Hallo, ich wüsste gerne ob man bei bipolarer Störung Anrecht auf eine Invalidenrente hat. Kurz geschildert: Die Tochter meines Freundes ist bipolar. Sie hat eine IV-gestützte Lehre absolviert und im Sommer 2011 eine 2. Lehre begonnen. Während dem 1. Lehrjahr bezog sie keine IV. Leider kam dann im Juni 2012 ein starker Rückfall mit Klinikaufenthalt. Sie musste die Lehre abbrechen und ist bis heute in ärztlicher Behandlung. Im Moment ist sie stabil und nach ihren Angaben auf der Suche nach Arbeit. Der Vater kommt für sämtliche Kosten von ihr auf. Sie ist mittlerweile 22 Jahre. Der Vater sagte mir dass ein Rückfall eher wahrscheinlich sei bei ihr und dann das Ganze wieder von Vorne beginne (Klinik, Therapie usw…) Seit einem halben Jahr hat sie jetzt keine Einkünfte. Und heute habe ich vom Vater erfahren dass sie anscheinend kein Anrecht auf IV habe, da sie im Moment stabil sei. Die Tochter hat vor einiger Zeit oft erwähnt das sie keine IV benötige, sie wolle diese Unterstützung nicht. Es kann sein dass sie es selber so bestimmt hat. Sie ist volljährig und kann selber entscheiden aber bezahlen muss der Vater wenn sie rückfällig wird. Wer kennt sich da aus? Danke für Eure Antwort.
Hallo,
leider kann ich Dir in dieser Angelegenheit nicht helfen, da ich mich mit dieser Problematik nicht auskenne.
Tut mir wirklich leid.
lg
Easy
So viel ich weiss,wird Rente nur bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit bezahlt.Dafür ist sie zu jung und die Krankheit ist medikamentös und therapeutisch in den Griff zu bekommen.
Hallo Bipolar, ich geh mal davon aus, dass du mit IV Hartz IV meinst?
Leider kann ich dir so ganz genau da keine Auskünfte geben. Ab besten fragst du dich mal in einem Sozialamt durch. Aber ich befürchte, dass man die Stütze nur bekommt, wenn man arbeitsfähig ist. Und bei einer solchen schweren Erkrankung ist man oft so lange krank. Eine Berentung wird da eher wahrscheinlich sein- diese kann ja auch für eine bestimmte Zeit eusgesprochen werden. (Also es scheint nicht so zu sein, dass man dann immer I-Rentner ist)- Manchmal habe ich auch schon gehört, das solche Leute als „behindert“ eingestuft werden- wobei das wohl auch sehr schwierig sein soll. Ein guter Arzt oder eine Klinik für Psychiatrie kann über derartige Dinge aber auch auskunft geben.
tut mir leid, dir nicht helfen zu können.
LG Manuela
hallo,leider ist es so das ihr keine rente in irgendeiner form zusteht da sie ja noch nicht berufstätig war.hier gibt es gute informationen http://www.buzer.de/gesetz/204/a2603.htm weiter würde ich empfehlen einen schwerbehindertenausweis beim zuständigen versorgungsamt zu beantragen.da die tochter unter 25 ist und noch bei eltern wohnt wird sie keine sozialleistungen bekommen.die eltern müßten einen antrag auf ALG2 stellen wenn sie nicht genug einkommen haben.das kommt auch darauf an was der vater bekommt.wohngeld wäre ansonsten noch möglich.die eltern müßen für ihr kind aufkommen bis es 25 jahre alt ist.ich hoffe ich konnte helfen