Hallo,
mich würd interessieren ob ein Nicht-Europäer nach Eheschließung mit einem Europäer über die gleichen EU -Einreise Rechte verfügt wie ein Europäer oder muss stets ein Visumsantrag gestellt werden? Wird der Ehepartner bei der Bewerbung um ein Aufenthaltsrecht zu Arbeitszwecken im europäischen Ausland bevorzugt?
Eine rein EU-rechtliche Antwort: wenn der EU-Bürger die Freizügigkeit in Anspruch genommen hat, hat sein drittstaatsangehöriger Ehegatte automatisch ein Aufenthaltsrecht unabhängig von einem Visum, was nicht heißt, dass der Ehegatte nicht Einreisedokumente benötigen würde. Dafür gibts nach EU-Recht die Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte