Bis 31.05.?

guten morgen an alle!

Die deadline der Steuererklärung bis 31.05. - gilt die auch für private, also Angestellten (Einkommenssteuererklärung)? Oder nur für gewerbliche.

Ich kann mich erinnern ghört zu haben, dass man als Privatperson, ohne weitere Einkünfte, bis zu 4 Jahre rückwirkend die Steuererklärung einreichen kann. Stimmt das?

Grüße
Jasmin

Hallo Jasmin!

Hilft Dir die FAQ:1701 weiter?

Grüße,
Zeh_14

Hallo,

Hallo Jasmin!
Hilft Dir die FAQ:1701 weiter?
Grüße,
Zeh_14

nicht wirklich, ist ein halbes Buch zum lesen und ich versteh es auch nicht. Abgesehen davon funktioniert der link zum Steuernetz.de nicht :frowning:

Grüße
Jasmin

Hilft Dir die FAQ:1701 weiter?

nicht wirklich, ist ein halbes Buch zum lesen und ich versteh
es auch nicht. Abgesehen davon funktioniert der link zum
Steuernetz.de nicht :frowning:

Kurzzusammenfassung: machst du freiwillig Steuererklärung oder musst du? Wenn du freiwillig machst, hast du 2 Jahre Zeit. Sonst gilt der 31.5.

Die Erklärung ist dann z.B. freiwillig, wenn du einfach nur Angestellter in Lohnsteuerklasse I bist und sonst nix verdienst oder außergewöhnliches zu erklären hättest.

Grüße,
Sebastian

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Hallo,

Kurzzusammenfassung:

Vielen Dank!!

machst du freiwillig Steuererklärung oder musst du?

freiwillig

Wenn du freiwillig machst, hast du 2 Jahre Zeit.
Sonst gilt der 31.5.

okay

Die Erklärung ist dann z.B. freiwillig, wenn du einfach nur
Angestellter in Lohnsteuerklasse I bist und sonst nix
verdienst oder außergewöhnliches zu erklären hättest.

Genau dies ist der Fall!!
Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße
Jasmin

Kurzzusammenfassung: machst du freiwillig Steuererklärung oder
musst du? Wenn du freiwillig machst, hast du 2 Jahre Zeit.

Diese Aussage ist veraltet. Im Steuersektor muss man immer up to date sein. Die Zweijahresfrist wurde mit Jahressteuergesetz 2008 bereits gestrichen.

Ebenso sind diese FAQ veraltet.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 kann man die Steuererklärung bei Antragsveranlagung noch bis Ende 2009 einreichen. Es gilt die Festsetzungsfrist von 4 Jahren. Weiterhin gibt es für Veranlagungszeitraum 2004 eine Sonderregel, sh. § 52 (55j) EStG.

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Kurzzusammenfassung: machst du freiwillig Steuererklärung oder
musst du? Wenn du freiwillig machst, hast du 2 Jahre Zeit.

Diese Aussage ist veraltet. Im Steuersektor muss man immer up
to date sein.

LOL. Na zum Glück bin ich nicht in diesem Sektor tätig. :smile:

Die Zweijahresfrist wurde mit Jahressteuergesetz
2008 bereits gestrichen.

…was also soviel heisst wie, dass die Frist für die Steuererklärung für 2007 noch gilt? Oder gilt die Änderung rückwirkend auf bereits verstrichene Veranlagungszeiträume?

Grüße,
Sebastian

LOL. Na zum Glück bin ich nicht in diesem Sektor tätig. :smile:

Schwein gehabt!

…was also soviel heisst wie, dass die Frist für die
Steuererklärung für 2007 noch gilt? Oder gilt die Änderung
rückwirkend auf bereits verstrichene Veranlagungszeiträume?

Nein, Jahressteuergesetz gilt dahingend rückwirkend für Veranlagungszeiträume ab 2005.