Bin ich verpflichtet das geschäft

abzuwickeln?
Ich habe ein Konzertticket erworben. Die Beschreibung deutete für mich eindeutig auf ein original hin. In allen anderen Beschreibungen stand 100% Originalticket. Bei meinem Verkäufer stand Ticket für das Konzert 100%. Keine Rede von Onlineticket.
Für mich eine bewußte Täuschung, die ich natürlich nicht beweisen kann. Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich seine Bewertungen gelesen habe und deshalb nicht glaube, dass er mich täuschen wollte, aber dass ich auf Grund seiner Formulierung sicher war ein normales ticket zu erwerben. Ob er aus dieem Grund das Ticket dem zweitbietenden anbieten würde, schließlich ist mir kurze Zeit später auch ein wesentlich billigeres Originalticket entgangen, weil ich glaubte ich hätte eins erstanden.
Wie sieht es aus, bin ich im Unrecht und was kann/soll jetzt passieren?

Danke für Rat!

Caro

Hallo Caro,
wo ist das Problem?
Ein gedrucktes Ticket kann mit der Post verloren gehen, und du bist der Dumme. Bezahlen mußt du sowieso, warum nicht online? Außer, es kommen noch irgendwelche weitere Kosten auf dich zu.
Gruß Fritz

Hi,
allein schon weil das zweite kein Onlineticket ist und wir uns dort nicht verlieren wollen und unnötig Zeit verlieren.
Was, wenn die Nummer mehrfach verkauft vergeben ist udn wir stehen dann da?

Grüße
Caro

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Hi,
glaube, dich jetzt richtig zu verstehen.
Das Online-Ticket ist vom ebay-Verkäufer bereits erstanden worden. Ich dachte, du erwirbst es von der Verkaufs-Agentur direkt. Nun kann der VK natürlich das Ticket mehrmals verkaufen. Eine schwierige Frage.Würde diese Frage auch bei ebay-Gemeinschaft" unter „Lieferung und Versand“ reinstellen, so fährst du 2gleisig.
Viel Erfolg,
wynmuck

Hallo,
und Danke nochmal für die Rückmeldung!
kannst du mir bitte kurz erklären, was damit gemeint ist?
Grüße
Caro

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Hi

Ich habe ein Konzertticket erworben. Die Beschreibung deutete
für mich eindeutig auf ein original hin. In allen anderen
Beschreibungen stand 100% Originalticket. Bei meinem Verkäufer
stand Ticket für das Konzert 100%. Keine Rede von
Onlineticket.
Für mich eine bewußte Täuschung, die ich natürlich nicht
beweisen kann.

(gibts auch nix zu beweisen dran)

Also erstmal Kontext verständlich… du bist der Ansicht kein Originalticket gekauft zu haben sondern eine Fälschung? Und du meinst das geht daraus hervor weil alle anderen VKs in ihrer Beschreibung ‚100% Original‘ zu stehen hatten und dieser VK nicht?

Erstmal kannst du von vorne herein von einem echten ausgehen, ob das extra betont wurde oder nicht. Alles andere wäre illegal und der VK haftbar (nehme an Schweiz hat in der Sache keine lockeren Gesetze als Dtl.).

Da du einen Kaufvertrag abgeschlossen hast bist du nun verpflichtet zu zahlen und die Ware abzunehmen, so wie der VK verpflichtet ist dir die Ware zu übergeben (das ist quasi international so).

Natürlich kannst du versuchen dich mit dem VK auf etwas anderes zu einigen, wenn er zustimmt gilt das (Mails als Beweise aufheben). Aber wenn der VK nicht mag, dann kann er drauf bestehen das du zahlst.
Durchsetzen könnte er das natürlich nur über rechtlichen Wege wenn du dich weiterhin weigerst. Nehme an das würde er aus der Schweiz heraus nicht machen, aber zumindest eine Rote wäre dir evtl. sicher und evtl. eine Verwarnung von eBay (was rechtlich aber belanglos ist).

Wenn das Ticket eine Fälschung ist, wäre das natürlich ärgerlich für dich wenn du dann vor der Halle stehst und nicht reinkommst.
Weiß nicht ob man da Schadensersatz vom VK verlangen kann wegen den Unkosten (Fahrt, evtl. Übernachtung).
Zumal du um deine eigenen Ansprüche durchzusetzen auch einen Anwalt benötigen würdest.
Ihn bei der Polizei anzeigen (weils selbst in der Schweiz eine Straftat ist) kannst du ihn zwar, aber die kümmert sich halt nicht um deine Ansprüche sondern um die Straftat selbst (gibt es wohl an die schweizer Polizei weiter).

MfG
Lilly

Hallo,

es geht nicht um die Schweiz sondern um Deutschland.
Es geht nicht um eine Fälschung sondern um eine andere Art Ticket, die minderwertiger ist und unsicher, dass nicht jemand mit der gleichen Nummer vor dir zum Konzert geht.
Die Ware ist schon OK, wurde aber so formuliert,
als wenn es sich um eine Originalticket und nicht um ein Onlineticket handelt.
Statt einer Ledertasche hast du eine Kunstledertasche ersteigert,
so in etwa kann man das formulieren.

Viele Grüße
Caro

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Hallo,
und Danke nochmal für die Rückmeldung!
kannst du mir bitte kurz erklären, was damit gemeint ist?
Grüße
Caro

Hallo Caro,
bei ebay kannst du unter
http://pages.ebay.de/community/chat/index.html
bei „Verpackung & Versand“ ebenfalls deine Frage reinstellen. Dort gibt es meistens jemand, der auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Alles ist kostenlos, du darfst nur keine Realnamen etc. reinschreiben, also vorher mal die Richtlinien durchlesen.
Außerdem gibt es eine tolle, von ebay bekämpfte Site:
http://www.bewertungspruefer.de

Hier kannst du vorm Kauf feststellen, wie der Käufer(Verkäufer) bewertet, ob als 1. oder 2., ob er voraussichtlich Rachebewertungen abgibt, etc.
Das hilft dir vielleicht,
wynmuck

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Hi,

ich denke das du da nichts machen kannst. Du kannst dem Ticketverkäufer ja nichts anlasten solange er die Ware nicht anders beschrieben hat.

Ob er das Ticket mehrfach verkauft hat, kannst du auch nicht beweisen, und einfach nur behaupten es wäre so ist wahrscheinlich auch nicht das ware.

Das du bei einem anderen Verkäufer die Tickets günstiger hättest bekommen können, tut leider nichts zur Sache, das ist Pech.

Fazit:
Karte ausdrucken und zur Veranstaltung hingehen wie geplant, wenns nicht klappt kannst du dich beim Verkäufer beschweren.

Grüße
Michael