Bindent oder nicht?

Folgender Sachverhalt:

Ein Mieter hat seine Wohnung fristgerech zum 30.09.09 gekündigt, dem Vermieter aber Mitgeteilt das er schon am 29.8. ausziehen wird.

Der Vermieter hat nun auf eigene Faust einen Nachmieter gesucht, was ja soweit nicht schlimm ist.

Am 20.8. rief der Vermieter den Mieter an und teilte mit, dass er am 29. zur Wohnungsübergabe nicht anwesend sein kann und die Übergabe von der Mutter des Vermieters durchgeführt wird.

Ausserdem bestand der Vermieter darauf, dass der Nachmieter bei der Übergabe dabei ist!!

Desweiter hat der Vermieter angefragt, ob er die Wohnung schon am 27.8. besichtigen könnte, auch wenn diese noch voller Umzugskartons steht, was dieser dann auch im beisein der Mutter und der Mieter getan hat.

Dabei wurde festgestellt, dass eine Bodenfliese defekt ist.

Nun, 2 Tage später, am 29.8. verlief die Übergabe mit der Mutter reibungslos.
Notiert wurde die defekte Fliese von der Mutter des Vermieters und der neue Mieter notierte eine defekte Fliese am Spühlkasten, dass wars.

Jetzt, fast 1,5 Wochen später behaupten die Nachmieter sie hätten nicht genug Zeit gehabt für eine richtige besichtigung ( die Mutter des Vermieters behauptet das auch ) der Wohnung und ihnen sind weitere Mängel aufgefallen…
( dem Mieter alt, ist bekannt, dass diese garnichts bei der Übergabe zu suchen gehabt hätten )

Nun zu meiner Frage:
Auf dem Übergabeprotokol sind nur die 2 fliesen vermerkt.
Alle 3 Parteien haben Unterschrieben. Vermieter, Mieter alt und Mieter neu.

Können jetzt nachträglich noch beanstandungen über schäden in der Wohnung, die dem Mieter alt unbekannt sind, zulasten gelegt werden oder ist dieses Übergabeprotokoll absolut bindend?

Der Vermieter will sich jetzt zu einem Gespräch in der Wohnung treffen, der Mieter alt ist sich aber nicht sicher ob er dem zustimmen soll.
Sollte er auf das bindende?? Protokoll bestehen und seine Kaution zurückverlangen ( abzgl. der 2 aufgeführten Fliesen )

Ist eine Mündliche Zusage vor Zeugen, des Vermieters " ich werde die Kaution im September zurückzahlen " ebenfalls bindend?

Versteckte, also bei der Besichtigung nicht offensichtlich sichtbare Mängel, können auch nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls geltend gemacht werden.

Eine „macke“ in der Badewanne, die leer war und eine „macke“ im Laminat mitten im Eingangsbereich, für jeden Sichtbar ist aber doch kein versteckter Mangel, oder?

Die Wohnung war bei Übergabe komplett Leer und geputzt.

M.E. können versteckte Mängel auch noch nach Übergabe geltend gemacht werden, allerdings trifft den VM die Beweislast dafür, dass diese Mängel auch schon bei der Übergabe vorhanden waren (vorausgesetzt, der alte Mieter hatte nach der Übergabe keine Möglichkeit mehr in die Wohnung zu gelangen).
Dies dürfte dem VM bei den beschriebenen Mängeln, die wohl eher offensichtlich waren, kaum gelingen.

Ob der Aussage des VM, dass die Kaution im September zurückgezahlt werde, ein Bindungswille zu entnehmen ist, ist fraglich.
Entscheidend dürften die Gesamtumstände der Verhandlungen gewesen sein, d.h. gibt es vertragliche Regelungen zur Rückzahlung, kamen diese bei den Verhandlungen zur Sprache, gab es Vereinbarungen zu Nachforderungen aus noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnungen, wer brachte die Frage der Kautionsrückzahlung zur Sprache etc.