Biodieselherstellung und Mineralölsteuer

Hallo zusammen,
wenn man Biodiesel für den eigenen Gebrauch selbst herstellt, müßte man dann ab 2010 Mineralölsteuer dafür bezahlen?? Oder wird die Mineralölsteuer nur auf Kraftstoffe erhoben, die auch verkauft werden? Wie hoch ist eigentlich die Mineralölsteuer und wie wird sie berechnet?

Vielen Dank im Voraus

Norbert

Hallo,
die Mineralölsteuer nennt sich jetzt Energiesteuer, weil sie auch für nichtmineralische Brennstoffe anfällt:
http://bundesrecht.juris.de/energiestg/index.html
Mal davon abgesehen, daß eine Biodieselherstellungsanlage nicht ganz trivial ist, fällt nach §9 EnergieStG trotzdem Steuer an, auch wenn man das in der Garage macht.
Die Steuersätze stehen in §2 (Entlastungen in Kapitel 5) und vieles weitere erfährt man beim Zoll http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchs… wenn man sich nicht durch den Gesetzestext arbeiten will.

Frohes Osterfest
Rene

Hallo Rene,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich sehe schon, in Deutschland kann man nicht mal schnell etwas ausprobieren. Die Steuerermäßigungen habe ich unter §50 3 Nr.1 gefunden (vom 1.109-31.1209 273,40€/1000l. Die anfallende Steuer für den aus 100% erneuerbaren Quellen hergestellten Biodiesel konnte ich nicht identifizieren. (Kannst Du mir hier nochmal helfen).
Gibt es vielleicht irgenwelche Sonderregelungen für private Klein(st)-erzeuger, die sich noch in dem Gesetzestext versteckt haben??
Wenn ich Dich richtig verstanden habe gilt: Auch wer nicht verkauft sondern nur selbst den Biodiesel als Kraftstoff (im Auto) verwendet muß jeden Liter Biodiesel versteuern.
Meine Güte ist das kompliziert. Da macht es ja gleich keinen Spaß mehr sich über nachwachsende Rohstoffe Gedanken zu machen.

Vielen Dank

Norbert

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich sehe schon, in Deutschland
kann man nicht mal schnell etwas ausprobieren. Die
Steuerermäßigungen habe ich unter §50 3 Nr.1 gefunden (vom
1.109-31.1209 273,40€/1000l. Die anfallende Steuer für den aus
100% erneuerbaren Quellen hergestellten Biodiesel konnte ich
nicht identifizieren. (Kannst Du mir hier nochmal helfen).

Ohne Gewähr: der normale Satz ist 470,4, davon ab die 273,40 sollten 197 Euro pro 1000l anfallen. Ob man sich in dem Fall die Mindestbeimischung anrechnen lassen muß, habe ich nicht geprüft. Aber ein Anruf beim örtlichen Zollamt sollte das schnell klären.

Gibt es vielleicht irgenwelche Sonderregelungen für private
Klein(st)-erzeuger, die sich noch in dem Gesetzestext
versteckt haben??

Ich kenne keine, sobald man es im Auto verwendet (bin aber auch nur interessierter Laie). Da die Steuer auch dazu dient den Straßenunterhalt zu finanzieren, würde mich das auch wundern. Aber auch da könnte ein Anruf beim Zoll weiterhelfen, ob ein Entwicklungsbetrieb befreit werden kann.

Cu Rene

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Hallo Rene,
vielen Dank nochmal, Du hast mir wirklich sehr geholfen! Ich denke ich werde in den nächsten Tagen mal beim Zoll anrufen.

Dann noch ein frohes Rest-Oster-Wochenende

Gruß

Norbert

kein problem, dir auch ein frohes restliches osterwochenende