Bin umgezogen,aber nicht umgemeldet!

hallo,

ich habe jetzt 23 Jahre bei meine Mutter in Stadt A gewohnt, bin jetzt zum April in ein anderes Bundesland, in eine andere Stadt B gezogen. Ich hab mich bisher nicht in der neuen Stadt angemeldet und mein KFZ läuft auch noch auf meine Stadt A.

Amtlich ist somit alles noch bei meinem alten Wohnort und ehrlich gesagt will ich mich gar nicht in der neuen Stadt B anmelden, da ich ich meiner alten Stadt A gerne wahlberechtigt bleiben möchte.

Ich habe in der neuen Stadt B eine neue Arbeit begonnen und eine Wohnung bezogen.

Ich bin also nur noch alle paar Wochen in der Stadt A zu Besuch bei meinen Eltern.

Nun werde ich Anfang 2013 wohl auch meine allererste Steuererklärung machen müssen.

Aber was ist hier zu beachten?

bei welchem Finanzamt muss die eingereicht werden? Beim Finanzamt der Stadt A, wo ich nur alle paar Wochen mal bin zu Besuch, aber wo ich gemeldet bin oder bei der Stadt B, wo ich immer bin und arbeite, aber die amtlich nirgends auftaucht?

Und muss man das in der Steuererklärung irgendwo angeben? Gibts da was zu befürchten seitens des Finazamtes wenn sie sehen, ich habe eine adresse und arbeite in Stadt B, aber meine personalausweis Adresse ist von Stadt A?

Danke euch!

Theoretisch könntest Du in der Steuererklärug die Wege zur Arbeit und zurück täglich von Stadt A angeben, oder einen zweiten Wohnsitz in Stadt B anmelden in dem Du von Mo-Fr wohnst und dann jeweils am WE in Stadt A fährst.
Wenn dieses nicht den Tatsachen entspricht, darf man es natürlich auch nicht so angeben, es bringt aber Steuervorteile.
Damit es etwas offizieller wird mit der eigenen Wohnung würde ich diese aber auf jeden Fall zumindest als Zweitwohnsitz anmelden.

hallo,

verstehen kann ich nicht, warum du diesen weg wählst - mir tun sich da mehr nach- als vorteile auf. wahlberechtigung allein ist ein unsinniger grund.

du wirst dich in einer neuen stadt logischerweise nicht einleben können, wenn du dich nicht darauf einläßt. aber das ist natürlich deine sache.

zu deinen fragen:

  1. grds. besteht meldepflicht, d.h. du mußt dich innerhalb einer gewissen frist in der neuen stadt anmelden. tust du das nicht, begehst du eine ordnungswidrigkeit, die ggfs. empfindlich geahndet werden kann. dein vermieter ist verpflichtet, dafür sorge zu tragen, daß du dich an-/ummeldest. tut er das nicht, ist er im zweifel genauso „dran“. in manchen städten/gemeinden ist es sogar verpflichtend für den vermieter, neue mieter zu melden, damit diese ihrer meldepflicht nachkommen können.
    bei der meldung mußt du angeben, ob du in der stadt erst- oder zweitwohnsitzlich gemeldet bist. i.a. nehmen die städte/gemeinden an, daß dies dann dein erstwohnsitz ist. ist das nicht so, mußt du das begründen. für die annahme des erstwohnsitzes gibt es seitens der gemeinden gute und nachvollziehbare gründe.
    wählst du den zweitwohnsitz, mußt du i.a. eine zweitwohnsitzsteuer entrichten. diese ist in der ekst-erklärung nicht berücksichtigbar.
    die erhebung der zweitwohnsitzsteuer kann auch über mehrere jahre rückwirkend nacherhoben werden!

  2. bei der ummeldung des kfz verhält es sich im grundsatz genauso. der versicherung könnte ein prämienschaden entstehen, wenn du in einen bezirk ziehst, der in der prämie höher liegt als der bisherige bezirk.
    kommt das raus, z.b. bei einem unfall, erhebt die versicherung i.a. die prämie nach. zudem kannst du deinen (eigenen) versicherungsschutz (voll-/teilkasko) verlieren)

  3. deiner eigenen beschreibung nach liegt dein erstwohnsitz - völlig unabhängig von der durchführung der meldepflicht - in stadt B. dort hättest du folglich auch deine steuererklärung abzugeben.
    natürlich kannst du weiterhin „versteckspielen“ betreiben und so tun, als wontest du weiterhin erstwohnsitzlich in stadt A. dann aber kannst du - neben den oben beschriebenen nachteilen - auch nichts in der ekst-erklärung angeben, was stadt B betrifft - so z.b. umzugskosten, fahrkosten etc.

  4. streng genommen unterhältst du in stadt A gar keinen wohnsitz, da du bei deinen eltern zu besuch bist. du führst folglich keinen eigenen hausstand. somit sind auch doppelte haushaltsführung, verpflegungsmehraufwände o.ä. steuerlich nicht ansetzbar

  5. du bist nicht verpflichtet, eine steuererklärung abzugeben. solange das fa dich nicht auffordert, ist es jahr für jahr deine freiwillige entscheidung.

  6. dem fa ist es grds. egal, wo du wohnst. ständige wohnadresse und zuständiges fa müssen allerdings übereinstimmen, andernfalls gibt das fa deine steuererklärung automatisch an das fa ab, das für deinen wohnort zuständig ist.
    grds. ist immer das fa für dich zuständig, wo du deinen hauptwohnsitz hast

saludos, borito

Hi,

danke euch!

Aber mal was andres, weil du sagst das FA mfordert mich auf…echt? Ich hatte mich nämlich eh immer gefragt, wie das mit der ersten Steuererklärung funktioniert…also das FA schreibt mich echt an und fordert mich auf?!

Hallo,

die Steuererklärung macht man normalerweise da, wo der Hauptwohnsitz ist, also bei Dir in Stadt A.

Theoretisch kannst Du also von Stadt A ausgehen, solange Stadt B nicht z.B. auf der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht.
Das FA würde sich nämlich sehr wundern, wenn Du in Stadt B eine Wohnung hast, aber die Entfernungskilometer von Stadt A zur Arbeit angeben würdest. Oder der Weg zur Arbeit unglaubwürdig lang wäre.

Wenn die Wohnung in Stadt B ‚nur‘ dazu dient, daß Du da arbeitest, könntest Du evtl. doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Das amtliche interessiert das FA nicht, Deine Angaben in der Steuererklärung sollten aber schlüssig sein.

Viele Grüße

Paola

Hi,

danke dir paola.
Also da bisher offiziell noch alles auf Stadt A läuft, würde ich was die steuer angeht, jetzt auch alles mit Finanzamt in Stadt A machen.

Aber mal was andres, ich hab seit 01.05.2011 bis heute diese 8004 EUR Einkommensgrenze überschritten, d.h. ich muss eine Erklärung abgeben, oder?

Angeschrieben werde ich wohl auch nicht, da die nicht freiwillig ist. jetzt ist mir heute eingefallen, des ich die dann doch bis nächsten Donnerstag 31.05. einreichen muss, oder? WTF, ich hab 0 Plan von dem.
Ich schick dann morgen direkt mal so einen Antrag auf verschiebung der Frist zum FA, oder?

Danke euch!

Hallo,

die Einkommensgrenze gilt pro Kalenderjahr.
Das FA würde ja wahnsinnig, wenn sie bei 365 Steuerpflichtigen 365 verschiedene Daten zu berücksichtigen hätten…
Die meisten müssen die Steuererklärung nicht bis zum 31.5. machen, sondern haben viel länger Zeit (für die Steuererklärung für 2011 meines Wissens bis 31.12.2013). Also brauchst Du keinen Antrag schicken.

Viele Grüße

Paola

Hallo, beim bisherigen Finanzamt einreichen, aber Du solltest in B Nebenwohnsitz anmelden.
Gruss Hermann47