Hallo zusammen,
mich würde es mal interessen, ob die 18monatige Bindungsfrist nach Wechsel von einer GKV in eine andere GKV auch bei Erreichen der Versicherungspflichtgrenze gilt, oder kann dann sofort in die PKV gewechselt werden?
MfG.
Horst
Hallo zusammen,
mich würde es mal interessen, ob die 18monatige Bindungsfrist nach Wechsel von einer GKV in eine andere GKV auch bei Erreichen der Versicherungspflichtgrenze gilt, oder kann dann sofort in die PKV gewechselt werden?
MfG.
Horst
mich würde es mal interessen, ob die 18monatige Bindungsfrist
nach Wechsel von einer GKV in eine andere GKV auch bei
Erreichen der Versicherungspflichtgrenze gilt,
Nein hierbei gilt die nicht.
oder kann dann sofort in die PKV gewechselt werden?
Wenn die Voraussetzungen erstmalig erfüllt sind, kann sofort gewechselt werden.
Super, vielen Dank für deine Antwort.
Da du dich so super auskennst:
Es gibt ja die sogenannten „Selbstbehalttarife“, bei denen man sich nicht wie bei einem Wechsel von GKV zu GKV 18 Monate bindet, sondern stolze 3 Jahre.
Verhält es sich hierbei genauso im Falle eines beabsichtigten Wechsels von GKV zu PKV bei Erreichen der Versicherungspflichtgrenze ?
MfG.
Horst
Hallo,
bei einem Selbstbehsltstarif ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen.
Es gelten die im gewählten Tarif angegebenen Kündigungsfristen.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__53.html
Absatz 1 und 8
vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…
Gruß
RHW
super, vielen Dank für die Antwort und die Links!
Zum Schluss würde mich noch interessieren, wie es sich verhält, wenn man in der PKV ist und dann weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdient? Muss man dann wieder zurück in die GKV, oder kann man dann in der PKV bleiben?
Zum Schluss würde mich noch interessieren, wie es sich
verhält, wenn man in der PKV ist und dann weniger als die
Versicherungspflichtgrenze verdient? Muss man dann wieder
zurück in die GKV, oder kann man dann in der PKV bleiben?
Solange man mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verdient, kann man in der PKV bleiben, ansonsten kehrt man in die GKV zurück.