Bindungsfrist an Unternehmen

Hallo,

welche Möglichkeiten hätte man in folgendem Fall: Das Unternehmen finanziert eine berufliche Weiterbildung. In dem darüber abgeschlossenen Vertrag wird u.a. festgelegt, dass die Kosten vom Unternehmen übernommen werden, diese aber anteilig zurückgezahlt werden müssen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen in einer bestimmten Frist nach Beendigung der Weiterbildung verläßt.

a) wie wäre es wenn der Arbeitnehmer im Anschluß an die Weiterbildung schwanger werden würde? Wird die Frist dann ausgesetzt oder gilt auch das Babyjahr bzw. der Erziehungsurlaub?

b) wie ist es wenn in dem Vertrag steht, dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Weiterbildung vom Arbeitgeber freigstellt wird, er aber in Wirklichkeit Urlaub nehmen muss? Wenn er vor Ablauf der Frist das Unternehmen verlassen wollen würde, könnte ihn das davor bewahren, das Geld zurückzuzahlen?

Ich bin gespannt auf verschiedenen Meinungen.

Danke und beste Grüße.

Kommt drauf an

a) wie wäre es wenn der Arbeitnehmer im Anschluß an die
Weiterbildung schwanger werden würde? Wird die Frist dann
ausgesetzt oder gilt auch das Babyjahr bzw. der
Erziehungsurlaub?

Nun, verläßt der AN dann die Fa. oder nicht?

b) wie ist es wenn in dem Vertrag steht, dass der Arbeitnehmer
für die Zeit der Weiterbildung vom Arbeitgeber freigstellt
wird, er aber in Wirklichkeit Urlaub nehmen muss?

Bezahlten oder unbezahlten?

Wenn er vor
Ablauf der Frist das Unternehmen verlassen wollen würde,
könnte ihn das davor bewahren, das Geld zurückzuzahlen?

Kommt drauf an.

Bitte?
Hi!

a) wie wäre es wenn der Arbeitnehmer im Anschluß an die
Weiterbildung schwanger werden würde? Wird die Frist dann
ausgesetzt oder gilt auch das Babyjahr bzw. der
Erziehungsurlaub?

Nun, verläßt der AN dann die Fa. oder nicht?

Das macht genau WELCHEN Unterschied in der Frage zur Aussetzung?

b) wie ist es wenn in dem Vertrag steht, dass der Arbeitnehmer
für die Zeit der Weiterbildung vom Arbeitgeber freigstellt
wird, er aber in Wirklichkeit Urlaub nehmen muss?

Bezahlten oder unbezahlten?

Eine Freistellung hat grundsätzlich WAS mit Urlaub zu tun?

Wenn er vor
Ablauf der Frist das Unternehmen verlassen wollen würde,
könnte ihn das davor bewahren, das Geld zurückzuzahlen?

Kommt drauf an.

WORAUF?

Gruß
Guido

Hi!

welche Möglichkeiten hätte man in folgendem Fall: Das
Unternehmen finanziert eine berufliche Weiterbildung. In dem
darüber abgeschlossenen Vertrag wird u.a. festgelegt, dass die
Kosten vom Unternehmen übernommen werden, diese aber anteilig
zurückgezahlt werden müssen, wenn der Arbeitnehmer das
Unternehmen in einer bestimmten Frist nach Beendigung der
Weiterbildung verläßt.

Dagegen ist grundsätzlich mal nichts einzuwenden.

a) wie wäre es wenn der Arbeitnehmer im Anschluß an die
Weiterbildung schwanger werden würde? Wird die Frist dann
ausgesetzt oder gilt auch das Babyjahr bzw. der
Erziehungsurlaub?

Die Frist wird NICHT ausgesetzt

b) wie ist es wenn in dem Vertrag steht, dass der Arbeitnehmer
für die Zeit der Weiterbildung vom Arbeitgeber freigstellt
wird, er aber in Wirklichkeit Urlaub nehmen muss?

Was ist denn in diesem fiktiven Fall WÖRTLICH vereinbart?
Man kann auch unter Anrechnung von Urlaub freistellen, was allerdings bei einer stundenweisen Freistellung recht schwierig wird.

Wenn er vor
Ablauf der Frist das Unternehmen verlassen wollen würde,
könnte ihn das davor bewahren, das Geld zurückzuzahlen?

Kaum - in der Regel sollte dann nur der widrige Teil als nichtig eingestuft werden.

LG
Guido

Hi!

welche Möglichkeiten hätte man in folgendem Fall: Das
Unternehmen finanziert eine berufliche Weiterbildung. In dem
darüber abgeschlossenen Vertrag wird u.a. festgelegt, dass die
Kosten vom Unternehmen übernommen werden, diese aber anteilig
zurückgezahlt werden müssen, wenn der Arbeitnehmer das
Unternehmen in einer bestimmten Frist nach Beendigung der
Weiterbildung verläßt.

Dagegen ist grundsätzlich mal nichts einzuwenden.

a) wie wäre es wenn der Arbeitnehmer im Anschluß an die
Weiterbildung schwanger werden würde? Wird die Frist dann
ausgesetzt oder gilt auch das Babyjahr bzw. der
Erziehungsurlaub?

Die Frist wird NICHT ausgesetzt

b) wie ist es wenn in dem Vertrag steht, dass der Arbeitnehmer
für die Zeit der Weiterbildung vom Arbeitgeber freigstellt
wird, er aber in Wirklichkeit Urlaub nehmen muss?

Was ist denn in diesem fiktiven Fall WÖRTLICH vereinbart?
Man kann auch unter Anrechnung von Urlaub freistellen, was
allerdings bei einer stundenweisen Freistellung recht
schwierig wird.

Man könnte annehmen, dass folgendes wörtlich vereinbart worden wäre: Die Firma stellt den Mitarbeiter für die Dauer der Weiterbildung und für festgelegte Prüfungstermine - sofern notwendig - unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit frei.

Es handelt sich hier um volle Tage.

Wenn er vor
Ablauf der Frist das Unternehmen verlassen wollen würde,
könnte ihn das davor bewahren, das Geld zurückzuzahlen?

Kaum - in der Regel sollte dann nur der widrige Teil als
nichtig eingestuft werden.

LG
Guido

Schon mal vielen Dank, Guido!

Hi!

Man könnte annehmen, dass folgendes wörtlich vereinbart worden
wäre: Die Firma stellt den Mitarbeiter für die Dauer der
Weiterbildung und für festgelegte Prüfungstermine - sofern
notwendig - unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit frei.

Dann würde dort das Element „unter Anrechnung des Urlaubs“ fehlen…
Geht also eher nicht.

LG
Guido