wenn Du sonst keine Einkünfte hast, geht die Besteuerung bei einem Lohn von 11.820 € im Jahr (durchschnittlich 985 € im Monat) los.
Die 20 Stunden (außerhalb der vorlesungsfreien Zeit) sind ein grober Richtwert, der keinen Einfluss auf die Besteuerung hat, aber oberhalb dessen es ein bissle schwierig sein kann, in der studentischen Krankenversicherung zu bleiben. Das geht bei einer Tätigkeit von mehr als 20 h/Woche nur, wenn diese Tätigkeit nicht am Besuch von Vorlesungen, Seminaren etc. hindert - z.B. fünfzig Stunden/Woche Nachttaxi oder Nachtportier ist kein Problem, geschlafen wird am Ende des Monats. Während der vorlesungsfreien Zeiten gibt es keine Beschränkung - dass in den ‚Semesterferien‘ z.B. an allen Laborplätzen gekocht wird, was die Esse wegzieht, ist bei den Krankenkassen nicht so populär.
Alles easy. Keine Einkommensteuer (wobei man ja eigentlich keine Angst vor der ESt haben muss - ich würde sehr gerne 60.000 € Einkommensteuer im Jahr bezahlen!), stundentische Krankenversicherung bleibt erhalten.
Hallo,
mitten in den Antworten die Frage wechseln, ist das fair?
gefragt ist nach steuerfrei. Dann kommen die Antworten.
Und jetzt ploetzlich werden ganz andere Themen in den Vordeergrund geschoben, Krankenkasse und Rente.
Finde ich unfair.
Gruss Helmut
Weil sie genauso panische Angst vor der ESt haben wie Du und zur Sicherheit überhaupt nur geringfügig entlohnte Jobs machen - für diese gilt die Grenze von 450 € / Monat. Lustigerweise sind diese übrigens nicht steuerfrei, sondern werden pauschal mit zwei Prozent Lohnsteuer versteuert. Bloß die geringfügig entlohnten Beschäftigten merken nichts davon.
Für die studentische Krankenversicherung gilt, dass die entlohnte Beschäftigung nicht Vorrang vor dem Studium haben darf. Das heißt, sie wird entweder außerhalb der vorlesungsfreien Zeiten während maximal 20 h / Woche ausgeübt, oder eben wie bereits ausführlich erläutert nachts und an Wochenenden.
640 € pro Monat kannst Du ohne weiteres verdienen, ohne dass Einkommensteuer anfällt.
und Du willst Student sein, wenn Du Deine Quellen absolut nicht prüfst? Da kann Dir ja jeder allen möglichen Tinnef erzählen, ohne dass Du irgendein Werkzeug hast, ihn zu entlarven.
Was bei Werkstudenten mit der studentischen Krankenversicherung los ist, hab ich übrigens bereits des Langen und Breiten erläutert.
Bei den von dir angepeilten 16 Stunden für insgesamt 640 Euronen komme ich auf einen anderen Stundenlohn. Kannst Du mir bitte erklären was da nicht zusammenpasst?
Seine im Ansatz völlig richtige Betrachtung gilt der Frage ‚welchen Nettoertrag habe ich, wenn ich 20 Monatsstunden zusätzlich arbeite?‘
Er berechnet die Differenz zwischen 450 € und der von ihm berechneten Nettoauszahlung auf ein Brutto von 640 € und bezieht diese auf die 20 Stunden Differenz zwischen Arbeitstunden (jetzt) und Arbeitsstunden (geplant).
Wenn man wüßte, wie die KV jetzt ausschaut (Familienversicherung??), ließe sich mehr dazu sagen.
Dass hier Verhandlungsspielraum über den Stundenlohn da ist, weil die Arbeitgeberbeiträge bei der geringfügigen Beschäftigung höher sind und der Arbeitgeber sich nur dafür interessiert, was ihn eine Stunde unterm Strich kostet, lässt er außen vor - wie viel das ausmacht, hab ich jetzt nicht berechnet.
Es irritiert eben, dass er die Nettoauszahlung als ‚Stundenlohn‘ bezeichnet, obwohl die letzten Nettolohnvereinbarungen selbst in der Gastronomie im Lauf der 1980er Jahre verschwunden sind.
Ist doch völlig egal wie ich das nenne, hauptsache ihr versteht was ich meine. o_O
Ich verstehe auch nicht inwiefern ich hier unfair wäre.
Und zum Thema „absolut nicht prüfen“ im Internet findet man dazu leider nur unvollständige Informationen, oder nur Informationen, die nicht zu mir passen. Und wenn man nicht zufällig Zeit hat in die Gesetzesbücher selbst zu schauen, muss man sich auf solche Quellen eben verlassen und auf das was einem Bekannte / Freunde erzählen.
sehr gutes Stichwort: Wenn eine Quelle die einschlägige Norm im SGB benennt, ist sie von vornherein mehr wert als jede, die irgendwas irgendwie findet.
Das halte ich für ein Gerücht.
Zur SV-Pflicht muss man echt nicht lange suchen - als Beispiel mal das hier.
Da wir gerade bei der TK sind - die haben auch tolle Infos zur Versicherungspflicht von Studenten allgemein.