was bewegt dich zu dieser Aussage ??
Die Tatsachenlage vielleicht?
Ein Meisterlehrgang ist zwar nicht ganz billig, aber in die
Zigtausende gehen die Kosten denn doch auch nicht
Du scheinst wohl der Meinung zu sein, mit den Prüfungsgebühren
der IHK sei alles bezahlt…
Du scheinst Dinge zu lesen, die nicht geschroben wurden. Abgesehen davon liegt die Prüfungs gebühr für den Industriemeister bei 310 €, siehe http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?page_id=F7C8BB7B-… und die Lehrgangs gebühr bei 4200 € gemäß http://www.ftk-kassel.de/leistungsangebot/industriem…. Die Zusatzqualifikationen, die du ansprichst - und von denen im UP überhaupt keine Rede war - kosten dann deiner Rechnung zufolge das Drei- bis Vierfache der Meisterfortbildung. Interessant.
15.000,- bis 20.000,- € kosten…
Ja gewiss - und im Himmel ist Jahrmarkt. Von mir aus, nehmen wir mal 30000 €. Dafür fünf Jahre Bindung an den Arbeitgeber? Nach meiner Quelle würde das zumindest zweifelhaft (~ anfechtbar) sein. Bitte ggf. andere Quelle nennen, aber nicht „du scheinst zu meinen …“ und irgendwas Beliebiges in meinen Text hineinhalluzinieren.
Übrigens ist das, solange wir nicht wissen, ob der hypothetisch Betroffene für den Meisterlehrgang unter Lohnfortzahlung freigestellt wurde (was mich überraschen würde; dann müsste man aber tatsächlich mal anfangen, den Gesamtbetrag zu berechnen), oder ob es sich um eine nebenher stattfindende Fortbildung handelte, sowieso ein Streit um des Kaisers Bart.
Rein hypothetisch:
Vollzeitlehrgang gemäß dem zweiten Link, Kosten bei Freistellung:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren 5000 €
Entgelt und SV 9 Monate à 3500 € = 31.500 €
Macht in Summa 36500 Euro, die auf fünf Jahre zu verteilen wären. Bleibt also für das fünfte Jahr eine Summe von 7100 €, die hypothetisch zurückzufordern wäre. Ich behaupte aber nach wie vor - unter Bezugnahme auf meinen ursprünglichen Link! - dass bei diesem Gesamtbetrag eine Bindungsdauer von fünf Jahren vor Gericht keinen bestand haben würde.
Aga,
CBB