Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit Mutter und Kind (7j.). Seit 8. Dezember 2015 befinde ich mich in Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Mein erster Lohn wurde am 15.01.2016 ausgezahlt. Die Arbeitsstelle wurde rechtzeitig gemeldet. Da der Lohn vorab pauschal einberechnet wurde hatten wir für 01.01.2016 - 01.02.2016 nur etwa 470€ zusätzlich bekommen. Bereits in Dezember musste ich mir von Lohn Abschläge auszahlen lassen.
Nun zur Frage:
Ist es richtig das ich verpflichtet bin Abschläge (Vorschuss) sofort beim Jobcenter zu melden? Mir wurde gesagt das es wenn es Abschläge für Dezember gab und diese nicht gemeldet wurden könne dies sogar zu einen Bußgeld führen.
Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet Dritte (meinen Arbeitgeber) um einen Beleg dieser Abschläge zu bitten? Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet mir so einen Beleg zu geben? Im Lohnbescheid unterdessen ist klar ersichtlich das und wieviel Abschläge es im Berechnungszeitraum Dezember gab.