Binationale Ehe

Liebe Experten,

wo streien sich binationale Ehepartner wenn es in der Ehe nicht mehr läuft ?

a: im Land der Heirat?
b: dort wo man wohnt?
c: dort wo der Ehevertrag abgeschlossen wurde?

Ist folgende Konstellation überhaupt möglich:
Ehefrau aus Deutschland, Ehemann aus Tscheschien, Hochzeit in Dänemark, Ehevertrag bei deutschem Notar, Wohnort sowohl als auch

herzlichen Dank
Michèl

Hallo Michèl,

das erinnert mich doch an meinen lieben IPR-Prof. und Doktorvater und die Geschichte mit der nicht zu scheidenden Ehe und ähnlichen Wahnsinnsfallkonstellationen. Zu solchen Fällen kann man keine allgemeingültige konkrete Aussage treffen. Dies geht immer nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der beteiligten Länder. Dabei geht man wie folgt vor: Zunächst einmal bestimmt man den Lebensschwerpunkt der Eheleute und überprüft etwaige anwendbare bilaterale oder multilaterale Abkommen bzw. EU-Recht, u.a. Dann sieht man im Kollisionsrecht des zuständigen Landes nach, ob es sich selbst auch für anderweitig geschlossene Ehen in Scheidungsfragen für zuständig erklärt. Wenn ja, ist der erste Schritt schon erledigt. Wenn nein, sieht man nach, nach welchen Regeln sich der zuständige Staat bestimmt, und geht dann in das Kollisionsrecht dieses Staates um zu sehen, ob dieser sich dann auch für zuständig erklärt, … Dies kann theoretisch über einige Schritte gehen und es gibt eben auch die Fälle der nicht scheidbaren Ehen, bei denen sich die Staaten im Kreis immer wieder weiter verweisen. In diesen und in Fällen mit Weiterverweisungen muss man sich dann üblicherweise im Land des Lebensschwerpunkts bei den Gerichten durchsetzen, um dort die Scheidung betreiben zu dürfen. Dabei viel Spaß!

Dann folgt der zweite Schritt, nämlich die Frage des anwendbaren Prozessrechts. Dabei nimmt man üblicherweise das Prozessrecht am Ort des Gerichts, aber es gibt Ausnahmen, wenn materiellrechtliche Fragen nach einem anderen Recht zu lösen sind und es dazu im Gerichtsstaat kein passendes Prozessrecht gibt.

Der dritte Schritt ist dann die Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts, was sich wiederum über kollisionsrechtliche Auslegungen bestimmen lässt.

Und so kann es dann kommen, dass ein dt. Gericht nach dänischem Recht über eine in Tschechien geschlossene Ehe entscheiden muss, o.ä. (rein theoretische Fallbildung, nicht nachgeprüft!)

Wenn man so einen Fall konkret hat, sollte man sich sofort eines guten IPRlers versichern. Mein Doktorvater hat in vielen dieser Fälle auch Gutachten geschrieben. Leider lebt er nicht mehr. Wenn Du Bedarf hast, melde Dich per Mail. Allerdings sind entsprechende Gutachten u.U. nicht gerade wenig aufwändig und somit teuer.

Gruß vom Wiz

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Hallo Michél,

konkrete Antworten auf Deine Fragen kann man Dir sicher darüberhinaus auch hier geben:
http://www.verband-binationaler.de/

Gruss
Eve*