Der Rat hat vor 4 Wochen einen Beschluss gefasst. Jetzt möchte er das Gegenteil beschließen. Geht das?
Der Rat hat vor 4 Wochen einen Beschluss gefasst. Jetzt möchte
er das Gegenteil beschließen. Geht das?
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2…
Ab § 54
Der Rat hat vor 4 Wochen einen Beschluss gefasst. Jetzt möchte
er das Gegenteil beschließen. Geht das?https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2…
Ab § 54
Danke. Die Fundstelle ist mir bekannt, geht aber leider nicht auf das Problem ein. Ich denke, dass die Geschäftsordnung des jeweiligen Rates diese Frage regelt.
Man könnte direkt bei der Gemeinde fragen, wodurch diese Beschlussänderung rechtlich gestützt ist.
Was sollte den Rat daran hindern, seine Meinung und damit die Beschlussfassung zu ändern?
Ganz klar: Grundsätzlich kann der Rat in jeder Sitzung seine Beschlüsse der vorhergehenden Sitzungen ändern oder aufheben. Einschränkungen gibt es nur, soweit hierdurch gesetzliche Pflichten verletzt werden wie z.B. die Pflicht, eine Haushaltssatzung aufzustellen…