Bin ich vepflichtet?

mein enkelkind , 14 jahre alt hat seit einiger zeit einen sehr schlechte umgang das heißt
eine neue „freundin 16“ jahre alt… lebt seit
2000 bei mir, ich habe auch das sorgerecht, die mutter ist 2000 verstorben…hat sich so sehr verändert ,auch schulisch.das jugendamt wurde auf rat des klassenlehrers von mir verständigt.
leider war das ein schuss nach hinten…wollte dann ausgang bis 22.00 uhr, das habe ich nicht erlaubt, wir haben uns dann auf 21.00 geeinigt.ich habe höllenqualen augehalten,da ic wußte daß sie zu der neuen freundin gegangen ist
es ist bekannt auch in der schule, daß dieses mädchen und noch einige andere rauchen kiffen und trinken
die schule ist machtlos, da die schüler in den pausen das schulglände verlasse.

nun zu meine eigentlichen frage

am karfreitag ist meine enkelin wieder zu geschilderten freundin gegangen. gegen 20.00 erhielten wir einen anruf von der freundin meine enkeltochter müsse abgeholt werden, sie sei total betrunken. mein mann fuhr sofort los.

mein mann trug sie in die wohnung, da sie nicht mehr stehen konnte und nicht mehr ansprecbar war.ich habe sofort den notarzt verständigt dieauch innerhaln weniger minuten
eintrfenund …behandelt haben.es waren 2 ärzte und 4sanitäter. meine enkelin hat sich massiv erbrochen, dadurch musste der magen nicht ausgepummpt werden.die ärzte sagten, sie
hat großes glück gehabt daß ich so schnell reagiert habe und sie blieben auch solange bis der kreilauf stabil war
am nächsten tag erzählte mir …sie sei mit besagter freundin mit am kiosk gewesen und die freundin 16jahre, hat problemlos wodga und tabak gekauft.
die mutter ,mit der ich schon vor einiger zeit schon mal gesprochen habe weiß darüber bescheid aber es sieht so aus als habe sie keinen einfluss mehr. welche mutter sieht tatenlos zu, daß die tochter raucht, trinkt und kifft und duldet daß 14 jährige mädchen eingeladen und so abgefüllt werden.

soll ich oder muss ich die mutter und den kiosk betreiber anzeigen? um andere jugendlichen zu schützen? meine enkelin hätte sterben können

faq 1129 beachten…

übrigens macht es sich die schule ziemlich leicht… seit wann darf eine 14 jährige schülerin das schulgelände verlassen, um mit ihren freundinnen zu „kiffen“ (BtMG)…
während der pausen besteht eine aufsichtspflicht der schule, bereits aus versicherungsrechtlichen gründen tut sie gut, sich daran zu halten (das hochschulG bzw. die schulordnungen regeln näheres…)