Hallo,
ist es zulässig mittels eines Vertrages eine Person und deren Rechtsnachfolger sozusagen auf Ewigkeit zu binden? Gibt es solche Beispiele?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
ist es zulässig mittels eines Vertrages eine Person und deren Rechtsnachfolger sozusagen auf Ewigkeit zu binden? Gibt es solche Beispiele?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
ist es zulässig mittels eines Vertrages eine Person und deren
Rechtsnachfolger sozusagen auf Ewigkeit zu binden? Gibt es
solche Beispiele?
Hallo Martin,
z.B. Erbbaupachtvertrag (Ewigkeit aber mit Anführungsstrichen)
Grüße
Ulf
Hallo,
ist es zulässig mittels eines Vertrages eine Person und deren
Rechtsnachfolger sozusagen auf Ewigkeit zu binden? Gibt es
solche Beispiele?Vielen Dank
Martin Unterholzner
Dürften wohl regelmäßig gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßen.
Vgl. z.B. die Rspr. zu überlangen Bierlieferungsverträgen (Knebelungsverträge).
Gruss akkon