hallo Anke,
hier ein kurzer Auszug aus den AVR Anlage 32 :
§ 13
(2) 1Bei Einstellung werden die Mitarbeiter der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt der Mitarbeiter über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Dienstgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Gib bei Google avr ein, dann geh auf die Seite Schiering.org
Du hättest mindestens Anrecht auf Gruppe 7a, Stufe 3, das entspricht 2525,75 Euro .
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Ulrike