gestern abend war ich mit dem bus unterwegs und hatte mein semesterticket dabei. das ist ohne lichtbild und trägt einen aufdruck, daß es nur mit einem amtlichen lichtbildausweis gültig ist. leider hatte ich keinen perso oder sowas dabei, sondern nur mein semesterticket. der kontrolleur hat mich dann die sachen auf dem ticket abgefragt… wo ich geboren bin und so weiter… und dann hat er mir nen wisch ausgestellt mit dem ich innerhalb einer woche zu ner niederlassung soll und meinen perso, das ticket und 10 DM mitbringen soll. ich hab ihn dann gefragt, warum ich die 10 mark löhnen soll, denn meines erachtens habe ich ja für die beförderung bezahlt… und kann ja auch nachweisen im nachhinein, daß das mein ticket ist.
meine frage nun… ist das rechtmässig, und muss ich diese 10 mark zahlen. denn ich finde das ganz schön happig, wenn ich bedenke, daß ich als studentin ein halbes jahr fahre und dafür 86 mark bezahle…
für hilfe - am besten mit rechtsquellen angabe *g* - würde ich mich sehr freuen.
Bin ich schwarz gefahren??? Nö!
Leider kann ich Dir nicht alles beantworten, aber:
Schwarz gefahren, bedeutet idR ein Verstoß gegen 265a StGB.
Das liegt aber bei Dir nicht vor, da Du ja bezahlt hast.
Die wollen natürlich kontrollieren, ob das auch wirklich stimmt, deshalb sollst Du Deinen Ausweis noch mal vorzeiegen, sonst würden sie Anzeige erstatten, da ja niemand wirklich weiß, ob DU oder jemand anders Deine Karte vorgezeigt hat.
Für diesen Verwaltungsaufwand möchte die Verkehrsgesellschaft 10.- DM kassieren - ist ja auch nicht so ganz unberechtigt, schließlich weißt Du ja, daß Du den Ausweis mitnehmen mußt -
Ob Du zivilrechtlich dagegen vorgehen kannst, kann ich Dir leider nicht sagen, aber da findet sich bestimmt jemand.
Gruß,
M.
PS.: Ist das in Berlin passiert? Hier hab ich auch schon mal die 10.- bezahlt…
in Ergänzung zu dem Vorredner: Die 10 DM zusätzliche Gebühr müssten in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsbetriebes aufgelistet sein. Einfach vor Ort bei Vorlage des Ausweises noch einmal fragen, sie werden es dir zeigen können. Im übrigen versuche doch, den Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass es ja nur ein blöder Ausnahmefall gewesen ist und dir die 10 DM als Studentin echt weh tun.
Gruß, bebro
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streng genommen,ja.
Hallo Julia,
in dem Moment,in dem Du Deine Monatskarte(Fahrausweis)erhältst und bezahlt hast,ist ein Beförderungsvertrag gemäß den Bestimmungen des Nahverkehrsunternehmens zustande gekommen.In diesem steht ja,wie Du selbst schreibst,das der Fahrausweis NUR in Verbindung mit einem gültigen,mit Lichtbild versehenem Ausweis
gültig ist.Streng genommen bist Du also ohne gültigen Fahrausweis
unterwegs gewesen.Ich brauche hier glaube ich nicht weiter zu erläutern,wie unsinnig ich das Verhalten diese Kontrolleurs finde.Aber wenn man es eben genau nimmt…
Gruß Sebastian
Ja, wenn es die Beförderungsbestimmungen verlangen
Hallo Julia,
wenn das Lichtbild erforderlich ist, dann muß es eben drin sein.
Bei uns im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) ist zwar kein Lichtbild pflicht, aber der Karteninhaber muß seinen Studentenausweis dabei haben.
Da solche Karten, genauso wie unser MAXX-Ticket für Schüler und Azubi’s, sehr stark im Preis subventioniert sind, muß der Karteninhaber zweifelsfrei zu der Karte zuzuordnen sein.
Im übrigen ist das mit den DM 10 eine Erfindung der ÖPNV-Anbieter, die Dauerkunden durch so eine „Lappalie“ nicht zu vergraulen. Rein theoretisch könnte er Dir DM 60 abverlangen, was aber auch Ich nicht angesichts des Vorhandenseins eines Ausweises für Richtig halte. Soll so ne Art Denkzettel sein, daß Du nächstes mal Dich besser um Deine Fahrkarte kümmerst.
Die DM 60 sind nur noch für die, die wirklich nie eine KArte lösen…
Weiterhin gute Fahrt
dennis
P.S. Die Beförderungsbstimmungen müssen laut Gesetz beidem Verkaufsbüro Deiner Fahrkarte einzusehen sein. (Nicht auch beim Busfahrer ??) Oder frage mal Deinen freundlichen Kontrolleur…
Hallo Julia,
so ärgerlich die 10,-DM sind : Sei froh, dass der Kontrolleur so kulant war und nicht die volle Summe verlangt hat.
Überleg doch mal, wie einfach es wäre, sich immer den Ausweis der Freundin zu borgen (sich vorher ihre Daten einprägen), und wenn man erwischt wird, die Freundin samt Ausweis zur ‚Zahlstelle‘ zu schicken. Bei 10,- DM käme das auf Dauer sicher billiger als ein eigener, erst recht, wenn man selbst kein Anrecht auf einen Studententarif hat.
Also : Zahl lieber, und denk in Zukunft an deinen Ausweis !