Bis jetzt kein Gehalt und keine Sonderzahlungen

Mein Mann hat in diesem Monat noch kein Gehalt von seinem AG bekommen. Eigentlich bekommt er das immer so um den 12-15. des Monats. Er weiß das es einer anderen Abteilung letzten Monat so ging und die das dann erst Anfang des nächsten Monats bekamen. Offiziel wurde ihnen nichts gesagt. Der Firma scheint es nicht mehr sonderlich gut zu gehen. Es gab auch schon Gerüchte, das der Chef alles ins Ausland verlagern möchte. Betriebsrat gibt es, aber alle haben Angst vor dem Chef u. keiner macht den Mund auf.

Zudem war auf der Novemberabrechnung Weihnachtsgeld mit drauf und auf der Januarabrechnung Urlaubsgeld. Das Geld wurde jedoch nie ausgezahlt.
Jetzt habe ich gerade mal den Arbeitsvertrag gelesen u. da steht drin, das Geltungsansprüche innerhalb von 2 Monaten erfolgen müssn.

Was kann man da jetzt noch tun? Ist das Geld von Nov. u. Januar dann verloren? Darf die Firma das überhaupt, das es auf der Lohnabrechnung steht, aber nicht ausbezahlt wird?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Gruß Andrea

Hallo Andrea, nein, das darf die Firma nicht. Die Abrechnung entsprechende ausstellen und dann das Geld nicht auszahlen. Mit der eingegangenen Überweisung lässt sich ja nachweisen, was bezahlt wurde. Meine Empfehlung ist proaktiv sein und klar bei der Geschäftsleitung oder Personalabteilung ansprechen und nachfragen, wann das Geld ausgezahlt wird. Viel Erfolg und schöne Pfingsten Michaela

leider im Urlaub

Hallo Andrea37,

da Dein Mann wahrscheinlich nicht in einer Gewerkschaft ist, muss er nun selbst für sich sorgen. In diesem Fall kann ich nur raten: ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn die Kiste schon so verfahren ist, muss man retten, was noch zu retten ist. Ducken und Mund halten geht auch, aber davon kriegt man die Familie nicht satt.

Gruß Fredo

Wenn die Firma Konkurs macht, gibt es wahrscheinlich Konkursausfallgeld.

Zum Weihnachts- und Urlaubsgeld wuerde ich einfach mal an die Lohnbuchhaltung schreiben und fragen, wann denn nun der Restbetrag ueberwiesen wird.

Der Anspruch ist insofern ja schon geklaert, als dass das Geld auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wurde.

Hallo Andrea,

ich denke, ihr solltet den Gehaltsanspruch für DIESEN Monat SOFORT Schriftlich geltend machen mit Fristsetzung! Natürlich könnten dies andere Kollegen auch tun, dann wächst der Druck!

Gibt es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, in der der Zahlungszeitpunkt exakt benannt ist? Oder steht dies im Arbeitsvertrag?Wenn nicht, wie lange ist Dein Mann dort schon beschäftigt und erhält das Gehalt immer um den 15. herum? Nach mindestens drei Jahren darf man von betrieblicher Übung sprechen.

Genauso ist das mit dem Weihnachts- und Urlaubsgeld. Mindestens drei Jahre in Folge hintereinander gezahlt?
Ich wundere mich ehrlich gesagt, dass es auf der Abrechnung steht, aber nicht überwiesen wurde. Die heutigen Abrechnungsprogramme überweisen eigentlich immer den auf der Abrechnung ausgewiesenen Betrag. Alles andere macht richtig Aufwand! Vielleicht solltet ihr vorsichtshalber nochmal die Kontoauszüge prüfen.
Ob ihr dieses Geld noch einfordern könnt, würde ich wieder dem Tarifvertrag entnehmen. Wenn es „nur“ die 2-Monatsklausel im Arbeitsvertrag gibt, sieht es leider schlecht aus. Sollten allerdings ALLE Mitarbeiter den Betrag nicht ausgezahlt bekommen haben, würde ich mit einer Sammelklage drohen. Vielleicht genügt das, um aus „Kulanz“ die Zahlung zu bekommen.

Auf alle Fälle würde ich an Deiner Stelle SOFORT bei der Krankenkasse nachfragen, ob auch in der letzten Zeit alle Sozialversicherungsbeiträge (AUCH für das Weihnachts-Urlaubsgeld) wirklich überwiesen wurden! Das ist ganz wichtig!!! Am besten dort auch gleich die Situation erklären.

Möglichweise solltet ihr über einen Gewerkschaftsbeitritt nachdenken, damit ihr eventuell einen Rechtsbeistand habt, wenn es zum schlimmsten kommen sollte.

Und vielleicht auch schon mal beim Arbeitsamt vorstellig werden, Eventuell kommt es ja zu Kurzarbeiterzahlung oder Konkursaufallgeldzahlung.

Viel Glück!
Iris

Hallo Iris,

vielen Dank für deine Antwort. Mein Mann arbeitet jetzt schon 22 Jahre dort u. das Gehalt kam immer zur gleichen Zeit.

Es ist kein Versehen von uns, das es doch auf dem Konto ist, denn es geht allen anderen Kollegen von ihm auch so und das sind die 20 Mann aus seiner Abteilung alle u. aus den anderen Abteilungen das weiß er nicht so genau.

Ich werde auf jeden Fall direkt am Montag bei der Krankenkasse nachfragen u. mich dann weiter schlau machen.

Gruß Andrea

Am Besten sucht Ihr euch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der euch berät. Dies ist bei einer Klage in der ersten Instanz nicht teuer, wenn ihr Recht bekommt, kostet es gar nichts. Das Geld muss Dein Mann erhalten. Wie das mit den terminlichen Fristen ist, kann ich nicht genau sagen.

Viel Erfolg!

Guten Abend,
es tut mir leid, da kann ich keine kompetente Auskunft geben!
LG Oliver

Hallo,

ich würde auf jedenfall wegen den fehlerhaften
Abrechnungen mit dem Arbeitgeber sprechen.
Eine korrigierte Abrechung sollte ausgehändigt werden.

Ebenfalls würde ich bzg. der Zahlung einfach mal nachfragen. Und abwarten was für eine Antwort kommt.

Die Abrechnung darf keine Zahlungen enthalten, die niccht geleistet wurden. Daher da auf jedenfall vorgehen. Denn sollte man eine Entlasung folgen, kann der Anspruch darauf nicht mehr erfolgen, da es ja laut Abrechnung ausbezahlt wurde…

Ehrlich gesagt, würde ich persönlich mich nach einem neuen Arbeitgeber umschauen…und sollte eine Kündigung kommen, dann auf jedenfall klagen um eine Abfindung rauszuschlagen.

hoffe ihnen etwas geholfen zu haben…

Gruß
ankral

Wenn das Geld der „Lohnabrechnung“ nicht korrekt überwiesen wird, befindet sich der AG in Zahlungsverzug und ist einklagbar

Hallo,

die von dir zitierte Ausschlußfrist im AV ist eventuell unwirksam, es sei denn es handelt sich um eine tariflich ausgehandelte Ausschlußfrist.

Lohnzahlungen verjähren nach drei Jahren.

Bitte achtet zeitnah auf die Erfüllung eurer Lohnforderungen. Es ist doch schade, wenn Ihr diese trotz harter Arbeit, durch Unachtsamkeit verlieren würdet.

Viel Glück

Hallo Andrea37
Das Geld von November und Januar muss nicht unbedingt verloren sein. Die heutigen Lohnauszahlungen werden von der Software automatisch angewiesen. Ist die Auszahlungssumme identisch mit der Nettosumme auf der Abrechnung? Wenn ja, dann kann durch die Sonderzahlung die Steuer sehr hoch geworden sein, sodass kein großer Unterschied zu den vorrangegangenen Auszahlungen besteht. Prüfe, ob durch die Sonderzahlungen die Steuer kräftig zugeschlagen hat. Dann kannst Du die zu hohen Steuerbeträge im Lohnsteuerjahresausgleich zurück erhalten.
Kläre mit der Krankenkasse von welchem Brutto die Sozialbeiträge gezahlt wurden.
Im Zweifel schalte einen Anwalt für Arbeitsrecht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ricko