A)ich bitte Sie, mich bis Sonntag, den XX.XX.XXXX zu benachrichtigen
oder
B)Ich bitte Sie mich bis zum Sonntag, den XX.XX.XXXX zu benachrichtigen.
oder
C)Ich bitte Sie, mich bis zum Sonntag, dem XX.XX.XXXX zu benachrichtigen
Greift der Kausus nach der ersten Präposition (bis) oder nach der zweiten Präposition ( zum)?
Bei B und C musste ich selbst nachsehen: Beide sind möglich. Entweder richtet sich der Kasus nach „zu“ -> Dativ. Oder „den XX.XX.XXXX“ gilt als reine Zeitangabe, die im Akkusativ steht. Mit „bis“ hat das dann nichts zu tun.