In Deutschland nennt man es Totschlag, strafbar nach § 212
StGB. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind nach
deutschem Recht nicht erkennbar.
Welches Recht käme denn in so einem Fall überhaupt zur Anwendung? Das der USA, das von Pakistan oder das Recht des Landes dessen Staatsbürger Osama war?
In den Nachrichten heute morgen (hr2/Radio) haben sie gesagt, dass es wohl beabsichtigt war, Bin Laden festzunehmen. Da die Spezialeinheit aber auf heftige Gegenwehr stieß, kam es zu einem kurzen Gefecht in dessen Verlauf Bin Laden getötet wurde.
Die Masse jubelt, das ist schon verständlich.
Mir ist das völlig unverständlich.
Aber mit dem Pöbel jubeln auch die Regierungen.
Weil die „Regierungen“ daraus einen Imagegewinn gerieren, eben weil sie und der Pöbel so blöd sind zu glauben, mit dem Tod von Osama Bin Laden hätten sie den Terrorismus „besiegt“.
Al Kaida arbeitet schon seit langem dezentral. D.h. es gibt viele Gruppierungen, die unabhängig von einer Führungsspitze (früher: Bin Laden) planen und handeln. Das macht aus Sicht der Terroristen auch Sinn, da viele Splittergruppen und Einzeltäter eine Beobachtung der Bewegung erschweren bis unmöglich machen.
Was Du Deiner Frau sagen sollst/kannst weiß ich nicht.
Dass Bin Laden gesucht wurde in der Absicht, seine Terrorakte auf legalem gerichtlichen Weg abzuhandeln und letztlich zu „sühnen“ verstehe ich schon. Die „Begeisterung“ über seinen Tod bzw. die Umstände kann ich in keinster Weise nachvollziehen.
In Deutschland nennt man es Totschlag, strafbar nach § 212
StGB. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind nach
deutschem Recht nicht erkennbar.
Welches Recht käme denn in so einem Fall überhaupt zur
Anwendung? Das der USA, das von Pakistan oder das Recht des
Landes dessen Staatsbürger Osama war?
das deutsche Recht sieht dessen Anwendbarkeit vor (vereinfacht), wenn a) die Tat in Deutschland geschah, b) ein Deutscher Opfer war oder c) ein Deutscher Täter war.
Insofern wäre es theoretisch denkbar, daß die Tat nach pakistanischem Recht, US-amerikanischem Recht und saudischem Recht zumindest zu prüfen wäre, wobei bin Laden die saudische Staatsbürgerschaft entzogen wurde und die USA vermutlich Militärrecht zur Anwendung bringen würden, was ich nun wiederum nicht so gut kenne.
Allerdings gehe ich davon aus, daß die USA auf dem Standpunkt stehen, daß es sich um einen legitimen Kampfeinsatz handelt und so eine Strafbarkeit nicht in Frage kommt.
Nach pakistanischem Recht ist die Tötung eines Menschen mutmaßlich auch strafbar, aber nach allem, was man so hört, sind die pakistanischen Gesetze eher grobe Richtlinien mit einzelfallbezogener Anwendung. Es ist also eher nicht zu erwarten, daß dort demnächst der Prozeß gegen US-amerikanische Soldaten wegen der Tötung bin Ladens eröffnet wird.
Ich sag mal so: mich stört der Jubel der Massen. Für klug halte ich das auch nicht.
Sonst kommts drauf an: wenn es ein gezielter Tötungseinsatz war, dann wäre das nach österreichischem Strafrecht glatter Mord.
Wenns im Zuge von Kampfhandlungen war nicht unbedingt, aber selbst das ist problematisch, weil hier US-Truppen ohne Zustimmung Pakistans auf dessen Territorium tätig waren. Ich kenne mich jetzt im Völkerrecht zwar nicht so gut aus, aber das scheint mir jetzt nicht wirklich zulässig.
Obs dem Terrorismus hilft oder ob er weniger wird, zeigt die Geschichte. Meiner Meinung nach sind da Prognosen Kaffeesudleserei.
Gruß
Tom, der vor ca. eineinhalb Jahren auch in Abottabad war
Wenn er beim Widerstand gegen die Verhaftung getötet wurde, ist es davon gedeckt - wurde er gezielt getötet, dann nicht.
Wir werden es wahrscheinlich nie erfahren weil wie so oft die einzigen die Aufklärung darüber geben könnten, auf der Anklagebank sitzen würden.
Ansonsten wäre einfach mal festzustellen, dass es genug völkerrechtwidige gezielte Tötungen im Krieg gegen den Terror gibt. allerdings zumeist via fernegelnkter Drohne ausgeführt. Ob hier der Einsatz von Soldaten dafür spricht, dass wirklich eine Verhaftung geplant war, ist allerdings aufgrund diverser Aussagen fraglich… aber wer will hier was beweisen.
Wenn er beim Widerstand gegen die Verhaftung getötet wurde, ist es davon gedeckt - wurde er gezielt getötet, dann nicht.
Wenn die USA auf pakistanischem Hoheitsgebiet jemanden verhaften wollen, ist das ein Eingriff in pakistanisches Hoheitsrecht. Ich glaube kaum, dass das Völkerrecht so etwas zulässt (selbst dann, wenn man sich auf die - nach unserer Rechtsauffassung möglichen - Rechtsinstitute der Notwehr, des rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstandes beruft).
Ich verstehe deinen Einwand durchaus… allerdings gibt es bei der genannten Person eine ensprechende Beschlusslage durch UN Resolutionen.
Abgesehen davon tangiert ein - so sie den gegeben wäre - Völkerrechtlicher Verstoss zwischen Pakistan und den USA nicht die völkerrechtliche Betrachtung des Konflikts „Bin-Laden -USA“ sondern wäre separat zu betrachten.
Ich verstehe deinen Einwand durchaus… allerdings gibt es bei
der genannten Person eine ensprechende Beschlusslage durch UN
Resolutionen.
Das interessiert mich aber jetzt: bitte führe die entsprechende UN-Resolution an, die den USA erlaubt in Pakistan eine Verhaftung vorzunehmen.
Abgesehen davon tangiert ein - so sie den gegeben wäre -
Völkerrechtlicher Verstoss zwischen Pakistan und den USA nicht
die völkerrechtliche Betrachtung des Konflikts „Bin-Laden
-USA“ sondern wäre separat zu betrachten.
…woraus zu folgern wäre, dass eine hoheitliche Tätigkeit der USA in Pakistan ohne Zustimmung Pakistans jedenfalls völkerrechtswidrig ist.
Hm… wie interpetiere ich die Resolution 1368 und die bilateralen Verträge zwischen Pakistan und den USA bei denen Pakistan nicht nur die Basen zur Verfügung stellt, sondern auch die Schläge gegen die Terroristen erlaubt und toleriert?
Aber nochmal… selbst wenn es völkerrechtwidrig wäre in Pakistan tätig zu werden… was hat es damit zu tun ob die USA den Herrn Bin Laden völkerrechtskonform behandelt hätten?
Hm… wie interpetiere ich die Resolution 1368 und die
bilateralen Verträge zwischen Pakistan und den USA bei denen
Pakistan nicht nur die Basen zur Verfügung stellt, sondern
auch die Schläge gegen die Terroristen erlaubt und toleriert?
Also ich kann das da gar nicht herauslesen. Da steht allenfalls da, dass die Staaten zur Zusammenarbeit aufgefordert werden.
Aber nochmal… selbst wenn es völkerrechtwidrig wäre in
Pakistan tätig zu werden… was hat es damit zu tun ob die USA
den Herrn Bin Laden völkerrechtskonform behandelt hätten?
Wenn die Verhaftung gesetzwidrig ist, dann handelt allenfalls Bin Laden in Notwehr, wenn er sich dagegen wehrt und nicht umgekehrt. Mir kommt hier manchmal vor es wird hier alles auf den Kopf gestellt.