Meine Ex und ich standen beide im Mietvertrag als Mieter.
Da die Agentur für Arbeit es grundsätzlich so handhabt,dass das weibliche Mitglied einer Bedarfsgemeinschaftder Haushaltsvoerstand ist,
ist diese dann auch für alle Anträge zuständig.
Laut meiner Ex hat die ARGE den Antrag nicht bearbeitet-womit man nat. zum Sozialgericht hätte gehen können- und hat die Zahlungen eingestellt.
Mite wurde natürlich auch nic´ht abgebucht.
Ich habe mich nicht um die Finanzen gekümmert,da ich eh nichts ausrichten konnte.
Jedenfalls sind wir aus der Wohnung geflogen,
beide sind nun verschuldet und auch ich stehe in der SChufa.
Nun interessiert mich,ob das rechtensd ist,
denn Haushaltsvorstand ist IMMER die Frau in einer Bedarfsgemeinschaft und damit doch auch verantwortlich.
So sehe ich das.
Und Ihr?
Danke
Diese Frage kann ich nicht beantworten, denn auf diesem Gebiet habe ich keine Erfahrung.
Gruß M.
Der Schufa-Eintrag dürfte ja vom Vermieter kommen, den interessiert der Mietvertrag und da stehen beide drin. Die Arge sehe ich da außen vor.
Viele Grüße
Danke erstmal für die Antwort.
Da ich mich nicht als Verantwortlich sehe,möchte ich eigentlich wissen,ob ich gegen den Eintrag vorgehen kann.
MfG
K.Ebert
Der Schufa-Eintrag dürfte ja vom Vermieter kommen, den
interessiert der Mietvertrag und da stehen beide drin. Die
Arge sehe ich da außen vor.
Viele Grüße