Hallo,
ich war viele Jahre privat versichert. (Signal) Nun muss ich gezwungenermaßen in die gesetzliche wechseln. Z. Zt. lebe ich noch von wenigen Reserven, da ich auf Job-Suche bin.
Meine Frage ist jetzt, wie sieht die Bindungsfrist beim Wechsel von der PKV zur GKV aus?
Besteht dort (wie beim Wechsel von GKV>:stuck_out_tongue_winking_eye:KV & GKV>GKV ) ebenfalls eine 18-monatige Bindungsfrist?
Gibt es sonst noch etwas beim Wechsel zu beachten? Oder habt ihr Tipps für mich, wie ich mich günstig versichern kann? Meine Reserven sind bald aufgebraucht und ganz ohne Job sieht es dann nicht gut aus. Bin dankbar für eure Hilfe.
Grüße,
Oliver
Hallo,
wie sieht das „gezwungenermaßen“ aus ??
Es kann sich doch da eigentlich nur um Arbeitslosengeldbezug handeln ??
Gruss
Czauderna
,gezwungenermaßen" wird doch nicht etwa ,Ich-habe-der-Solidargemeinschaft-den-Rücken-gekehrt-und-jetzt-wird-es-zu-teuer-und-ich-will-wieder-zurück-in-den-Schoss-gezwungenermaßen" sein ?
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Hallo Oliver,
kenne die genauen Verhältnisse nicht. Übernimmt evtl. das Arbeitsamt die Beiträge zur PKV? Da das Versicherungsverhältnis schon einige Jahre besteht ist auch keine Bindefrist vorhanden, lediglich eine ganz normale Kündigungsfrist.
Gruß, Alexander
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Hallo,
Meine Frage ist jetzt, wie sieht die Bindungsfrist beim
Wechsel von der PKV zur GKV aus?
Gibt es bei Pflicht nicht - Voraussetzung ist aber Versicherungspflicht!
Besteht dort (wie beim Wechsel von GKV>:stuck_out_tongue_winking_eye:KV & GKV>GKV )
ebenfalls eine 18-monatige Bindungsfrist?
Beim Wechsel GKV zu PKV gibt es keine Bindungsfrist!
Gibt es sonst noch etwas beim Wechsel zu beachten? Oder habt
ihr Tipps für mich, wie ich mich günstig versichern kann?
Anwartschaft abschließen. Bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei bis zu 6 Monaten (darüber hinaus bei einigen Versicherern mit Nachzahlung) und per Gesetzt sowieso 12 Monate beitragsfreie Anwartschaft bei Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen.
Meine Reserven sind bald aufgebraucht und ganz ohne Job sieht
es dann nicht gut aus. Bin dankbar für eure Hilfe.
Keine Reserven - besteht Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit? Wenn nicht, dann gibt es keine Möglichkeit in die GKV zu wechseln! Dann hilft nur Reduzierung des Versicherungsschutzes.
Im Prinzip sind die Informationen etwas dürftig für einen Tip. Und für eine Beratung benötigt man wesentlioch mehr Informationen. Wende Dich also an einen qualifizierten Berater oder stell hier mehr Informationen ein.
Viele Grüße
Thorulf Müller
www.derKVProfi.de
[email protected]