zu klagen?
Der Kunde hat die Zusammenarbeit beendet. Ich habe viel gemacht für die neue Website und meinte, dass die Arbeit mehr als die Anzahlung war aber dass ich die Anzahlung akzeptieren würde, damit wir eine schnelle einwandfreie Trennung machen könnten.
Er kam mit seine Verbesserungen (obwohl wir die Zusammenarbeit beendet haben) - er versucht ein fertiges Produkt zu kriegen - obwohl wir nur 30% fertig mit der Sache waren.
Ich habe fachlich erklärt, was der neue Webdesigner zu tun hat, habe ihm die Rechnung mit „dankend erhalten“ geschickt und will nur per Mail oder telefonisch eine Bestätigung von ihm bekommen, dass wir alles abgeschlossen haben.
Er macht es aber nicht. Meinte er kommt mit neuen Vorschlägen irgendwann aber nicht jetzt, weil er viel zu tun hat. Die Rechnung ist aber abgeschickt.
Meine Frage ist, bis wann hat der Kunde Zeit um die Rechnung zu klagen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo -
da stecken Sie ein einer etwas problematichen Situation -
denn Vereinbarungen / Rechnungen müssen sich an den vorab ausgestellen Kostenvoranschlag, bzw. das Angebot - höchstens mit 15% Aufschlag - halten. Spätere Mehrkosten müssen vom Kunden genehmigt werden - und das schriftlich - oder per Mail. Wenn abzusehen ist, dass der Arbeitsaufwand größer wird - dann immer mit dem Kunden sprechn.
Sie haben nun nach Erhalt der Anzahlung / Abschlagszahlung eine Abschlußrechnung gestellt? Habe ich Sie da recht verstanden? Wenn der Kunde die Rechnung nicht akzeptiert - hat er 10 Tage Zeit auf die Rechnung zu reagieren und diese zu reklamieren. Sie können nach 4 Wochen dann eine Mahnung hinterher schicken und wenn sich Ihr Kunde nicht meldet oder die Rechnung bezahlt können Sie im darauf folgenden Monat gerichtliche Schritte einleiten - dafür brauchen Sie aber einen guten Rechtsanwalt und müssten ggfls. auch dessen Auslagen vorstrecken.
Für Arbeiten, die aus Kundenschuld zum Ruhen kommen - und das für längere Zeit - weil der Kunde anngeblich keine Zeit hat - dann stelle ich immer eine Rechnung für bereits getätigte Leistungen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen - und
wünsche Ihnen einen sauberen Abschluß in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen / Linda
Hallo andrewski,
wie meinste du dass der Kunde hat Zeit um die Rechnung zu klagen? Wenn beidseitig die Arbeit als Beendet gilt dann ist sie Beendet vor allem wenn ein Dritter dabei war der bestätigen kann, dass die ausgehandelten Features gemacht wurden.
Ein seriöser Kunde wird nicht versuchen dich auszutricksen, wenn doch dann musst du abwiegen ob du den Auftrag komplett hinschmeisst oder du machst Ihm ein zweites Angebot für die weiteren Änderungen und schickst Ihm die erste Erinnerung für deine Rechnung falls nach 14 Tagen nichts kommt dann kann man die erste Mahnung schicken und nach weiteren 14 Tagen kann man auf den Anwalt verweisen.
hoffe ich konnte vorerst helfen.
Viele Grüsse
tut mir leid, aber ich kann dir in der sache leider nicht weiterhelfen. ich bin nur für die grafik zuständig in der agentur in der ich arbeite. ich verstehe aber auch nicht so ganz, wie der ablauf ist/war. erst hat der kunde die zusammenarbeit beendet und dann wieder nicht? falls er einfach nicht zahlen will würde ich an deiner stelle eine mahnung schreiben und ihm mit anwalt drohen wenn er auch die dritte mahnung ignoriert. dann wird er sich schon melden.
mehr kann ich leider dazu nicht sagen.
lg
andrea