Bin noch krank geschrieben 7 Tage Hartz4 Bezug

Habe die Möglichkeit ab Montag 25.3 Für 1 Woche Stunden weise Schnuppertage für einen Jop den ich bekommen kann zu besuchen.Sollte ich diesen Vorgang bei der Krankenkasse und dem Jobcenter melden.

Habe die Möglichkeit ab Montag 25.3 Für 1 Woche Stunden weise
Schnuppertage für einen Jop den ich bekommen kann zu
besuchen.Sollte ich diesen Vorgang bei der Krankenkasse und
dem Jobcenter melden.

Hallo,

für Krankenkasse uninteressant da kein Krankengeldanspruch bei Hartz 4 - Bezug besteht.

Jobcenter weiss ich nicht

MfG
Thomas H.

Habe die Möglichkeit ab Montag 25.3 Für 1 Woche Stunden weise
Schnuppertage für einen Jop den ich bekommen kann zu
besuchen.Sollte ich diesen Vorgang bei der Krankenkasse und
dem Jobcenter melden.

Hallo, Walter,

auf jeden Fall muss das Jobzenter informiert werden. Näheres unter: www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit. Außerdem bitte diese Frage im Internet eingeben: Krank geschrieben, Harz4- ist Probearbeiten erlaubt?
Viel Erfolg und gute Besserung- Schaddie

Habe die Möglichkeit ab Montag 25.3 Für 1 Woche Stunden weise
Schnuppertage für einen Jop den ich bekommen kann zu
besuchen.Sollte ich diesen Vorgang bei der Krankenkasse und
dem Jobcenter melden.

Guten Abend.

Würde ich an Ihrer Stelle nicht machen.

1.) bei einem Arbeitsunfall kann sich dann die Berufsgenossenschaft querstellen bei der Kostenübernahme, da Sie ja nicht arbeiten dürfen aus gesundheitlichen Gründen

2.) Schnuppertage sind auch Beschäftigung - sollte der Zoll den BEtrieb überprüfen und Sie dort antreffen, wäre es Schwarzarbeit (auch wenn Sie kein Geld dafür bekommen)

Warten Sie doch die 7 Tage noch ab, melden Sie die „Schnuppertage“ beim Jobcenter an (ggf. bekommen Sie sogar Fahrgeld dafür) und alle sind glücklich.

Habe die Möglichkeit ab Montag 25.3 Für 1 Woche Stunden weise
Schnuppertage für einen Jop den ich bekommen kann zu
besuchen.Sollte ich diesen Vorgang bei der Krankenkasse und
dem Jobcenter melden.

Hallo … sie müssen selbstverständlich Krankenkasse und Jobcenter informieren. Anderenfalls könnten Sie wegen des Erschleichens von Sozailleistungen belangt werden. Da können neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

Gruß, Christian

Habe die Möglichkeit ab Montag 25.3 Für 1 Woche Stunden weise
Schnuppertage für einen Jop den ich bekommen kann zu
besuchen.Sollte ich diesen Vorgang bei der Krankenkasse und
dem Jobcenter melden.

Hallo,

dem Jobcenter muss dies auf jeden Fall gemeldet werden.

Gruß