Birkenbäume roden

Hallo!
Wir haben hinten in unserem Garten etwa 20 Birkenbäume stehen. Diese sind wohl allesamt morsch. Darf man diese so ohne weiteres roden, denn ich glaube, sie stehen unter Naturschutz? Danke.

Liebe Ganadora,

nein, Birken stehen nicht unter Naturschutz. Bedenke aber bitte, das jetzt bald die Brutzeit anfängt, bis zum 1.April sollte die Rodung komplett abgeschlossen sein, damit wieder Ruhe in euren Garten einkehren kann. Ausserdem müssen komplett alle Wurzeln entfernt werden, sonst hast du pro Birke im nächsten Jahr gleich 2 neue :smile:, Birken sind sehr zäh !

LG, Sabine

hallo!da die gesetzeslage von bundesland zu bundesland unterschiedlich sein kann,frage bei euch mal nach(rathaus).
nach dem birken-fällen auf jedenfall den wurzelstamm
entfernen,der baum wächst sonst nach.

Hallo Ganadora,

grundsätzlich stehen Birken nicht unter Naturschutz, da sie äußerst widerstandsfähig sind, sich schnell und massenhaft vermehren können und von daher fast überall verbreitet sind. Das trifft selbst auf die Moorbirke zu, die - wie der Name schon sagt - aufgrund ihrer besonderen Lebensraumansprüche wesentlich seltener ist. Mich wundert allerdings, dass alle 20 Birken morsch sein sollen? Wer hat das beurteilt? Zudem kann es sein, dass im Garten andere schutzwürdige Pflanzen vorkommen, die mit den Birken vergesellschaftet sind. Man darf in Sachen Naturschutz ja niemals nur eine Art betrachten, sondern auch immer ihre ökologische Vernetzung mit anderen Arten! Ich rate dir, einen Fachmann (z.B. von der örtlichen Gruppe des BUND) aufzusuchen.

Ich hoffe, mein Kommentar war hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Baldus

Wir haben hinten in unserem Garten etwa 20 Birkenbäume
stehen. Diese sind wohl allesamt morsch. Darf man diese so
ohne weiteres roden, denn ich glaube, sie stehen unter
Naturschutz? Danke.

Hallo,
wie Radio Eriwan: Es kommt drauf an!
Naturschutz ist zu allgemein formuliert. Im Innenbereich (einer Stadt, einer Gemeinde) gelten andere Vorschriften als im Aussenbereich. Was im NSG (oder noch strenger im FFH-Gebiet = Flora-Fauna-Habitat nach EU-Recht) verboten sein kann, kann im Stadtgebiet erlaubt sein. Manche Gemeinden haben eigens Baumschutzsatzungen, die über die allgemeinen Vorschriften wie etwa Grenzabstände für bestimmte Baumarten hinausgehen. Sie schreiben etwa vor, ab welchem Stammunfang man einen Baum nicht mehr oder erst nach dem Erteilen einer Genehmigung roden darf. Je jünger, um so geringer der Schutzstatus. Oft sind Obstgehölze von jedem Schutz ausgenommen. Birken sind Pioniergehölze (bei Euch an der Vielzahl deutlich) und stehen auf keiner Schutzliste; für sie dürfte es deshalb keinen Schutzstatus geben. Am besten die Sämlinge ganz jung herausziehen. Wenn Bäume eine Gefahr darstellen, (morsch, Fäulnis, Wurzelschäden) darf man sie immer roden, muss es meist sogar. Aber das auch nur nach Information der unteren Naturschutzbehörde (Grünamt oder wie die Behörde immer auch heißt).
Empfehlung: Auf alle Fälle bei der Gemeindeverwaltung nachfragen! Ungesehen bleibt heute nichts mehr. Bei uns werden regelmäßig Luftaufnahmen gemacht und wo ein Baum fehlt, erscheint die Behörde und stellt zumindest peinliche Fragen, verhängt auch saftige Busgelder.

Hallo!

Wo befindet sich dieses „hinten in unserem Garten“? Wichtig sind die Vorschriften Ihres Landes. Ihre Naturschutzbehörde gibt Ihnen da sicher Auskunft.

Zur Birke allgemein: Bei diesem Baum handelt es sich um eine Pionierpflanze, die sich von selbst freie Flächen und Flecken erschliesst. Zudem wachsen Birken schnell.

Wenn Sie wieder Birken in Ihrem Garten wollen und nicht warten möchten, bis sie sich von selbst da einfinden, dann gibt es eine günstige und sinnvolle Möglichkeit aktiv nachzuhelfen: Melden Sie sich beim Naturschutzbund Ihrer Region für die Mithilfe bei Pflegeeinsätzen. Oft werden bei solchen Arbeiten Flächen entbuscht, um sie offen zu halten. Niemand wird da meckern, wenn Sie ein paar Jungbirken für Ihren Garten mitnehmen und dort einpflanzen. Sie stellen so auch sicher, dass es sich um den lokalen Ökotyp handelt, was bei im Garten-Center gekauften Pflanzen wohl nur selten der Fall sein dürfte.

Herzliche Grüsse

Hans Schmocker

Für Hessen gilt, daß morsche Bäume auf auf Privatgrundstücken sogar gefällt werden müssen!!, wegen der „Verkehrssicherungspflicht“, damit keine Unfälle/Schäden entstehen. Man sollte aber die Arbeiten bis zum 15. März, wegen der Brutzeit der Vögel, erledigt haben.
Was anderes ist, wenn die Bäume in diesem Gebiet lt. Satzung unter Schutz stehen (Landschaftsschutz, oder Naturschutzgebiet o.ä.). Das weiß aber die örtl. Behörde.
In manchen Bundesländern ist die Regelung etwas abweichend, aber im Großen und Ganzen ähnlich.

Siehe auch –> http://www.derwesten.de/staedte/wesel/Baumfaellen-im…

Gruß Nick

Hallo!

Das Birken unter Naturschutz stehen ist mir neu! Ich würde eifach bei der zuständigen Stadt/Gemeinde anrufen, denn in manchen Städten gibt es „Baumsatzungen“. Dort wird bestimmt, welche Bäume wann und wo gefällt werden dürfen. Das gilt auch für Bäume die auf Privatbesitz stehen.
Morsche Bäume müssen/sollten sogar gefällt werden, schließlich kann durch sie eine erhebliche Gefahr ausgehen. Unsere Birke ist auch nach einem Sturm umgeknickt, natürlich aufs Nachbargrundstück. Gott sei Dank ist nichts passiert. Und die Wohngebäudeversicherung hat sogar gezahlt. Nachher stellte sich raus, daß sie innen schon total morsch war.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was jemand dagegen haben soll, wenn morsche Bäume gerodet werden! Es spielt dabei auch keine Rolle ob ein Baum unter Naturschutz steht.

Gruß

Maria

Hallo,
auf dem Bürgermeisteramt bekommst du auf jeden Fall die richtige Antwort.Ich weiß nicht ob man sie zuerst begutachten lassen muss.

Hallo,
in der Regel regelt so etwas die örtliche Baumschutzsatzung. Wo wohnt ihr denn ?

PS: Für dieses Frühjahr wird es wohl eh zu spät sein, die Fällsaison ist am 28.02. vorbei und beginnt erst wieder im Herbst (es sei denn, die Bäume sind tatsächlich morsch oder gar krank).

Viele Grüße

Torsten Ußmant Firma stubben-ex

Hallo Ganadora,

ob Sie die Brkenbäume in Ihrem Garten roden dürfen, hängt von mehreren Randbedingungen ab.
Wie groß sind die Bäume? Stehen sie auf privatem Grund? Gibt es in Ihrer Stadt eine Baumschutzverordnung?

Grundsätzlich gilt, dass Bäume nur in der vegetationsfreien Zeit (1.Okt.-28.Feb.) gefällt werden dürfen.

Gruß
Ulrich Forschner

Hallo Ganadora!

Das Fällen von Bäumen auf Grundstücken kann einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen unterliegen.
Begonnen beim Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) über mögliche Regelungen in den Landesgesetzen (Dem Föderalismus sei Dank ;-(() und nicht zuletzt möglichen Baumschutzsatzungen der Kommunen (Stadt, Gemeinde). Daneben sind Bäume auch Lebensstätte von Tieren die wiederum dem Artenschutzrecht (BNatSchG) unterliegen können.
Daher möchte ich Dich bitten Dich an Deine Stadt/Gemeinde zu wenden und Deinen Wunsch mit der/dem zuständigen Fachfrau/mann zu besprechen, da letztendlich die Fällung sofern Sie einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt von dem zutändigen Sachbearbeiter genehmigt werden muss und Du sofern keine Genehmigung notwendig ist dann sicher und mit gutem Gewissen die Bäume fällen kannst.

Ich hoffe die Antwort hilft Dir ein wenig :wink:)
hfwl

Hallo,

ob man die Bäume ohne weiteres roden darf bzw. unter Naturschutz stehen, kann ich nicht sagen.
lt. meinem beschriebenen Fall, gab es eine Mitteilung von der Stadtverwaltung die sich auf die Baumschutzsatzung der Stadt beruft.
Die Entschied das der zur Fällung beantragte Baum dem Schutzzweck der Baumschutzsatzung der Stadt unterliegt.
Es lagen keine Gründe vor, u.a. Schäden durch das Wurzelwerk des Baumes am angrenzenden Gehweg bzw. Gefahren oder sonstige Beeinträchtigungen.

Mfg. Oliver2


Liebe Gonadora,
es tut mir leid, aber Du bist bei mir falsch.
Ich habe Ahnung von Naturheilkunde (Heilpraktiker)
und interessiere ich auch für die Natur, Garten, Tiere.
Aber ein Experte bin ich auf keinen Fall für solche Fragen. Da ich selber einen grossen Garten habe, weiss ich, dass es in Deutschland eine sogen. Baum -schutzsatzung gibt, in der festgelegt ist, welche Bäume gefällt werden dürfen und welche nicht.
Am besten fragst Du beim Amt nach, ich glaube das Garten- und Grünflächenamt oder so ähnlich ist zuständig. Wissen die im Rathaus aber. Und die sagen Dir dann, welche Ausnahmen es gibt, wann man fällen darf. Kannste alles telefonisch regeln.
Viele Grüsse Schneckenkorn

Meines Wissens nach für Baumrodungsbewilligungen prinzipell sind die örtliche Verwaltungen zuständig.
LG