Hirndurchblutung und EEG
Voraussetzungen für die Organentnahme
Hirntod, also der juristische Tod, ist die Hauptvoraussetzung.
Was hat Blut- mit Organspende zu tun?
Blut ist eine Funktionseinheit, ein Organ, das fließt. Es enthält Zellen.
Eine Leiche ist man erst, nachdem die Organentnahme
stattgefunden hat.
Leiche. Der juristische (Null-Linien-EEG) und der klinische Tod (Aussetzen der Hirndurchblutung) treten zeitlich versetzt ein. Nach klinischem Tod reanimierst du, nach juristischem Tod nicht.
Nach juristischem Tod entscheidet der Staatsanwalt ausgehend von deinem Totenschein, ob eine Straftat vorliegt oder ob er die Leiche freigibt. Liegt der Verdacht für eine Straftat vor, ist der Organspendeausweis unerheblich. Dann darf an der Leiche bis zur Obduktion nichts verändert werden, was die Strafverfolgung erschwert, egal ob der Tod in der Klinik oder an einem anderen Ort eintrat.
Wie du selbst sagst, erfordert die Vorbereitungsdiagnostik samt HLA-Typisierung viel Zeit. Zeit, die erst nach dem Hirntod läuft. Wie du weißt, geht auch Hirntoddiagnostik von Wahrscheinlichkeiten aus und bindet daher notwendig Zeit.
Es ist gut, wenn so wenig wie möglich Interessenkollisionen zwischen dem Behandler- und dem Entnahme-Team auftreten.
Der Anästhesist begleitet seinen Patienten trotz passagerem Tod.
Ein Entnahme-Team begleitet einen anderen Patienten, für den es das Organ entnimmt.
Mit herzlichem Gruß
Biggi