Bin ich zahlungspflichtig wenn meine Verlobte eine GEZ Befreiung hat?

Seit 01.02.12 lebe ich mit meiner, aus Krankheitsgründen, befreiten Freundin zusammen in einem Haushalt und haben nun 2 gemeinsame Kinder. Die GEZ schickte mir Rechnungen, worauf ich mit dem Argument reagiert hatte, meine Frau (und Ihr Haushalt sei befreit). Auch hatte ich um eine detaillierte Aufstellung gebeten, damit ich mir einen Eindruck machen kann und mich erkundigen kann, was ich wirklich Zahlen müsste. Danach Zahle ich die Summe entweder gleich oder gern in Raten ab, sagte ich zu denen. Diese Aufstellung wurde nicht erstellt und nun stand eine Zwangsvollstreckerin vor meiner Tür und wollte die Summe eintreiben. Meine Frage: Muss ich für diesen Zeitraum zahlen?

Guten Tag schulz84,
zuerst einmal kommt es darauf an, wer von euch beiden Wohnungsmieter ist.
Wenn deine Lebensgefährtin Wohungsmieterin ist und sie von der abGEZockt befreit ist, gilt dies auch für dich als zusammenlebenden Lebenspartner.
Du kannst die GEZ also getrost zum Teufel schicken und am besten deren Post gar nicht weiter beantworten. Wenn die dir inzwichen den Zwangsvollstrecker von deiner Amt-/Gemeindekasse auf den Hals geschickt haben, so solltest du darauf hinweisen, dass deine Lebenspartnerin als Wohnungsmiterin Gebührenbefreit ist.
Auch in einer Lebensgemeinschaft gilt, was generell für sie auch anderswo und in ähnlichen Fällen gilt - keine Doppelabzocke. Ihr zahlen ja auch nur einmal Miete, einmal Strom etc. Nachstehend noch ein Link zur Info über Gebührenpflichten (abGEZockt) die allgemein gelten.:
http://www.xup.in/dl,13214755/Infos_GEZ_im_Privatber…
Und der Vollstreckungsabteilung deiner Gemeine-/Stadtverwaltung kann deine Lebensgefährtin erstmal den Befreiungsbescheid in Kopie zuleiten.
Es kann jedenfalls nicht angehen, dass pro Haushalt einmal eine Gebührenbereiung erteilt ist und der Lebenspartner noch einmal mit Gebühren in Anspruch genommen wird.
Sollest du noch weitere Fragen haben, einfach noch einmal melden.

Euch noch ein angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Herr Mensah,

erstmal vielen Dank für Ihre rasche und aufschlussreiche Antwort.

Als ich am 01.02.12 zu Ihr zog, war ich garnicht im Mietvertrag vertreten und nun (seit 01.04.13) sind wir beide als Hauptmieter eingetragen. Mir war es so in Erinnerung, dass wenn meine Frau befreit ist, ich automatisch mit befreit bin. Ich habe dieses auch der GEZ mitgeteilt und um eine Auflistung gebeten, da noch eine kleine Restschuld aus 2011 besteht. Ich bekomme jedoch keine detaillierte Auflistung, sondern immer nur Zahlungsaufforderungen für den gesamten Zeitraum.
Die Zwangsvollstreckerin meinte, das die Zahlungen nicht auf Haushalte sondern auf Personen bezogen war und nicht wie seit neuestem auf Haushalte und ich immer Zahlungspflichtig war, auch wenn man nicht einmal eine eigene Wohnung hätte. Dieses trifft auf mich zwar nicht zu, ist in meinen Augen absoluter Blödsinn! Nun überlege ich natürlich wie ich weiter vorgehen werde.

LG und vielen Dank im voraus

Stephan Schulz

Guten Tag schulz84,

wenn/da es sich um vermeintliche „Forderungen“ der abGEZockt aus dem Jahre 2011 handelt, ist die Auskunft der Vollstreckungsbeamtin Ihrer Gemeinde im Grunde natürlich zutreffend.
Solange ab er die abGEZockt Ihnen keine nachvollziehbare Aufstellung der vermeintlichen Forderungen zuleitet, sind Sie solange auch nicht zur Zahlung verpflichet, denn da könnte ja jeder kommen und behaupten, Sie schuldeten ihm so und so viel - ohne das konkret nachzuweisen.
Ohne nachvollziehbare Rechnungslegung/Forderungsübersicht keine Zahlungspflicht bzw. Fälligkeit einer solchen.
Ausserdem kommt es auch auf Ihre Einkommensverhältnisse an.
Nach der aktuellen Pfändungsfreigrenze beträgt ein Einkommenswert bis zu (Düsseldorfer Tabelle) derzeiten ab 01.06.2013 = 1.028,89 Euro netto.
Die Pfändungsfreigrenze stellt den mindesterforderlichen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dar. und wenn überhaupt dürfte nur Ihr Einkommen welches darüber hinausgeht überhaupt einer Pfändungsmassnahme unterliegen.
Ausschlaggebend dabei ist ausschliesslich Ihr aktuelles Einkommen,
Wenn dieses innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt können Sie sich auch anwaltlich beraten lassen. Hierfür sollten Sie in dem Falle, wenn Sie sich dabei besser fühlen, bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen und mit diesem zu einem Anwalt Ihres Vertrauens gehen. Dieser würde auch die ersten notwendigen aussergerichtlichen Schreiben sowohl an die abGEZockt, als auch die Vollstreckungsstelle Ihrer Gemeinde fertigen. Wenn Sie Anwalts-Bertungshilfe erhalten (das ist unbedingt der Fall, wenn Sie unterhalb der Pf.-Freigrenze liegen) kostet sie diese Beratung beim Anwalt in der Regel 0 Euro, höchsten jedoch 10,00 Euro.
Abgesehen davon, wenn die Vollstreckungsbeamtin stur ist und unbedingt pfänden will…
Ich habe das doch richtig verstanden: Sie selbst haben kein besonders wertvolles, sprich pfändbares Eigentum beim Zusammenziehen mit Ihrer Lebensgefhrtin in die gemeinsame Wohnung eingebracht, sondern alles, was dort ist gehört Ihrer Lebensgefährtin, als z.B. TV, Stereoanlagen oder was immer auch nur annähernd für eine Pfändung von Interesse sein könnte?!
Wenn es Ihnen angenehmer ist, können Sie mich auch gerne direkt anschreiben, wenn Sie in meinem Profil die dort genannte eMailadresse verwenden.
Vergessen sollte man jedenfalls nie: auch wenn die abGEZockt sich heute vornehm „Beitragsservice“ nennt: die abGEZockt hat nur ihren Namen geändert, nicht ab er auch ihren raffgierigen Charakter.

Mit freundlichem Gruss,
Pierre Mensah