Bis auf weiteres beurlaubt

Hallo,

ein Arbeitnehmer(AN) hat ein Problem. Und zwar folgendes:

Der AN hat seit Mai 2010 einen Festvertrag in einer kleinen Firma, als Steinmetz.
Er hatte nun eine Woche Urlaub, in der er 2mal von seinem Chef angerufen wurde, ob er arbeiten könne. Der AN sagte ihm, dass er auf dem Campingplatz sei, was nicht stimmte, jedoch wollte der AN nicht arbeiten, da er für seinen Umzug einiges vorbereiten muss.
Heute kam nun ein Anruf der Firma, am Telefon war die Frau des Chefs. Sie sagte dem AN, dass er nun bis auf weiteres beurlaubt sei, da er in seinem Urlaub nicht gearbeitet habe.

Ist das so rechtens und wie sollte der AN sich Verhalten?

Ich hoffe auf Antwort, vielen Dank.

Virginia

nein, einmal gewährter Urlaub darf nur in Notfällen widerufen werden.
Auch einen Zwangsurlaub gibt es nicht (außer im öffentlichen Dienst die Suspendierung)…

Man sollte sich an die zuständige Gewerkschaft wenden oder an einen Rechtsanwalt.

Und sich auch scghon mal nach einer neuen Stelle umsehen…denn in solch einem Firmen-Klima wird man nicht alt…

Vielen Dank für deine Antwort Benny.

Das hilft dem AN sicher schon mal weiter.

Hast du für die Antwort einen Rückhalt, dass der AN diesen angeben könnte?

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nein, einmal gewährter Urlaub darf nur in Notfällen widerufen
werden.

Nenn doch mal solch einen Notfall!

Auch einen Zwangsurlaub gibt es nicht (außer im öffentlichen
Dienst die Suspendierung)…

Aha, und worunter ordnest du Betriebsferien ein?

nein, einmal gewährter Urlaub darf nur in Notfällen widerufen
werden.

Nenn doch mal solch einen Notfall!

beispielsweise wenn in der firma andere mitarbeiter ausfallen und der urlauber die einzige möglichkeit ist, angenommene aufträge fristgerecht fertig zu stellen.

oder wenn eine maschine ausfällt, die nur durch autorisiertes personal repariert werden darf und es keinen ersatz gibt. dann muss der urlauber seinen urlaub unterbrechen.

ich würde mir aber vielmehr gedanken darüber machen, ob die „notlüge“ nicht evt. konsequenzen haben könnte…

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Hallo,

Heute kam nun ein Anruf der Firma, am Telefon war die Frau des
Chefs. Sie sagte dem AN, dass er nun bis auf weiteres
beurlaubt sei, da er in seinem Urlaub nicht gearbeitet habe.

Der AN sollte natürlich nach dem Urlaub pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Es sei denn, der AG gibt dem AN schriftlich, dass er bis auf weiters beurlaubt ist (bezahlter Urlaub natürlich bzw. Freistellung).

Wenn der AN nicht zur Arbeit kommt, könnte der AG den AN (fristlos) wegen z.B. Arbeitsverweigerung kündigen. Wie solle der AN den Anruf beweisen wenn er nichts schriftlich hat?

Der AG kann natürlich jederzeit ohne Angaben von Gründen mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Der AN sollte sich darauf einstellen. In diesem Fall bekäme der AN aber noch die 2 Wochen bezahlt, bei fristloser Kündigung (wenn der AN z.B. nicht am Arbeitsplatz erscheint) bekäme er keine weitere Zahlung.

Abgesehen davon, darf ein genehmigter Urlaub in der Regel nicht vom AG unterbrochen werden, ausser bei gaaaaaaanz wichtigen Gründen.

Die Beziehung zwischen AG und An scheint allerdings bereits zerüttet.
das wird meiner meinung nach nur noch ein paar Tage laufen … deshalb alles schriftlich geben lassen, oder immer pünktlich an der Arbeit erscheinen.

LG jasmin

Hallo

Nenn doch mal solch einen Notfall!

beispielsweise wenn in der firma andere mitarbeiter ausfallen
und der urlauber die einzige möglichkeit ist, angenommene
aufträge fristgerecht fertig zu stellen.

Nein!

oder wenn eine maschine ausfällt, die nur durch autorisiertes
personal repariert werden darf und es keinen ersatz gibt. dann
muss der urlauber seinen urlaub unterbrechen.

Nein!

Gruß,
LeoLo

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Hallo

War natürlich selten schlau zu lügen, obgleich man auch so einfach hätte „Nein“ sagen dürfen.

Arbeitsleistung nachweislich anbieten, damit AG in Verzug setzen, Fachanwalt einschalten und auf die Kündigung warten. Im Falle der Anwendung des KSchG dann Küschutzklage einreichen (die Forumlierung „kleine Firma“ macht da aber nicht viel Hoffnung).

Gruß,
LeoLo

beispielsweise wenn in der firma andere mitarbeiter ausfallen
und der urlauber die einzige möglichkeit ist, angenommene
aufträge fristgerecht fertig zu stellen.

oder wenn eine maschine ausfällt, die nur durch autorisiertes
personal repariert werden darf und es keinen ersatz gibt. dann
muss der urlauber seinen urlaub unterbrechen.

Dass beide Situationen nicht zutreffen, hat LeoLo ja bereits geschrieben…

ich würde mir aber vielmehr gedanken darüber machen, ob die
„notlüge“ nicht evt. konsequenzen haben könnte…

Auch hier kann nur ein NEIN kommen, da es den Arbeitgeber nicht zu interessieren hat, was der Arbeitnehmer im Urlaub macht.

Hallöchen,

Wenn der AN nicht zur Arbeit kommt, könnte der AG den AN
(fristlos) wegen z.B. Arbeitsverweigerung kündigen.

Ohne ihn vorher abzumahnen?

Der AG kann natürlich jederzeit ohne Angaben von Gründen mit
gesetzlicher Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.

Das geht nur, wenn eine Probezeit auch tatsächlich vereinbart ist.
Ansonsten ist die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Grüße
Pinky

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