Hallo!
Ich habe mich vor ca. 2 Wochen mündlich mit einem Handwerker auf Arbeiten in meiner Wohnung geeinigt. Am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses einigten wir uns darauf, den ursprünglich ins Auge gefassten Termin für die Ausführung der Arbeiten aufgrund der Krankheit des Handwerkers um eine Woche zu verschieben. Er versprach, mir noch am Folgetag den Kostenvoranschlag per Mail zu schicken. Der Kostenvoranschlag kam erst nach ca. 2 weiteren Wochen und nach telefonischer Erinnerung durch mich. Außerdem wurde durch den Handwerker der vereinbarte Termin um eine weitere Woche verschoben, ohne mit mir darüber zu reden.
Im Kostenvoranschlag wurde außerdem eine Anzahlung von ca. 80% gefordert, wovon mündlich bisher keine Rede war.
All das verwirrt mich etwas und lässt mich an der Zuverlässigkeit und Seriosität des Handwerkers zweifeln.
Bin ich an die mündliche Vereinbarung gebunden? Oder kann ich, da ich inzwischen ein anderes Angebot vorliegen habe, in dem eine Anzahlung von 25% gewünscht (und nicht verlangt) wird, vorliegen habe, von der Abmachung zurücktreten?
Herzlichen Dank für hilfreiche Informationen
Hallo Strahlchen,
auch mündliche Verträge sind verbindlich. Allerdings liegt hier m.E. durch den Handwerker eine Vertragsänderung durch a) die Terminverschiebung und b) die nicht abgesprochene Vorauszahlung vor.
Somit solltest Du den Auftrag jetzt (schriftlich!) widerrufen und Dir das auch bestätigen lassen.
Grundproblem ist die fehlende Schriftform, denn „Worte sind flüchtig“ und besonders Du hast nun eine schwere Beweislast.
Wenn er Schwierigkeiten macht, konfrontiere ihn mit dem Gegenangebot, vielleicht geht er ja darauf ein.
Hallo Strahlchen,
Wie die exakt rechtliche Situation ist, weiß ich nicht, aber mündliche Abmachungen ohne Zeugen haben meiner Meinung nach keine Rechtswirksamkeit, es läßt sich ja nichts beweisen.
Außerdem dürfte er gar kein Interesse haben sonst würde er nicht so oft verschieben.
Und dann noch die 80%, da würde ich sofort die Finger davon lassen.
Ich hoffe daß ich Dir damit helfen kann.
Hallo Strahlchen,
Sorry, aber das übersteigt mein Wissen und hat auch nichts mit einer Handwerklichen Frage an sich zu tun, denn ich habe kein Jura studiert, denke aber das fällt unter Vertragsrecht, ob mündlich oder schriftlich Ihr habt ja ein Vertrag geschlossen. Hm, stelle diese Frage mal lieber in einer Rechtsauskunft, dürfte eventuel kostenlos sein. Viel Erfolg.
Gruß Sturmy
Du bist grundsätzlich hier an nichts gebunden, was mündlich ausgehandelt wurde.
Nur die Schriftform ist bindend. Und was dir nicht gefällt, musst du auch nicht unterschreiben.
Ole
Hallo!
Ich habe mich vor ca. 2 Wochen mündlich mit einem Handwerker
auf Arbeiten in meiner Wohnung geeinigt. Am Tag des mündlichen
Vertragsabschlusses einigten wir uns darauf, den ursprünglich
ins Auge gefassten Termin für die Ausführung der Arbeiten
aufgrund der Krankheit des Handwerkers um eine Woche zu
verschieben. Er versprach, mir noch am Folgetag den
Kostenvoranschlag per Mail zu schicken. Der Kostenvoranschlag
kam erst nach ca. 2 weiteren Wochen und nach telefonischer
Erinnerung durch mich. Außerdem wurde durch den Handwerker der
vereinbarte Termin um eine weitere Woche verschoben, ohne mit
mir darüber zu reden.
Im Kostenvoranschlag wurde außerdem eine Anzahlung von ca. 80%
gefordert, wovon mündlich bisher keine Rede war.
All das verwirrt mich etwas und lässt mich an der
Zuverlässigkeit und Seriosität des Handwerkers zweifeln.
Bin ich an die mündliche Vereinbarung gebunden? Oder kann ich,
da ich inzwischen ein anderes Angebot vorliegen habe, in dem
eine Anzahlung von 25% gewünscht (und nicht verlangt) wird,
vorliegen habe, von der Abmachung zurücktreten?
Herzlichen Dank für hilfreiche Informatione
Hallo erstmal,
ein Kostenvoranschlag anzufordern ist noch kein Vertragsabschluß.
Meiner Meinung nach kannst du dem Handwerker getrost absagen da du einen neuen günstigeren und schnelleren gefunden hast
MFG
Hartmut
Hallo,
auch mündliche Verträge sind bindend. Das Problem ist hier nur die Beweisbarkeit. Ein Kostenvoranschlag ist keine Auftragsbestätigung. Weicht der Kostenvoranschlag von der mündlichen Zusage ab? Dann ist eh kein Vertrag zustande gekommen, weil keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen.
Auch die 80% Anzahlung sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Wenn das nicht im Vorwege abgesprochen wurde, dann wurde der Vertrag geändert / erweitert, was Ihrer Zustimmung bedarf. Somit ist meines Erachtens kein Vertrag zustande gekommen.
Ich würde dem Handwerker ganz entspannt absagen.
Gruß,
twilight666
Hallo Strahlchen,
gibt es außer der mündlichen Vertragsgestaltung evt. noch was Schriftliches, z. B. Mailverkehr?
Der Vertrag ist gültig, aber die mündlich vereinbarten Punkte müssen auch von beiden Seiten erfüllt werden. Hier wurde aber weder der vereinbarte Termin, noch die Art der Anzahlung besprochen bzw. wie vereinbart gehalten. Ich würde dem Handwerker schriftlich mitteilen, daß aufgrund des von ihm geänderten mündlichen Angebots(Vertragsinhalte/Vertragsabweichungen) keine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt und somit auch kein Vertrag geschlossen ist. Das Schriftstück muß datiert sein und ist als Einschreiben/Rückschein zu versenden.
Gruß
Hutsch