ich werde demnächst selbständig als Physiotherapeut arbeiten, möchte aber gerne weiterhin bei meiner gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben. Da man ja seit dem 01.01.09 dabei keinen Anspruch auf Krankengeld hat, müsste ich also einen Zusatztarif abschließen. Was mich dabei jedoch stört ist die Bindungsfrist von drei Jahren. Ein bekannter Versicherungskaufmann sagte mir jetzt, dass diese Bindungsfrist ab dem 01.07.09 wegfalle. Leider konnte ich dazu bisher im Internet keine Informationen finden. Wie verlässlich ist diese Information also und wo könnte ich dazu Informationen finden?
die GKV hat nach § 53 Abs. 6 SGB V Wahltarife für Krankengeld ihren selbstäändigen Mitgliedern anzubieten. Für diese Wahltarife ist nach Absatz 8 der gleichen Vorschrift eine gesetzliche Bindungsfrist von 3 Jahren vorgesehen.
Allerdings kann man KV und Krankengeld auch trennen und das KG bei einer PKV versichern. Einfach Leistung und Beitrag vergleichen.
Hallo,
wir haben zwar noch keine Durchführungsbestimmungen aber es soll zum 01.07.2009 wieder der „normale“ Krankengeldanspruch für Selbständige, diesmal aber ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit eingeführt werden.
Dort soll es keine Bindungsfrist geben, diese soll nur weiterhin für andere Tarife gelten die man aber ohne Einhaltung einer Frist (???)
zum 30.06.2009 kündigen können sollte.
Dies ist meine Info die ich allerdings mit nix belegen kann.
Gruß
Czauderna