Bin ich veräppelt worden ?

Hallo,

für eine meiner ehrenamtlich Betreuten habe ich in ihrem Beisein und mit ihrem Einständnis einige tausend Euro in mündelsicheren Wertpapieren angelegt, genauer: Inhaberschuldverschreibungen eines am Ort agierenden Geldinstitus.

Es war ausdrücklich mündlich darauf aufmerksam gemacht worden, dass diese Schuldverschreibungen ggfls. vor Ablauf zurückgegeben/verkauft werden können müssen, falls das Geld für die Bezahlung von Heimkosten benötigt wird. Die Betreute lebt z. Zt. noch in einer eigenen Wohnung.

Nun erhalte ich heute die Emissionsbedingungen. Zitat aus § 3:

„Das auf die Schuldverschreibungen eingezahlte Kapital wird im Fall des Konkurses oder Liquidation […] erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; die Schuldverschreibungen sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit - vorbehaltlich § 6 - unkündbar.“

§ 6 bezieht sich auf ein außerordentliches Kündigungsarecht der Bank bei geänderter Rechtslage.

Zitat aus § 10:
„Die Börseneinführung ist nicht vorgesehen. Die Zulassung zur Girosammelverwahrung ist beantragt.“

Heißt das jetzt, dass entgegen der mündlichen Vereinbarung nach § 3 (nach dem Semikolon) in Verbindung mit § 10 eine vorzeitige Kündigung gar nicht möglich ist ? Die Anlage hat eine Laufzeit von 10 Jahren !

Hat man uns da über den Tisch gezogen ?

Gruss

Andreas

Hallo,

Nun erhalte ich heute die Emissionsbedingungen. Zitat aus § 3:

„Das auf die Schuldverschreibungen eingezahlte Kapital wird im
Fall des Konkurses oder Liquidation […] erst nach
Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger
zurückerstattet; die Schuldverschreibungen sind für beide
Vertragsparteien während der Laufzeit - vorbehaltlich § 6 -
unkündbar.“

Heißt das jetzt, dass entgegen der mündlichen Vereinbarung
nach § 3 (nach dem Semikolon) in Verbindung mit § 10 eine
vorzeitige Kündigung gar nicht möglich ist ? Die Anlage hat
eine Laufzeit von 10 Jahren !

warum willst Du eine Anleihe kündigen, wenn Du das Geld zurückhaben willst? Stellst Du auch einen Insolvenzantrag, wenn Du eine Aktie verkaufen willst?

Gruß,
Christian

Heist dass, dass der echte Schuldner
das Geldinstitut ist?
Wenn ja, ist das Geld beim Bankrott Weg, falls vorrangige Gläubiger,
(weiss nicht genau, Finnanzamt, Sozialversicherung der
Angestellten, die Angestellten mit Ausstehenden Lohnforderungen) bedient werden und dann die Konkursmasse ausgeschöpft ist.
Aber es gibt so einen Einlagenschutzfond der Geldinstitute,
die kommen dann dafür (Teile davon)auf, Sparkassen haben u.U.
staatliche Garantien.
Das alles widerspricht nicht dem Wort Mündelsicher.
Die Schuldverschreibung wird immer gerne zurückgenommen,
wenn man auf aufgelaufene Zinsen (teilweise) verzichtet,
oder die Sparzinsen seit Abschluss gefallen sind,
wonach es in diesem Falle aber im Moment nicht aussieht.
Teilweise haben örtliche Institute immer ein Ohr für persönliche
Sorgen. Man kann sie aber auch zu einem geringen Zins (1%?) beleihen,
kriegt dann aber aus dem Papier keine Zinsen für die Beleihungszeit.
Das geht viellicht auch bei diesem Papier, so haben es die
Angestellten wohl darstellen wollen.

Mündliche Vereinbarungen nutzen nichts bei einer Bank,
wenn sich keiner mehr an sie erinneren kann oder will.
Da das papier wohl an der Börse nicht gehandelt wird,
kann man darüber nicht verkaufen.
Da die Zinsen wohl steigen, sollte ein Verkauf dann auch
mit Kursverlusten behaftet sein. Steigt der Sparzins allegemein
um 1% und zwar morgen, sind 10% weg, wenn man es übermorgen verkauft.
Mir scheint, Du hast nichts falsch gemacht, Du brauchst Dir nichts vorzuwerfen. Besser geht’s nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Heist dass, dass der echte Schuldner
das Geldinstitut ist?
Wenn ja, ist das Geld beim Bankrott Weg, falls vorrangige
Gläubiger,
(weiss nicht genau, Finnanzamt, Sozialversicherung der
Angestellten, die Angestellten mit Ausstehenden
Lohnforderungen) bedient werden und dann die Konkursmasse
ausgeschöpft ist.

Wurde danach gefragt? Muß ich glatt überlesen haben.

Aber es gibt so einen Einlagenschutzfond der Geldinstitute,
die kommen dann dafür (Teile davon)auf,

Nein, kommt er nicht, jedenfalls nicht der Einlagensicherungsfonds. Der schützt ausdrücklich Inhaberpapiere nicht.

Sparkassen haben u.U.
staatliche Garantien.

U.U. ist die Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten aber auch am 19. Juli 2005 weggefallen.

Das alles widerspricht nicht dem Wort Mündelsicher.
Die Schuldverschreibung wird immer gerne zurückgenommen,
wenn man auf aufgelaufene Zinsen (teilweise) verzichtet,

Bitte was?

Mündliche Vereinbarungen nutzen nichts bei einer Bank,
wenn sich keiner mehr an sie erinneren kann oder will.

Ist das so? Also zumindest ich habe mich an mündliche Vereinbarungen immer gehalten.

Da die Zinsen wohl steigen, sollte ein Verkauf dann auch
mit Kursverlusten behaftet sein. Steigt der Sparzins
allegemein
um 1% und zwar morgen, sind 10% weg, wenn man es übermorgen
verkauft.

Könntest Du mir die Rechnung bei einem Papier mit zehn Jahren Laufzeit vielleicht etwas genauer darlegen?

Gespannt,

Christian

Heist dass, dass der echte Schuldner
das Geldinstitut ist?
Wenn ja, ist das Geld beim Bankrott Weg, falls vorrangige
Gläubiger,
(weiss nicht genau, Finnanzamt, Sozialversicherung der
Angestellten, die Angestellten mit Ausstehenden
Lohnforderungen) bedient werden und dann die Konkursmasse
ausgeschöpft ist.

Wurde danach gefragt? Muß ich glatt überlesen haben.

Aber es gibt so einen Einlagenschutzfond der Geldinstitute,
die kommen dann dafür (Teile davon)auf,

Nein, kommt er nicht, jedenfalls nicht der
Einlagensicherungsfonds. Der schützt ausdrücklich
Inhaberpapiere nicht.

Sparkassen haben u.U.
staatliche Garantien.

U.U. ist die Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten
aber auch am 19. Juli 2005 weggefallen.

Wer ist den jetzt der Eigner der Sparkassen?
Sind das jetzt GmbHs, oder gehören sie noch
den Komunen, die auch haften würden.
Damit keine grosse Krise losbricht,
würden andere Institue der Kommunen oder gar Land oder Bund
nicht die Sparkasse mit all ihren Schulden übernehmen,
oder nicht. Ich denke schon.

Das alles widerspricht nicht dem Wort Mündelsicher.
Die Schuldverschreibung wird immer gerne zurückgenommen,
wenn man auf aufgelaufene Zinsen (teilweise) verzichtet,

Wenn sie abgezinst ist, warum sollte man nicht
den eingezahlten Betrag + x bischen zurückgeben.
Wenn es nicht abgezinst ist, kann man es ebeb beleihen,
beim gleichen Institut. Das steht u.U auch so im Vertrag.

Bitte was?

Mündliche Vereinbarungen nutzen nichts bei einer Bank,
wenn sich keiner mehr an sie erinneren kann oder will.

Ist das so? Also zumindest ich habe mich an mündliche
Vereinbarungen immer gehalten.

Ich als Kunde hab das auch nur so erlebt.
Die Leute halten sich auch an mündliche
Zusatzvereinabrungen, wenn sich sich daran erinnern
können, wenn nicht, überlegen sie, und wenn sie
keine massgebliche Profitmöglickeit eines Vortäuschens meinerseits
sehen bei gegebenen Geschäftsmodel, gehen sie auch drauf ein,
aber man weiss ja nie. die ganezn örtlichen Institute
ersetzen all die ehrhaften Angestellten durch Kontoautomaten,
nur in der Zentrale findet man noch ein par aalglatte
Berater die nicht mehr dieselben Personsn sind.
Die Entwicklung wir sich möglicherweise fortsetzen.

Da die Zinsen wohl steigen, sollte ein Verkauf dann auch
mit Kursverlusten behaftet sein. Steigt der Sparzins
allegemein
um 1% und zwar morgen, sind 10% weg, wenn man es übermorgen
verkauft.

Ich kauf mir ein Anleihe, ich sag mal 1000
Euro zu 5%, 10 Jahre fest.
Hab ich nach 10 Jahren
1500 Euro.
Mein Kumpel kauft morgen
eine zu 6%, weil der Zins getiegen ist,
beim noch gleichem Anbieter mit noch gleicher Bonität,
der Kumpel hat dann 1600 euro nach 10 Jahren bei gleichem Risiko.
Dann frag ich meinen Kumepel, sollen wir tauschen,
da sagt der dann, nur wenn du mir 100 auf die Hand gibst.
(1600-1500).
Natürlich muss man die 100 Euro abzinsen,
weil der 100 Euro Unterschied erst in 10 Jahren
ausgezahlt wird, andererseits lässt mein Kumpel die (höheren)
Zinsen die er jährlich aus der Anleihe bekommt nicht
unterm Kopfkissen liegen, so dass das eine gute
Faustregel ist, was sie noch wert ist, aber du hast recht,
eher ist es weniger zum jetzigen Zeitpunkt,
vielleicht nur 6-7% Kursverlust, andere kursbildende
Faktoren mal abgesehen, die in beide richtungen gehen könnten.

Könntest Du mir die Rechnung bei einem Papier mit zehn Jahren
Laufzeit vielleicht etwas genauer darlegen?

Gespannt,

Christian

Hallo,

ersteinmal Dank für die Antworten.

U.U. ist die Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten
aber auch am 19. Juli 2005 weggefallen.

Wer ist den jetzt der Eigner der Sparkassen?

Die hiesige Spaßkasse ist jetzt eine AG.

Übrigens: kann es sein, daß die im letzten Jahr „nur“ 6 Millionen Euro Gewinn gemacht haben ? Ich meine, diese Zahl gelesen zu haben. Kommt mir etwas wenig vor, wenn ich daran denke, dass die doch hier vor Ort ein recht großer Anbieter sind. Aber das nur am Rande.

Gruss

Andreas

Hallo,

Sparkassen haben u.U.
staatliche Garantien.

U.U. ist die Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten
aber auch am 19. Juli 2005 weggefallen.

Wer ist den jetzt der Eigner der Sparkassen?

immer noch die gleichen Träger wie vorher.

Sind das jetzt GmbHs, oder gehören sie noch
den Komunen, die auch haften würden.

Sie dürfen sogar nicht mehr haften. Dem Ende der Gewährträgerhaftung ging ein ca. zehn Jahre dauernder Streit voraus, in dem die privaten Banken in Deutschland sowie die EU die Ansicht vertraten, daß die Gewährträgerhaftung den Markt verzerren, weil die Sparkassen dadurch null Risikokosten einzukalkulieren hatten. Aus diesem Grunde waren die Sparkassen in Deutschland jahrzehntelang die günstigsten Kreditgeber und haben den gesamten Markt versaut. Nicht zuletzt aus diesem Grunde gehen die deutschen Kreditinstitute im Vergleich zur internationalen Konkurrenz am Stock.

Um es noch einmal zu betonen: Die Kommunen haften nicht mehr und sie dürften es auch nicht mehr, selbst wenn sie wollten. Die Einlagensicherung bei den Sparkassen erfolgt nun - wie bei den privaten Banken - durch eine institutsgruppenübergreifende Lösung: http://www2.dsgv.de/ --> Sparkassen-Finanzgruppe --> Haftungsgrundlagen

Das alles widerspricht nicht dem Wort Mündelsicher.
Die Schuldverschreibung wird immer gerne zurückgenommen,
wenn man auf aufgelaufene Zinsen (teilweise) verzichtet,

Wenn sie abgezinst ist, warum sollte man nicht
den eingezahlten Betrag + x bischen zurückgeben.
Wenn es nicht abgezinst ist, kann man es ebeb beleihen,
beim gleichen Institut. Das steht u.U auch so im Vertrag.

Verstehe ich nicht.

[…Geschwurbel]

um 1% und zwar morgen, sind 10% weg, wenn man es übermorgen
verkauft.

Ich kauf mir ein Anleihe, ich sag mal 1000
Euro zu 5%, 10 Jahre fest.
Hab ich nach 10 Jahren
1500 Euro.
Mein Kumpel kauft morgen
eine zu 6%, weil der Zins getiegen ist,
beim noch gleichem Anbieter mit noch gleicher Bonität,
der Kumpel hat dann 1600 euro nach 10 Jahren bei gleichem
Risiko.
Dann frag ich meinen Kumepel, sollen wir tauschen,
da sagt der dann, nur wenn du mir 100 auf die Hand gibst.
(1600-1500).
Natürlich muss man die 100 Euro abzinsen,
weil der 100 Euro Unterschied erst in 10 Jahren
ausgezahlt wird, andererseits lässt mein Kumpel die (höheren)
Zinsen die er jährlich aus der Anleihe bekommt nicht
unterm Kopfkissen liegen, so dass das eine gute
Faustregel ist, was sie noch wert ist, aber du hast recht,
eher ist es weniger zum jetzigen Zeitpunkt,
vielleicht nur 6-7% Kursverlust, andere kursbildende
Faktoren mal abgesehen, die in beide richtungen gehen könnten.

Vielleicht solltest Du Dich erst einmal über die Funktionsweise von Anleihen informieren. Das alles auseinanderzunehmen, ist mir jetzt zu viel Arbeit.

Gruß,
Christian

Gut, und wer hält die Aktien?
Die Kommune und Co wohl.
Würden die Kommune und Co nachschiessen?
Also mein örtlicher Versorger und ÖPNV
Betreiber ist schon lange eine AG,
wie auch mein örtlicher Zoo.
Stadt, Land und Bund schiessen schon
lange ordentlich nach.

Faktisch sollte sich wenig geändert haben
am Auftrag und Arbeitsweise der Sparkassen.
Man wird diese Garantien (unabhängig davon ob sie Dein Papier vorschriftstechnisch betreffen) faktisch weiter aufrecht erhalten, es ist eben nur so, das die EU beschlossen hat, dass mit damit nicht werben darf, und auch nicht werben können darf, es also kein gesetzlichen Garantien geben darf, die bei Hyperinflation oder ählichem auch nix nutzen. Die Oma kreigt dann die par tausend Euro zurück, mehr als ein Brötchen gibts aber nicht mehr dafür.

Falls mein Versorger oder Zoo mal wieder richtig Gewinne macht,
bekämen es die kommunalen Aktionäre. Das will meine Kommune
aber gar nicht, denn dann würde sich Land und Bund aus dem
Zuschuss verabschieden. Und so ist es auch mit den Sparkassen.
Voher inoffiziell und jetzt inoffiziell.
Macht aber nichts, die Sparkasse ist schon OK.
Die Sparkassenleute sind aber keine Tierpfleger oder Busfahrer aus Freude am Busfahren, sondern Bänker, ein bisschen Gewinn wollen sie schon machen, aber zu viel dürfen sie gar nicht als Sparkasse, sag ich mal.

Also ich weiss keine rechtlichen Details,
aber Mündelsicher heisst meiner Meinung nach nur teilweise,
dass die Anlagestrategie 100% unheimlich sicher sein muss,
sondern komplementär, dass man als Betreuer keine mehr oder weniger anonym handelbare Anlagegüter kaufen darf. Damit will man Folgendem vorzubeugen:

Der Betreuer verkauft den Anlagegegenstand unter Preis an einer anonymen Börse, der Käufer verkauft es am nächsten Tag wieder mit
Gewinn, der Betreute hätte dann nur noch einem Teil seines Geldes,
oder der zu erzielenden Rendite, das kann passieren, so oder so, wenn der Betreuer Mist baut, verschuldet oder unverschuldet oder fremdverschuldet oder Geldmarktbedingt, oder absichtlich, egal.

Der Betreuer wäschst die Hände in Unschuld, er sagt, besser gings nicht, und der Mündel brauchte Geld. Wenn dann Gras drüber gewachsen ist, gibt der Strohmannkäufer dem Betreuer eine Teil des Gewinns, alles war von vornerein abgesprochen.

Ich meine auch mal gehört zu haben, das (vinkulierte) Namensaktien durchaus mündelsicher sind. Man kann auch mit Pfandbriefen Schindluder treiben, aber in aufgedeckten Fällen lässt sich der Strohmann identifizieren und auch haftbar machen, falls er den Gewinn noch hat, das geht aber nur schwer, wenn das Anlagegut anonym gehandelt worden ist.

Schau einfach nach im Vertrag oder frag am Montag die Sparkassen AG,
ob eine Beleihung im Rahmen von 1% jährlich möglich ist,
wenn die Dame Geld braucht, es sollte so sein.
Wem das zuviel ist, solle dran denken dass ein vollberuflicher Betreuer auch 1% kostet, der könnts aber auch nicht besser,
kostet die Dame also 2%, ist das doppelte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wenn sie abgezinst ist, warum sollte man nicht
den eingezahlten Betrag + x bischen zurückgeben.
Wenn es nicht abgezinst ist, kann man es ebeb beleihen,
beim gleichen Institut. Das steht u.U auch so im Vertrag.

Das mit den Abgeszinzten geht so:
ich hab 10 Jahre Laufzeit und 5%
bei 1000 Nominal und 100% Auzahlung.
Da krieg ich nach zehn Jahren 1000 Euro
aufs Konto zu 5% Zinsen auf das was ich eingezahlt habe.
5% über 10 Jahre mit Zins und Zinsenszins macht Faktor (1.05^10)=1.6 also 1000/1.6=613 euro, die ich heute der Bank gebe.
In 10 Jahren gibt sie mir 1000 Euro zurück.
Wenn ich in 3 Jahren zur Bank gehe und sage,
ich brauch Geld, können sie mir meine Einlage von 613 Euro
zurückgeben, dann sagt die: mach ich glatt,
denn sie braucht mir nicht die 1.05^3 Jahre * 613 -613 Euro Zinsen zu zu geben, die mir zustehen, mitunter gibt sie mir aber einen Teil davon wenn ich sie darum bitte. Die Abgezinsten bieten den Vorteil, dass nicht nur die Verzinsung sondern auch Zinsesverzinsung
garantiert ist, wenn man bis zum Ende durchhält.

Die nicht Abgezinsten zahlen nur jedes Jahr
die 5% Zinsen aus, wie vereinbart, wie sich die wiederum verzinsen ist dann des Kunden Problem. Wenn er trotz der Zinszahlungen noch
weiter Geld braucht, muss er sich das von der Bank leihen,
die Sicherheit der Einlage hat sie ja, und das kostet nur 1-2%
oder so ähnlich.
Für die Zeit bis das Geliehene zurückgezahlt ist,
gibts natürlich keine Zinsen auf die Einlage. Zahlt man das geliehene
nicht zurück, behält die Bank die ursprüngliche Einlage in Höhe
der nicht zurückgezahlten Beleihung einfach, wenn die
Anlage ausläuft.

Vielleicht solltest Du Dich erst einmal über die
Funktionsweise von Anleihen informieren. Das alles
auseinanderzunehmen, ist mir jetzt zu viel Arbeit.

Oh Du das ist schwierig. Du weisst da bestimmt mehr als ich,
aber wenn du sie bis in letzte kennen würdest,
oha, dann wärst Du auf sichere Art stinkreich
geworden.

Aber sag doch einfach mal ne Prozentzahl (auch 0% wenn du meinst),
wie der Kurs der am Freitag emmitierten 10 Jahres Anleihe A zu 5% am Montag sein würde, wenn der gleiche Anbieter zu gleichen Konditionen am Montag eine neue 10 Jahres Anleihe B ausgibt, aber mit 6% Zinsen,
und auch alle anderen Anbieter ihre 10 Jahresanleihen um 1% aufstocken, und sonst kaum ein Lüftchen zu spüren ist von wegen Währungsschwankungen, Rating, Rohstoffe und Aktien, BIPs etc etc,
weltweit nicht.

Gruß,
Christian

wie der Kurs der am Freitag emmitierten 10 Jahres Anleihe A zu
5% am Montag sein würde, wenn der gleiche Anbieter zu gleichen
Konditionen am Montag eine neue 10 Jahres Anleihe B ausgibt,
aber mit 6% Zinsen,

Es ist völlig sinnlos, auf dieser Ebene weiterzudiskutieren. Es fängt damit an, daß der Zinssatz für zehnjährige Anleihen nicht innerhalb kurzer Zeit um einen Prozentpunkt springen kann, und es hört damit noch lange nicht auf.

Gruß,
Christian

Hallo,

Die hiesige Spaßkasse ist jetzt eine AG.

ist völlig wurscht. Es besteht Sicherheit für die Einlagen, nicht aber für Inhaberschuldverschreibungen. Die Gemeinden haften nicht mehr, egal was unser Finanzgenie Hannes schreibt.

Zweitens: Du mußt eine Anleihe nicht kündigen, um das Geld zurückzubekommen, sondern einfach nur an die Sparkasse verkaufen.

Übrigens: kann es sein, daß die im letzten Jahr „nur“ 6
Millionen Euro Gewinn gemacht haben ? Ich meine, diese Zahl
gelesen zu haben. Kommt mir etwas wenig vor, wenn ich daran
denke, dass die doch hier vor Ort ein recht großer Anbieter
sind. Aber das nur am Rande.

Ja, das kann gut sein. Die Sparkassen müssen noch lernen, wie Wirtschaftsunternehmen zu handeln. Einige haben das schon gepackt, andere üben noch und versauen sich und anderen die Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Zahlen der Sparkasse Lübeck sehen auf den ersten Blick aber ganz gut aus. Eine Eigenkapitalrendite von knapp 6% kann sich eigentlich für eine Sparkasse schon sehen lassen.

Gruß,
Christian

Dann stell einfach andere Eckdaten auf
und nimm die hier:
Heute kauft man zu 100% ein Anleihe zu 3% Zinsen,
die 2016 ausläuft.
In zwei Jahren braucht man Geld. Bis
dahin gibt es Anleihen zu zeichnen, die
auch bis 2016 laufen und auch gleichsichere Anbieter haben
aber 4% pro Jahr Zinsen zahlen.
Wie wird dann in zwei Jahren der Kurs sein für die jetzt
gekaufte 3% Anleihe, wenn der Kapitalmarkt
in zwei Jahren keine weiteren Änderungen in den nächsten
Monaten/Jahren erwartet, und konkret, wieviele % der ursrünglichen
Anlage man dann wohl beim Verkauf der 3% Anleihe erzielen wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann stell einfach andere Eckdaten auf
und nimm die hier:
Heute kauft man zu 100% ein Anleihe zu 3% Zinsen,
die 2016 ausläuft.
In zwei Jahren braucht man Geld. Bis
dahin gibt es Anleihen zu zeichnen, die
auch bis 2016 laufen und auch gleichsichere Anbieter haben
aber 4% pro Jahr Zinsen zahlen.

Wenn Du mir damit sagen willst, daß die Rendite für zehn- bzw. achtjährige Anleihen um einen Prozentpunkt gestiegen ist, lautet die Antwort auf diese Frage…

Wie wird dann in zwei Jahren der Kurs sein für die jetzt
gekaufte 3% Anleihe, wenn der Kapitalmarkt
in zwei Jahren keine weiteren Änderungen in den nächsten
Monaten/Jahren erwartet, und konkret, wieviele % der
ursrünglichen
Anlage man dann wohl beim Verkauf der 3% Anleihe erzielen
wird.

…ungefähr 93,3%. Mir ist aber immer noch nicht ganz klar, was das mit diesem Satz zu tun hat:
„Steigt der Sparzins allegemein
um 1% und zwar morgen, sind 10% weg, wenn man es übermorgen verkauft.“

Gruß,
Christian

Ich hatte Dir ja ergänzend
Recht gegeben, dass es wohl nicht die
vollen 10% sind, sondern dass man
den 10% Auszahlungsunterschied bei 1% Zinserhöhung
für neue Sparpaiere mit gleichem Auslaufdatum am Ende
der noch 8 (oder 10 von mir aus) Jahre laufenden Anleihe
abzinsen muss von 10% auf so %6-7% momentanen
Kursverlust der Anleihe.
Sind wir uns also einig über
die rein finanzmathematischen
Folgen, rund 7% der Einlage sind weg.
Das entpricht etwa dem 1% Beleihungszins
pro Jahr auf 8 Jahre Beleihung einer börsenunverkäuflichen
Inhaberschuldverschreibung, tut sich also nix.
Man sollte auch darauf achten, das aufgelaufene aber noch
nicht gezahlte Anleihezinsen im Kurs berücksichtigt sind,
zu dem man verkauft.

Über alle anderen Faktoren, die auf
Anleihenkurse Auswirkungen haben, kann ich
nichts sagen, ausser dass sie den Kurs der gekauften
Anleihe positiv wie negativ beinflussen können.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Sind wir uns also einig über
die rein finanzmathematischen
Folgen, rund 7% der Einlage sind weg.

ich weiß bis jetzt immer noch nicht, was das Rumgeeiere mit der Beleihung soll. Braucht man den vollen Betrag, macht es keinen Unterschied, ob man die Anleihen zum Tageskurs verkauft oder in voller Höhe beleiht, weil die Obergrenze so oder so der Tageswert ist. Braucht man einen Teilbetrag, ist mal die Frage, ob sich das überhaupt rechnet, denn der Zinssatz liegt mit Sicherheit nicht bei 1% sondern die Mindestmarge, so daß der Zinssatz dann eher bei 5 als bei 1% liegt (wie von Dir im ersten und letzten Artikel angenommen und zu recht mit einem Fragezeichen versehen).

Weiterhin wird man für die paar Kröten keine Wertpapierleihe veranstalten, sondern einen Ratenkredit einräumen, der dann durch die Verpfändung der Wertpapiere besichert wird.

Gruß,
Christian

Meine Mutter hat auch mündelsichere Anlagen
gemacht auch bei der Sparkasse, und sie liess die Pfandbriefe
beleihen zu 1-2% etwa im Bedarfsfalle. Für die Dauer der Beleihung
gab’s natürlich keine Zinsen aus der Schuldverschreibung.
Daher kenn ich das, ich wollte dem ursprünglichen
Poster nur die Angst nehmen, dass er im Notfall kein Geld bekäme
aus der Schuldverschreibung und dass er nicht veräppelt worden ist.
Der Spakassenmann war sehr zuvorkommend und war immer ansprechbar, meine Mutter macht das aber nicht mehr, sie ist ja selbst älter, und wenn, müsste sie ins Zentrum fahren mit Terminabsprache, denn die
alte Filiale besteht nur noch aus einem Kontoautomaten.

Das mit dem Ratenkredit ist auch eine Möglichkeit, aber wie soll
man die Raten bezahlen, also da muss intern in der Sparkasse
was getriggert sein, das da nicht irgendwelche Mahnverfahren,
oder Säumniszuschlage angestossen werden.
Ausserdem, wie ist dann mit den Sparzinsen, muss man die (quellen)versteuern im Falle>Freistellunsgauftrag, darf man die Schuldzinsen gegenrechnen, oder wie geht das dann? Das ist ja dann auch noch eine steuerliche Arbeit für den Betreuer, wenn er für den Betreuten kein Geld verlieren will.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meine Mutter hat auch mündelsichere Anlagen
gemacht auch bei der Sparkasse, und sie liess die Pfandbriefe
beleihen zu 1-2% etwa im Bedarfsfalle.
Für die Dauer der
Beleihung
gab’s natürlich keine Zinsen aus der Schuldverschreibung.

Ich kann mir dennoch nicht vorstellen, daß heute jemand ein Wertpapierpensionsgeschäft für ein paar tausend Euro macht.

Ausserdem, wie ist dann mit den Sparzinsen, muss man die
(quellen)versteuern im Falle>Freistellunsgauftrag, darf
man die Schuldzinsen gegenrechnen,

Nein http://www.steuernetz.de/lexikon04/lexikon2004s12.html

Gruß,
Christian