Bin nicht mehr krankenversichert, wer kann helfen?

Hallo, liebe Leser,

ich werde in diesem Jahr 50, bin seit 15 Jahren selbstständig, und seit über 5 Jahren nicht mehr krankenversichert.

Meine PK hat mich rausgeworfen, weil ich damals aufgrund von langer Krankheit mit den Beitragszahlungen im Rückstand war.

Danach hatte ich das Problem, dass keine KK mich wieder aufnehmen wollte, aufgrund meiner Krankheit!

Ich habe alles versucht was mir möglich war. Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen abtelefoniert oder angeschrieben, diverse Versicherungsmakler beauftragt, nichts hat funktioniert!

Nachdem es ja dann hieß, dass alle KK Kontrahierungszwang hätten, dachte ich noch, jetzt wäre das kein Problem mehr.

Falsch, ALLE haben es abgelehnt, zu großes Risiko aufgrund von Krankheit.

Ich mußte bereits 2 OPs aus eigener Tasche zahlen, und bin völlig am Ende.

Meine letzte PK muß mich jetzt theoretisch wieder aufnehmen, aber da soll ich circa 750 € mtl. für einen Basistarif zahlen, was ich einfach nicht schaffe.

Dazu verlangen die eine Riesensumme als Strafbeitrag, die ich mit der ersten Prämie in einer Summe zahlen soll, sonst nehmen auch die mich nicht wieder auf.

Die haben mich gezwungen direkt in der Hauptstelle in Hamburg vorzusprechen, und mir sehr deutlich zu verstehen gegeben, das sie mich nicht aufnehmen wollen!

Meine Reserven hat meine Krankheit gefressen, ich habe
das Geld einfach nicht!!!

Das ist ein Teufelskreis aus dem ich nicht rauskomme.

Auch ein Betriebsberater wußte keinen Rat.

Ich habe den verschiedenen KK angeboten, das Geld aufzubringen, um den ersten Jahresbeitrag in einer Summe zu zahlen, und den schlechtesten Tarif mit der höchsten Selbstbeteiligung zu nehmen, um überhaupt erstmal wieder versichert zu sein.

Aber auch das wurde von allen auch das wurde abgelehnt.

Dazu kommt, das ich einen negativen Schufaeintrag habe,
aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, die während meiner Krankheit natürlich auftraten.

Ich kann mich auch nicht irgendwo einstellen lassen zusätzlich, weil das niemand machen wird.
Das müsste mind. 1 1/2 Jahre laufen, und ich müsste mind. 1000 € verdienen, um im Anschluß in der gesetzlichen KK bleiben zu können. Da hab ich mich ja auch schon nach den Bedingungen erkundigt.

Wer kann mir sagen an wen ich mich noch wenden kann, und wer mir noch helfen kann???

Ich würde mich wirklich sehr über eine konkrete Antwort freuen.

Liebe Grüsse,

Micha

Micha

Hallo Micha,

die BaFin ist für solche Angelegenheiten zuständig.

Der letzte private Krankenversicherer kann mehr oder weniger die Konditionen vorschreiben, aber die Aufsicht kann Dich hier eventuell unterstützen!

good luck
pe sturm

Bankenaufsicht & Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder
Postfach 1308
53003 Bonn

Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: [email protected]

Hallo!

Versuch mal eine PKV über den folgenden Link zu beantragen …

* http://58591.tarifcheck24.com

Sollten sie dich ablehnen, so gibt es nur noch die Möglichkeit, dass Du dich direkt an ein Büro der Verbraucherschutzzentrale (http://www.verbraucherzentrale.de) in deinen Bundesland wendest und um Hilfe bittest.

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht und es gibt auch umfangreiche Rechte für Versicherungsnehmer. Inklusive dem Recht auf eine Krankenversicherung!

Hinweis zum Thema: Wenn Beiträge nicht mehr gezahlt werden

Die Versicherungspflicht und auch der Grundgedanke, dass es keine Menschen mehr ohne Versicherungsschutz geben soll, führen dazu, dass Versicherte ihren Versicherungsschutz nicht mehr verlieren können, wenn sie ihre Beiträge nicht bezahlen. Eine Kündigung einer so genannten Pflichtversicherung ist nunmehr selbst bei der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Werden die Beiträge nicht mehr bezahlt, ruhen die Leistungen. Der Versicherte erhält – egal ob gesetzlich oder privat versichert – nur noch unaufschiebbare Leistungen, z. B. bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Hallo Micha,

die Sache ist ganz einfach:

  1. Seit 01.01.2009 bgesteht VersicherungsPFLICHT.
  2. Wer nicht versichert ist, MUSS von der KV wieder aufgenommen werden, bei der zuletzt versichert war, bevor der unversicherte Zeitraum begann.
  3. Ist dies eine gesetzl. Kasse gewesen, ist die Sache am einfachsten.
  4. Ist es eine priv. KV gewesen, kann man zwar die Wiederaufnahme in einen normalen Tarif beantragen, dies aber nur mit Gesundheitsprüfung. Möchte die PKV wegen Vorerkrankungen da keinen V-Schutz gewähren, MUSS sie dich jedoch - aufgrund der gesetzlichen Grundlage - zumindest im Basistarif mit den diesbezgl. (einfachen Leistungen versichern. Sie kann nicht sagen: will ich nicht. Der Beitrag darf (auch gesetzl. geregelt) nicht höher sein, als der Durchschnittsbeitrag zur GKV).
  5. Sorry, aber so liest sich die nackte Realität: ob du diesen Beitrag bezahlen kannst oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.

Ich kann es mir nicht vorstellen, sollte es aber tatsächlich so sein, dass die PKV dir die Aufnahme in den Basistarif verwehrt gibt´s hier Hilfe: http://www.pkv-ombudsmann.de/

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Micha,

Sie haben zwar viel über Ihren Leidensweg geschrieben,
doch über Ihre derzeitige Situation fehlen viele Details.

Welche Einkünfte haben Sie zur Zeit ?
Sind Sie alleinstehend oder verheiratet ?
Wenn verheiratet, wie ist Ihre Ehefrau versichert ?

Vermutlich wird Ihnen nichts übrig bleiben, als im Basistarif bei Ihrer letzten PKV wieder einzutreten.

Ein anderer Tarif wird auf Grund Ihrer Krankengeschichte nicht möglich sein.

Der maximale Beitrag für den Basistarif dürfte 657,12 € betragen.

Wenn alle Stricke reißen, keine Familie mehr da ist, das Einkommen nicht ausreicht wird es vermutlich nur den Weg zum Sozialamt geben.

Oder versuchen eine Arbeitsstelle zu finden und wenn es an der Kasse einer Tankstelle ist.

Viele Grüße!

Hallo Micha,

da fällt mir auch fast nichts mehr ein. Wenn Sie Anspruch auf Hartz 4 haben, würden Sie auf Antrag beim zuständigen Jobcenter in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versichert werden. Falls dann Strafzahlungen auf Sie zukommen, dann mit 20,00 Euro Raten bezahlen. Beim Basistarif in der PKV (Private Krankenversicherung) würde sich beim Bezug von sogenannten Hartz 4 der Beitrag vom Basistarif auf 50 % verringern. In der PKV kämmen dann u.U. 6 volle Beiträge für die ersten 6 Monate dazu und für jeden weiteren nihct versicherten Monat ein Sechstel 1/6 des Beitrages auf Sie zu. Gerechnet ab Versicherungspflicht den 1.1.2009. Anspruch auf Hartz 4 haben Sie auch wenn Sie „durch die Beitragszahlung Ihrer Krankenversicherung bedürftig werden“.!!!

Liebe Grüße
Leo

Bei fragen einfach noch eine mail zu mir!

Wende dich an den Ombudsmann Der Pkv in Berlin, vielleicht kann er vermitteln mit deiner alten Pkv Versicherung in Hamburg!

Grüße

Thorsten

Servus,

wow, das ist heftig, was dir wiederfahren ist! Wenn du eine schlechte Boni hast, dann wird es sehr schwierig dich in den Basis-Tarif aufzunehmen! Probier es mal bei der Debeka! Wenn die dich nicht aufnehmen sollten, dann weiss ich auch nicht mehr weiter!

Viele Grüsse

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Hallo
es gibt nur die eine Möglichkeit bei alten PKV die Sie wieder nehmen muß, anhand Ihrer Einkünfte einen verminderten Beitrag im Basis- Tarif zu erhalten.
Es gibt mittlerweile ein Gerichtsurteil was besagt das die Annahme nicht abhängig von einem lückenlosen Versichertenverlauf ist und die PKV muß nicht die Beiträge rückwirkend
eintreiben.
In Ihrem Fall würde ich denen erklären das es auch keinen Sinn gibt - wo nix ist kann man auch nix holen.
Ihre letzte PKV ist gesetzlich verpflichtet Sie zu nehmen ob sie wollen oder nicht - versuchen tut natürlich die PKV immer sich zu wehren und die Annahme zu umgehen.
Mfg
E.R.M.

Hallo HoschiHeini,
leider sieht die Gesetzgebung für Deinen Fall nur den Basistarif an. Wenn Du den Beitrag dafür nicht aufbringen kannst, wäre erforderlich, bei der örtlichen Behörde einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung (bzw. Sozialhilfe) zu beantragen.

Wenn Du aber noch finanzielle Mittel hast (zugreifbare Rücklagen / Eigenheim usw.), kann es sein, es wird erst von Dir erwartet, diese Mittel einzusetzen und aufzubrauchen, bevor die Sozialhilfe einspringt und die Krankenversicherungsbeiträge teilweise übernimnmt.

Auf jeden Fall solltest Du nicht länger warten, da es dadurch nicht besser wird. Weitere Krankenkosten können Dir Dein Problem nur noch mehr vergrößern (eine OP kann schnell mal 10.000 - 20.000 Euro und mehr kosten, beispielsweise mit Herz-OP, und man hat es nicht in der Hand, wann eine OP auf einen zukommt.

Kläre das JETZT und wende Dich mit Nachdruck an die Gemeinde und erfrage die Zuständigkeit für deinen Antrag. Ebenfalls solltest Du der PKV erklären, dass Du den „gezwungenermaßen“ nötigen Basistarif gern abschließen möchtest und bitte um ein Angebot und Antrag sowie Unterstützung in der Beantragung.

Es ist zu erwarten, dass ein Zuschuss vom Land erst geprüft und genehmigt werden kann, wenn die Rechnung „auf dem Tisch liegt“ - und die PKV kann Dir den Basistarif auch nicht kündigen, wenn Du die Beiträge und Strafbeitrag im Moment noch nicht zahlen kannst (sie müssen den Vertrag fortführen und auch leisten, was für Dich wichtig wäre!).

Ich hoffe, geholfen zu haben und empfehle nochmals dringend, jetzt zu handeln, da die Situation sich durch einen bestehenden Basisschutz auf jeden Fall sofort bessert und die Beantragung von Zuschüssen eben erst möglich ist, wenn die Forderung vorliegt.

Liebe Grüße
Hans-Günter
PVK-Fachmann

Sorry,kann nicht helfen.

Hallo Micha

gern würde ich Ihnen helfen es fehlen aber noch Infos,
Sind Sie verheiratet?
Können Sie Ihre Firma abmelden/ummelden.
Bekommen Sie einen SV Pflichtigen Job 401 Euro.

DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505 Donnerstag 10-16 Uhr
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo!

Leider kenne ich mich mit dieser Thematik nicht aus. Ich habe nur mal gelesen, dass die PKV Ihnen bei Bedürftigkeit auch nur den halben Beitrag berechnen darf, die andere Hälfte zahlt die Versichertengemeinschaft.

Gruß

H.C.

Guten Tag,

in der Tat besteht Versicherungspflicht in der BRD. Aufgrund Ihrer eigenen Angaben sind Sie eindeutig der PKV zuzuordnen (es sei denn, sie haben die Chance sich in der GKV über die Familienversicherung mitversichern zu lassen.
Ansonsten ist der letzte Versicherer verpflichtet Sie im Basistarif aufzunehmen. Auch müssen Sie ausstehende Beiträge nach entrichten, damit Versicherungsschutz besteht. Nach § 12 VAG 1c Absatz 4 besteht jedoch die Möglichkeit, den Betrag des Basistarifes im Fall von Bedürftigkeit um 50 % zu reduzieren. Voraussetzung ist jedoch der Bezug von Grundsicherungsleitungen.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, das Geschäft aufzugeben und bei Ihrer Gattin familienversichert zu werden, so wäre das der Königsweg.
Ansonsten bleibt nur, beim alten Versicherer vorzusprechen und parallel Grundsicherung zu beantragen, um nur 50 % des Basistarifes abzuschliessen. Aufgrund Ihrer Vorerkrankung, des Beitragsrückstandes und Ihrer finanziellen Situation sehe ich aktuell keine andere Chance das zu regeln. Ein Versicherungsberater wird Ihnen diesbezüglich bei der Umsetzung weiterhelfen können.
Gruß
Christian Müller