Bindung an die Firma nach Industriemeisterlehrgang

Hallo,
mal eine kurze Frage.
Es durfte im Jahr 2007 einer den Industriemeister machen und die Firma hat dafür die Kosten übernommen.
Er hat damals ein Vertrag unterschrieben, wo unteranderem drin steht das ich mich nach bestandener Prüfung, für 5 Jahre verpflichte für die Firma noch tätig zu sein.
Das wäre noch 1 Jahr.
Nun ist sein Problem, dass er ein gutes Job angebot an der Angel hat das man normaler weise nicht abschlagen darf.
Der Firma geht es auch nicht so gut Kurzarbeit usw. Auftragsmangel.
Was Ihn dazu animierte sich bei anderen Firmen zu bewerben.
In dem Vertag steht nichts darüber was passiert wenn er gehen würde. Nur das er für 5 Jahre da noch arbeiten muss.
Kommt er ohne Konsequenzen aus dem Vertag?

Vielen Dank

hallo
na wenn im vertrag nicht drinsteht welche gegenleistung bei einem vertragsbruch ansteht, denke ich, dass man es drauf ankommen lassen könnte.
es sei denn, ein richter geht davon aus, dass es logisch wäre, annehmen zu müssen, dass dann die kosten der meisterprüfung erstattet werden müssen. aber das wage ich zu bezweifeln.

rnJ

Ugh.

ich mich

hier vertat :smile:

Kommt er ohne Konsequenzen aus dem Vertag?

Fünf Jahre ist eine verdammt lange Zeit für solch eine Klausel … das findet auch http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Ein Meisterlehrgang ist zwar nicht ganz billig, aber in die Zigtausende gehen die Kosten denn doch auch nicht. Von daher würde ich gute Chancen sehen, aus dem Arbeitsverhältnis ohne Komplikationen herauszukommen. Selbst wenn noch eine Forderung erhoben werden sollte - was ich bezweifle - so kann die für das fünfte Jahr nicht mehr besonders hoch sein. Und die rechtliche Wirksamkeit - siehe oben.

Wenn aber der Laden eh schon an Auftragsmangel leidet, dürfte sich ein Gratisausweg unter vernünftigen Leuten finden lassen.

Aga,
CBB

Hallo,

was bewegt dich zu dieser Aussage ??

Ein Meisterlehrgang ist zwar nicht ganz billig, aber in die Zigtausende :gehen die Kosten denn doch auch nich

Du scheinst wohl der Meinung zu sein, mit den Prüfungsgebühren der
IHK sei alles bezahlt…

Ein Meister kann aber je nach der angestrebten Endqualifikation
(es ist ja nicht nur der reine Titel,sondern dazu zählen ja auch diverse Scheine (Qualifikationen) ) durchaus
15.000,- bis 20.000,- € kosten…

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was bewegt dich zu dieser Aussage ??

Die Tatsachenlage vielleicht?

Ein Meisterlehrgang ist zwar nicht ganz billig, aber in die
Zigtausende gehen die Kosten denn doch auch nicht

Du scheinst wohl der Meinung zu sein, mit den Prüfungsgebühren
der IHK sei alles bezahlt…

Du scheinst Dinge zu lesen, die nicht geschroben wurden. Abgesehen davon liegt die Prüfungs gebühr für den Industriemeister bei 310 €, siehe http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?page_id=F7C8BB7B-… und die Lehrgangs gebühr bei 4200 € gemäß http://www.ftk-kassel.de/leistungsangebot/industriem…. Die Zusatzqualifikationen, die du ansprichst - und von denen im UP überhaupt keine Rede war - kosten dann deiner Rechnung zufolge das Drei- bis Vierfache der Meisterfortbildung. Interessant.

15.000,- bis 20.000,- € kosten…

Ja gewiss - und im Himmel ist Jahrmarkt. Von mir aus, nehmen wir mal 30000 €. Dafür fünf Jahre Bindung an den Arbeitgeber? Nach meiner Quelle würde das zumindest zweifelhaft (~ anfechtbar) sein. Bitte ggf. andere Quelle nennen, aber nicht „du scheinst zu meinen …“ und irgendwas Beliebiges in meinen Text hineinhalluzinieren.

Übrigens ist das, solange wir nicht wissen, ob der hypothetisch Betroffene für den Meisterlehrgang unter Lohnfortzahlung freigestellt wurde (was mich überraschen würde; dann müsste man aber tatsächlich mal anfangen, den Gesamtbetrag zu berechnen), oder ob es sich um eine nebenher stattfindende Fortbildung handelte, sowieso ein Streit um des Kaisers Bart.

Rein hypothetisch:

Vollzeitlehrgang gemäß dem zweiten Link, Kosten bei Freistellung:

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren 5000 €
Entgelt und SV 9 Monate à 3500 € = 31.500 €

Macht in Summa 36500 Euro, die auf fünf Jahre zu verteilen wären. Bleibt also für das fünfte Jahr eine Summe von 7100 €, die hypothetisch zurückzufordern wäre. Ich behaupte aber nach wie vor - unter Bezugnahme auf meinen ursprünglichen Link! - dass bei diesem Gesamtbetrag eine Bindungsdauer von fünf Jahren vor Gericht keinen bestand haben würde.

Aga,
CBB

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also dem jetztigen Industriemeister um den es geht, wurde wirklich alles bezahlt, d.h.:

  • Lohnfortzahlung
  • alle Lehrgangsgebühren
  • Firmenwagen zum Lehrgang
  • Hotelkosten
  • Verpflegungspauschalen

Allerdings hat er so ein gutes Angebot was er eigenlich nicht ausschlagen kann.
Man kann ja denken das es viele Industriemeister gibt, die das gleiche problem haben.
Es kann ja auch sein, dass es da unterschiedliche Urteile gibt.
Auf dem Vertag zwischen AN und AG wurde auch nicht eine Summe aufgeführt und auch nicht die Konsequenz.

Im Text stand wohl: Für die gewährten Vergünstigungen während
des Meisterstudiums, verpflichtet sich Herr XXX
nach erfolgreichem Abschluss des Meisterlehrgangs
mindestens weitere 5 Jahre im Betrieb zu ver-
bleiben und die übertragenen Aufgaben gewissen-
haft zu erfüllen.

Man muss auch sagen das er wohl nach dem Studium nie als Meister eingestellt wurden ist. Aber Meisteraufgaben übernimmt.

Nach den hier bekannten Fakten: Ist nicht
Hi!

Im Link oben steht doch:

Ohne eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung über die unter bestimmten Umständen gegebene Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers besteht eine solche Pflicht nicht ,

Gruß
Guido

Hallo,

das BAG hat erst 2009 zu dem Problem Stellung bezogen und eine abgestufte Bindung in Relation zu der Dauer der Weiterbildung sowie den Kosten bejaht.
Eine maximal 5-jährige Bindung hält das BAG aber nur für zulässig, wenn die Maßnahme über zwei Jahre ging

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
Bei der Dauer der Maßnahme ist unbedingt zu berücksichtigen, daß nur die Nettofortbildungszeit berücksichtigt werden darf, wenn die Fortbildung nicht durchgehend erfolgte (Rn. 20 des Urteils)

Die Rechtsfolge einer unwirksamen Bindung ist lt. BAG nach den Grundsätzen der AGB-Kontrolle immer , daß überhaupt keine Bindung rechtswirksam ist.

&Tschüß
Wolfgang

Ugh.

also dem jetztigen Industriemeister um den es geht, wurde
wirklich alles bezahlt, d.h.:

  • Lohnfortzahlung
  • alle Lehrgangsgebühren
  • Firmenwagen zum Lehrgang
  • Hotelkosten
  • Verpflegungspauschalen

Dann geht es in Summe also um irgendwas in der Größenordnung 50 k€.

BAG-Urteil im Fall einer geringerwertigen Weiterqualifikation http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl61-002.shtml

Ganz unten: d) Von den Grundsätzen der bisherigen Rechtsprechung wurde nicht abgewichen. Weiter hält die Revision Fortbildungskosten in Höhe von 7.442,42 DM (3.805,25 €) für ein mittelständisches Unternehmen nicht für außergewöhnlich hoch, so dass mehr als 6 Monate Bindungsfrist nicht interessengerecht sein könnte.

Zu diesem Urteil (5 AZR 539/01) gibt es im Netz eine Menge Querverweise - überwiegend habe ich die Auffassung gefunden, dass man mit einem Verhältnis von 1:6 rechnen kann (wie das Faustformeln so an sich haben, wird auch diese eben recht fäustisch sein) … bei angenommenen neun Monaten Fortbildung käme dann ein Rückzahlungszeitraum von maximal 54 Monaten in Betracht. Aber : Die obige Entscheidung sieht Hotel-, Fahrt- und Verpflegungsaufwand nicht als entscheidendes Kriterium für die Dauer der Verpflichtung zur Rückzahlung an. Entscheidender ist der zu erwartende berufliche Vorteil, und hier liegt m.E. gleich noch ein Hase im Pfeffer: Wenn der AN als Meister eingesetzt, aber nicht bezahlt wurde, passieren gleich zwei Dinge. Zum Einen zieht der AG aus der „Überqualifikation“, also der erweiterten Einsatzmöglichkeit des AN, ja wiederum einen Vorteil, der nicht über das Entgelt abgedeckt ist; zum Anderen veraltet auch eine Meisterqualifikation => wenn man nicht „offiziell“ als Meister beschäftigt war, wird man bei einer anderweitigen Bewerbung irgendwann auch den Meisterbrief „von Anno Tobak“ nicht mehr, oder nicht im vollen Umfang, als Kriterium für einen höheren Verdienst nutzen können.

Von daher bleibe ich, vorbehaltlich der wirklichen Expertenmeinungen, bei meiner Auffassung und halte fünf Jahre für einen zu langen Zeitraum - schön zu wissen wäre es nach wie vor, welcher Zeitraum und welcher Gesamtbetrag überhaupt zur Debatte stehen sollten.

Aga,
CBB

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MOD: Closed… FAQ:1129 Verstoss
Schade, es hatte so gut angefangen…

Es durfte im Jahr 2007 einer den Industriemeister machen und
die Firma hat dafür die Kosten übernommen.
Er hat damals ein Vertrag unterschrieben, wo unteranderem drin
steht das ich mich nach bestandener Prüfung, für 5 Jahre
verpflichte für die Firma noch tätig zu sein.

Und da wars leider vorbei…

Daher leider zu schliessen und später zu löschen…

Gruss HighQ