Bindende Aussage bei Hauskauf

Guten Tag,

Nehmen wir an Käufer A will von B ein Haus kaufen. Der Makler bringt beide zusammen. Da das Haus schon älter ist beauftragt A einen Gutachter. Aufgrund des Gutachtens teilt A dem B einen Kaufpreis mit. Nach ein paar Tagen kommt vom Makler eine Email in der steht, dass B mit dem vorgeschlagenen Kaufpreis einverstanden ist und sich jetzt um eine Wohnung bemüht. A klärt daraufhin bereits alles mit Banken und Bausparkassen. Auf Rückfrage beim Makler wie es jetzt weitergeht bekommt A keine Antwort mehr und urplötzlich eine Email in der es heißt, dass B jetzt doch nicht mehr sicher ist überhaupt zu verkaufen und das es noch einen Kaufinteressenten gibt, der mehr zahlen würde als A. Meine Frage: Ist mit der ersten Email in der steht, dass B das Kaufangebot annimmt schon ein Vertrag zustande gekommen. Dake bereits für die Antworten.

Nein, und zwar *jedenfalls* deswegen nicht, weil der Vertrag als Grundstückskaufvertrag formbedürftig ist und die Form hier nicht eingehalten wurde.

Levay

Nein, und zwar *jedenfalls* deswegen nicht, weil der Vertrag
als Grundstückskaufvertrag formbedürftig ist und die Form hier
nicht eingehalten wurde.

Levay

Und werden Kaufverträge von Immobilien immer über den Notar und das Grundbuch geführt. Es hätte lediglich eine Reservierung seitens des Maklers stattfinden können, mehr nicht.

Grüße