Bindungsklausel Arbeitsvertrag Gehaltrückzahlung

Hallo zusammen,

Ich hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann, da ich im Netz keinen vergleichbaren Fall finden kann.
Ich mache seit Oktober 2012 meinen Master als Werksstudentin. Während der Vorlesungszeit arbeite ich 15 Stunden pro Woche und während den Semesterferien 40 Stunden pro Woche. Ich habe eine Jahresstundenzahl von 1.086 Stunden. Wenn man dies auf Wochen runter rechnet arbeite ich 20 Stunden pro Woche im Durchschnitt und bekomme dafür die Hälfte des Gehalts. Also halbe Stelle, halbes Gehalt. Zudem bezahlt das Unternehmen den Semesterbeitrag von 147 Euro.
In meinem Vertrag ist nun folgende Bindungsklausel:
Wenn ich innerhalb des 2 jährigen Masterstudiums, aus Gründen die ich zu vertreten habe, aus dem Unternehmen ausscheide muss ich das bisher gezahlte Gehalt zurückzahlen. Nach Abschluss des Studiums muss ich noch 2 weitere Jahre bei dem Unternehmen arbeiten. Wenn nicht muss ich das Gehalt zurückzahlen, dass noch fällig wäre bis nach Beendigung der 2 Jahre. Der Fall nach Abschluss des Studiums ist ein wenig kompliziert. Deswegen ein Beispiel: Wir gehen von einem Gehalt von 4.000 € pro Monat aus. Wenn ich nach dem Abschluss des Studiums noch 6 Monate bei dem Unternehmen arbeite und dann kündige muss ich 72.000 Euro (18 Monate x 4.000 €) bezahlen.

Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen, weil wenn ich mir diese Summe anschaue kündige ich lieber schnellstmöglich, sodass ich bisher nur 6.000 Euro bezahlen muss. Aber am besten wäre es natürlich ohne Rückzahlung aus dem Vertrag raus zu kommen.

Im Netz habe ich schon einige Fälle gelesen, in denen der Arbeitnehmer laut Vertrag die Fortbildungskosten zurück zahlen muss. Dies kann ich teilweise noch nachvollziehen, aber dass ich das Gehalt für das ich gearbeitet habe zurückzahlen soll, finde ich nicht fair.

Wünsche allen einen schönen Abend.

Beste Grüße

FAQ:1129
Hallo,

von einer Masterstudentin darf man wohl Lesen, Verstehen und Beachten der bestätigten FAQ:1129 erwarten.

&Tschüß