Hallo,
wir haben seit zwei jahren in einem Haus in einer Wohnung gewohnt, wo wir mit dem Vermieter vereinbart hatten, dass wir die Kosten für Neuerungen am Haus von der Miete einbehalten werden. So haben wir es gehandhabt. Jetzt wurde das Haus zwagsversteigert und hat den Eigentümer gewechselt. Der will nun davon nichts wissen und meint, wir müssten ab sofort die volle Miete an ihn zahlen und meldet gleichzeitig Eigenbedarf an. Wer weiß es besser??
Ähm…der neue Vermieter.
Der muss auch bei ZV den bestehenden Mietvertrag übernehmen. nicht mehr aber auch nicht weniger.
Mündliche Vereinbarungen darüber hinaus sind nicht bindend.
Hallo,
der neue Eigentümer hat sich an die alten Verträge zu halten und tritt damit in den Mietvertrag (automatisch) ein.
Kauf (oder Ersteigerung) bricht nicht Miete.
Desweiteren muss der neue Eigentümer seinen Eigenbedarf stichhaltig begründen und wenn diese Begründung nicht ausreicht kann man dagegen Widerspruch einlegen.
Wenn Ihr wollt könnt Ihr den neuen Eigentümer ein wenig ärgern indem Ihr behauptet, dass die Kündigung nie angekommen ist.
Oder im Briefumschlag ein leeren Zettel war…usw…
Desweiteren muss er allen Mietern gleichzeitig kündigen wenn der Mietvertrag zu ausgelegt ist.
Also man kann da schon einiges tun…
Antwort/en:
Du hast einen Mietvertrag. Wenn Du es nachweisen kannst, was vereinbart war, dann hast Du es gut.
Kauf/Zwangsverwsteigerung bricht nicht Miete, d.h.,
der Mietvertrag existiert weiter.
Außerordentliche Kündigung bei Zwangsversteigerung zwar möglich, aber unter Einhaltung der BGB-Vorschriften sowie der Rechtsprechung der Gerichte.
Im Endeffekt handelt es sich um Instandsetzungen/Renovierungen vom Haus, die quasi als Mietvorauszahlungen gelten. Müsste durchbringbar sein beim neuen Vermieter, hätten m.E. aber bereits im ZV-Verfahren (im ZV-Termin spätestens) angemeldet sein müssen.
Da diese Situation ziemlich schwierig werden kann, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten.
Grüsse
Bracco