Hi Zusammen,
und erst mal ein frohes neues Jahr an alle!!
Also ihr hab ja meine Frage schon im Betreff gelesen
Es wäre schön wenn sogar ein Beamter darauf antworten könnte der mit dem Thema zutun hat!
Also meine Situation:
-
- Ausbildung davor hatte ich eine 2 Jahre schulische Ausbildung
-
Die Ausbildung is überwiegend betrieblich. 2 Tage Schule die Woche
-
Bekomme nur 400 Brutto im Monat
-
Bekomme 150 Kindergeld im Monat
-
Habe eine Eigene Wohnung seit über 1,5 Jahren! Es ist mein Erstwohnsitz
-
Die Wohnungskosten belaufen sich auf 340 Warm
-
Bin laut den Ämtern nicht BaföG, BAB oder sonst was berechtigt
…Jetzt noch mal die Frage. Bin ich Wohngeld berechtigt? Ich habe schließlich nur 450 Euro im Monat zum leben! Auf den Ämtern sagte man mir Mehrfach ich bin nicht berechtigt Wohngeld zu beziehen. Da sie wörtlich „nicht dazu da sind mein Leben zu finanzieren“.
Das kann doch nich sein oder? Ich solle als Auszubildender Hartz 4 beantragen! Hallo? Wo sind wir denn da? Achso *schlurz* wir sind ja in Deutschland.
Lg
Hallo
Hi Zusammen,
und erst mal ein frohes neues Jahr an alle!!
Also ihr hab ja meine Frage schon im Betreff gelesen
Es
wäre schön wenn sogar ein Beamter darauf antworten könnte der
mit dem Thema zutun hat!
Also meine Situation:
-
- Ausbildung davor hatte ich eine 2 Jahre schulische
Ausbildung
-
Die Ausbildung is überwiegend betrieblich. 2 Tage Schule die
Woche
-
Bekomme nur 400 Brutto im Monat
-
Bekomme 150 Kindergeld im Monat
-
Habe eine Eigene Wohnung seit über 1,5 Jahren! Es ist mein
Erstwohnsitz
-
Die Wohnungskosten belaufen sich auf 340 Warm
-
Bin laut den Ämtern nicht BaföG, BAB oder sonst was
berechtigt
…Jetzt noch mal die Frage. Bin ich Wohngeld berechtigt? Ich
habe schließlich nur 450 Euro im Monat zum leben! Auf den
Ämtern sagte man mir Mehrfach ich bin nicht berechtigt
Wohngeld zu beziehen. Da sie wörtlich „nicht dazu da sind mein
Leben zu finanzieren“.
Das kann doch nich sein oder?
Doch die Auskunft ist korrekt, WG dient dazu, die Miete mit zu bezahlen, damit man nicht auf der Strasse landet.
Ich solle als Auszubildender
Hartz 4 beantragen!
Und? Schon gemacht? was anderes bleibt dir nicht übrig
Hallo? Wo sind wir denn da? Achso
*schlurz* wir sind ja in Deutschland.
Lg
LG
Mikesch
Das kann doch nich sein oder?
Doch die Auskunft ist korrekt, WG dient dazu, die Miete mit zu
bezahlen, damit man nicht auf der Strasse landet.
Ich solle als Auszubildender
Hartz 4 beantragen!
Und? Schon gemacht? was anderes bleibt dir nicht übrig
Hallo? Wo sind wir denn da? Achso
*schlurz* wir sind ja in Deutschland.
Lg
LG
Mikesch
Da steig ich aber nicht ganz dahinter. Also wenn ich keine Zuschüsse bekomme bzw. wenn ich nichts gespart hätte dann würde ich schon längst auf der Straße sitzen! Kannst du mir das bitte etwas genauer erklären?
lg
Das kann doch nich sein oder?
Doch die Auskunft ist korrekt, WG dient dazu, die Miete mit zu
bezahlen, damit man nicht auf der Strasse landet.
Ich solle als Auszubildender
Hartz 4 beantragen!
Und? Schon gemacht? was anderes bleibt dir nicht übrig
Hallo? Wo sind wir denn da? Achso
*schlurz* wir sind ja in Deutschland.
Lg
LG
Mikesch
Da steig ich aber nicht ganz dahinter. Also wenn ich keine
Zuschüsse bekomme bzw. wenn ich nichts gespart hätte dann
würde ich schon längst auf der Straße sitzen! Kannst du mir
das bitte etwas genauer erklären?
nach oben und unten, gibt es beim WG. Du hast eben zuwenig Einkommen, steht so im Gesetz, Beschwerden sind an den Gesetzgeber zu richten nicht an die Ausführenden.
Du sollst doch HartzIV beantragen.
Was ist daran nicht zu verstehen???
lg
LG
Der Kater
Ich
habe schließlich nur 450 Euro im Monat zum leben! Auf den
Ämtern sagte man mir Mehrfach ich bin nicht berechtigt
Wohngeld zu beziehen. Da sie wörtlich „nicht dazu da sind mein
Leben zu finanzieren“.
Hi,
das ist richtig. Wenn du so wenig Einkommen hast, dass du nicht plausibel machen kannst, wovon du deinen Lebensunterhalt bestreitest, dann hast du keinen Anspruch auf Wohngeld. Steht so im Gesetz.
Gruß
Nelly
Hallo Lolly,
ich weiß ja nicht, auf welchem Amt Du warst.
Als erstes würde ich mal zum zuständigen Sozialamt gehen und dort Sozialhilfe beantragen.
Du hast ja eindeutig ein zu geringes Einkommen, trotz Arbeit.
Und somit steht Dir ja wenigstens ein Gesamteinkommen in Höhe des Sozialhilfesatzes zu.
Das beinhaltet auch die zumindest teilweise Übernahme der Wohnkosten.
Sollte Dir jemand vom Sozialamt das mit dem Hartz 4 Antrag gesagt haben, dann wird es wohl so sein, daß Du dort den Antrag stellen mußt.