Bin in Elternzeit, Auflösungsvertrag ?

Sehr geerhter Damen und Herren,

ein mitarbeiterin bei einer Zeitarbeit Unternehmen, stehe seit dem 06.11.2000 in einem Unbefristet arbeitsverhältnis. Am 12.08.2003 hat diese einen sohn geboren.

Seit Juli 2003 befindet sich diese zuhause, im Mutterschutz anschließend Elternzeit von einer dauer von 3 Jahre beantragt und vom Arbeitsgeber genemigt, also bis 12.08.2006.

Nun hatt ihr Arbeitsgeber (Zeitarbeit GmbH) angerufen und meinte er beschäftigt keine leute mehr im Bürobereich…

Und ihr statt diesem einem Auflösungsvertag angebote für sofort.

Aber die mitarbeiterin meint das es vom Arbeitsamt bei Unterschrift eines Aufhebungsvertrag eine Sperre von 3 Monate gibt, stimmt dies ??

Da der Arbeitsgeber meint :

Ich habe mit allen Mitarbeitern, die im Mutterschutz waren, einen
Auflösungsvertrag gemacht.

Keiner dieser Mitarbeiterinnen wurde von Arbeitsamt gesperrt und
erhielten vom 1. Tag an Arbeitslosengeld.

Nun meine frage, ab wann tritt der auflösungvertag in Kraft ?
Bekommt diese ein Sperre vom Arbeitsamt ?
usw…

Alles dies bezüglich wurde mich interessieren.
Danke

Über kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen
sehr dankbar.

Hallo

Die Mitarbeiterin sollte die Finger weglassen vom Aufhebungsvertrag - es sei denn, der AG zahlt ihr mindestens 4 Monatsbrutto Abfindung. Ansonsten steht es dem AG ja frei nach Beendigung der Elternzeit die Angestellte fristgerecht zu kündigen.

Gruß,
LeoLo