Bis wann gibt es den kinderfreibetrag?

kind ist 23 jahre wohnt noch zu hause erhält aber keine leistungen von irgentwelchen ämtern bekam bis luli 2010 kindergeld ab augusst 2010 nichts mehr.Weil er im luli seine 2jährige schulische ausbildung erfolgreich beendet hatte.Ist aber bei der agentur für arbeit arbeitssuchend gemeldet bekommen die verheirateten eltern wenigstens jetzt noch den kinderfreibetrag weiter?

vielen dank schon im voraus für ihre antwort.

Hallo,

den Kinderfreibetrag gäbe es hier wohl nur, wenn das Kind zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder in einer Warteschlange zum Wehr-/ Zivildienst steckt. (was hier ja wohl nicht der Fall ist).
Wenn das Kind „nur“ arbeitssuchend für einen „richtigen“ Beruf ist, kommt der Freibetrag nicht in Frage. Es ist allerdings zu prüfen, ob man Unterhalt steuerlich geltend machen kann nach §33a EStG.
Hier gibt es allerdings ein Urteil des BFH zur Erwerbsobliegenheit (d.h. es muss schon nachgewiesen sein, dass das volljährige Kind unterhaltsberechtigt ist. Dazu reicht eventuell „nur“ die arbeitssuchend-Meldung beim Arbeitsamt nicht aus und möchte nix falsches schreiben.) Aber damit kenne ich mich nicht so gut aus; das sollte man im Steuer-Brett noch einmal nachfragen.

Greets