Bin seit über 2 jahren in der

… Privatinsolvenz, mein Erbe ist weg. da ich nicht in der Wohlverhaltensphase bin. Nun soll ich auch noch selbst für die Anwaltsgebühren aufkommen ? Werde von der Buchaltung der Kanzlei des Treuhänders mit kurzen Worten abgefertigt und hätte gerne einen Termin bei meinen Insolvenzberater, aber komme ich irgendwie nicht ran.

Hallo Karin,

irgenwas verstehe ich hier nicht!
Du bist seit 2 Jahren in der PI aber nicht in der WVP???
Hattest Du geerbt ohne die hälfte der Erbschaft an den
Insolvenzverwalter abzutreten??
Erbitte ganauere Infos.

Gruss
Knauffi

Hallo Knauffi,
danke für Dein Interesse. Nein mein Erbe ist direkt an den Treuhänder gegengen, ohne das er mir diesen Zahlungseingang bestätigt hat. Erst nach einen Anruf meinerseits bestätigte mir die Insolvenz Buchhaltung dieser Kanzlei, dass dieses Geld eingegangen ist ( mit kurzen und knappen Worten.Habe mich dann bei meinen ehemaligen Schuldnerberater erkundigt, diese konnten überhaupt nicht verstehen warum ich noch nicht in der Wohlverhaltensphase bin und selbst bei meinem Insolvenzgericht meinte man es sei zwar sehr traurig für aber jeder Insolvenzberater könne das selbst bestimmen, wann jemand in die Wohlverhaltensphase kommt. Aber eigentlich sollte ich einen Termin bei meinem Treuhänder machen, denn dieser solle doch wenigstens von meinem Erbe die angefallenen Anwaltsgebühren zahlen. Ich musste mein Erbe gerichtlich ertreiten ( da meine Stiefmutter vor hatte alles meinen Stiefbruder zu überschreiben. Dadurch musste ich mir anwaltliche Hilfe holen, dieser Anwalt hat sogar einiges mehr erstritten als mein Pflichterbe gewesen wäre. Hätte ich nichts gemacht, wäre die Verjährungsfrist eingetreten und nichts hätte mein Treuhänder bekommen.Nun versuche ich seit ca.5 Wochen einen Termin bei meinem Treuhänder zu bekommen aber man schmettert mich mit knappen Worten ab. Es kann doch nicht sein das ich nun auch noch alleine für die Anwaltsgebühren aufkommen muß? Übrigens meinen Treuhänder selbst habe ich einmal kurz gesehen, ansonsten nur Kontakt mit der Buchhaltund der Insolvenzabteilung gehabt.

Hallo Karin,
OK.
Mach einen Termin bei Deinem Rechtspfleger und kläre:
-Warum bist Du noch nicht in der WVP??
-Wieso erhälst Du nict die Hälfte des Erbes, was Dir nach dem Gesetz zusteht
-Schildere den Sachverhlt mit dem Treuhänder

  • Bitte um Zuweisung eines anderen Treuhänders, da das Vertrauen „gestört ist“.

Viel Glück
Knauffi

bei Insolvenzgericht beschweren.

Ich danke Dir, dass werde ich auch tun. Hatte vielleicht bisher zuviel Respekt vor allem.

bei Insolvenzgericht beschweren.

Hallo,

warum Rechtsanwaltskosten?
… Es sind „neue“ Schulden, wenn die nicht gezahlt werden können und sind nicht von dem jetzigen Inso-Verfahren abgedeckt. Wer hat den Anwalt beauftragt? Gab es keinen Beratungshilfeberechtigungsschein? Zu viel offene Fragen!

LG

Ich danke Dir für Deine Antwort und Dein Interesse an meiner Anfrage. Also die Rechtsanwaltsgebühren übernimmt der Insolvenzberater, da ohne ihn kein Geld herein gekommen wäre.

Der Treuhänder wird von den eingenden Zahlungen bezahlt ( z.B. ERbe) da sollten eigentlich keine Rechnungen mehr auf sein. Sie können sich an das zuständige Amtsgericht wenden, wenn der Treuhänder Ihnen keinen Termin gibt.
Tipp: Alles an den Treuhänder schriftlich machen.
Und unbedingt Fristen setzen, auch für ein pers. Gespräch

Möchte mich ersteinmal für Ihre Antwort bedanken. Habe nun erfahren das der Treuhänder 40% von meinem Erbe erhält.Ich empfinde dieses als sehr heftig, bis man dann die Gläubiger bedient ist es ein langer Weg. Ich habe eine Mail an die Kanzlei geschrieben,- keine Antwort, habe es schriftlich versucht keine Antwort, bin persönlch zur Kanzlei gegangen,- man verwies mich auf die Buchhaltung. Also werde ich mir mal wieder ein paar Stunden von meiner Arbeitsstelle befreien müssen um zum Insolvenzgericht zu gehen ( diese haben leider nur vormittags Sprechstunde) um mich dann heftigst über meinen Insolvenzberater zu beschweren.Da bin ich wohl leider an den falschen Treuhänder geraten.