Gut, und wer hält die Aktien?
Die Kommune und Co wohl.
Würden die Kommune und Co nachschiessen?
Also mein örtlicher Versorger und ÖPNV
Betreiber ist schon lange eine AG,
wie auch mein örtlicher Zoo.
Stadt, Land und Bund schiessen schon
lange ordentlich nach.
Faktisch sollte sich wenig geändert haben
am Auftrag und Arbeitsweise der Sparkassen.
Man wird diese Garantien (unabhängig davon ob sie Dein Papier vorschriftstechnisch betreffen) faktisch weiter aufrecht erhalten, es ist eben nur so, das die EU beschlossen hat, dass mit damit nicht werben darf, und auch nicht werben können darf, es also kein gesetzlichen Garantien geben darf, die bei Hyperinflation oder ählichem auch nix nutzen. Die Oma kreigt dann die par tausend Euro zurück, mehr als ein Brötchen gibts aber nicht mehr dafür.
Falls mein Versorger oder Zoo mal wieder richtig Gewinne macht,
bekämen es die kommunalen Aktionäre. Das will meine Kommune
aber gar nicht, denn dann würde sich Land und Bund aus dem
Zuschuss verabschieden. Und so ist es auch mit den Sparkassen.
Voher inoffiziell und jetzt inoffiziell.
Macht aber nichts, die Sparkasse ist schon OK.
Die Sparkassenleute sind aber keine Tierpfleger oder Busfahrer aus Freude am Busfahren, sondern Bänker, ein bisschen Gewinn wollen sie schon machen, aber zu viel dürfen sie gar nicht als Sparkasse, sag ich mal.
Also ich weiss keine rechtlichen Details,
aber Mündelsicher heisst meiner Meinung nach nur teilweise,
dass die Anlagestrategie 100% unheimlich sicher sein muss,
sondern komplementär, dass man als Betreuer keine mehr oder weniger anonym handelbare Anlagegüter kaufen darf. Damit will man Folgendem vorzubeugen:
Der Betreuer verkauft den Anlagegegenstand unter Preis an einer anonymen Börse, der Käufer verkauft es am nächsten Tag wieder mit
Gewinn, der Betreute hätte dann nur noch einem Teil seines Geldes,
oder der zu erzielenden Rendite, das kann passieren, so oder so, wenn der Betreuer Mist baut, verschuldet oder unverschuldet oder fremdverschuldet oder Geldmarktbedingt, oder absichtlich, egal.
Der Betreuer wäschst die Hände in Unschuld, er sagt, besser gings nicht, und der Mündel brauchte Geld. Wenn dann Gras drüber gewachsen ist, gibt der Strohmannkäufer dem Betreuer eine Teil des Gewinns, alles war von vornerein abgesprochen.
Ich meine auch mal gehört zu haben, das (vinkulierte) Namensaktien durchaus mündelsicher sind. Man kann auch mit Pfandbriefen Schindluder treiben, aber in aufgedeckten Fällen lässt sich der Strohmann identifizieren und auch haftbar machen, falls er den Gewinn noch hat, das geht aber nur schwer, wenn das Anlagegut anonym gehandelt worden ist.
Schau einfach nach im Vertrag oder frag am Montag die Sparkassen AG,
ob eine Beleihung im Rahmen von 1% jährlich möglich ist,
wenn die Dame Geld braucht, es sollte so sein.
Wem das zuviel ist, solle dran denken dass ein vollberuflicher Betreuer auch 1% kostet, der könnts aber auch nicht besser,
kostet die Dame also 2%, ist das doppelte.
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