Hallo zusammen,
bislang dachte ich immer, das man als normaler Angestellter alle Einnahmen, welche man noch neben dem Arbeitslohn hat, in der Steuererklärung angeben muß. Jetzt habe ich weiter unten gelesen, das Einnahmen, welche durch ein Hobby zustande kommen (z.B. Musik) welches nicht zur Gewinnerzielung ausgeübt wird, als Liebhaberei gelten und nicht angegeben werden müssen.
Mal angenommen, jemand hat als Hobby eine Homepage und erhält seit letztem Jahr durch Werbebannereinblendungen Einnahmen. Diese fallen natürlich nicht übermäßig hoch aus und lassen sich im Prinzip problemlos durch Gegenüberstellen der Kosten (Provider, PC, ect.) auf Null oder sogar in Minus runterrechnen - muß jemand sowas jetzt angeben oder nicht? Theoretisch weiß das Finanzamt von den „Einnahmen“ nichts, praktisch wurde dem Werbenden eine Rechnung ausgestellt, durch welche die Finanzbehörde von den „Einnahmen“ erfahren kann. Reicht denen dann der Hinweis, das in der Steuererklärung nichts angegeben wurde, da Einnahmen abzügl. Ausgaben gleich Null oder noch weniger ergeben und die ganze HP eh ein Hobby ist und nicht der Gewinnerzielung dient?
Grüßle
Frank K.
Liebhaberei Hobby
Hi,
bislang dachte ich immer, das man als normaler Angestellter
alle Einnahmen, welche man noch neben dem Arbeitslohn hat, in
der Steuererklärung angeben muß. Jetzt habe ich weiter unten
gelesen, das Einnahmen, welche durch ein Hobby zustande kommen
(z.B. Musik) welches nicht zur Gewinnerzielung ausgeübt wird,
als Liebhaberei gelten und nicht angegeben werden müssen.
Mal angenommen, jemand hat als Hobby eine Homepage und erhält
seit letztem Jahr durch Werbebannereinblendungen Einnahmen.
Diese fallen natürlich nicht übermäßig hoch aus und lassen
sich im Prinzip problemlos durch Gegenüberstellen der Kosten
(Provider, PC, ect.) auf Null oder sogar in Minus
runterrechnen - muß jemand sowas jetzt angeben oder nicht?
Man muss das nicht angeben, aber für den Fall gerüstet sein, dass das Finanzamt mal in Jahren aus heiterem Himmel nachfragen könnte. Also Belege aufbewahren, mindestens bis die Einnahmen ausgeglichen sind. Oder ersatzweise für einen repräsentativen Zeitraum oder falls die Einnahmen enorm steigen, auch vermehrt Ausgaben sammeln…
Theoretisch weiß das Finanzamt von den „Einnahmen“ nichts,
praktisch wurde dem Werbenden eine Rechnung ausgestellt, durch
welche die Finanzbehörde von den „Einnahmen“ erfahren kann.
Wenn der Zahlende z.B. eine Betriebsprüfung hat, kann dabei eine Kontrollmitteilung über die Zahlung für die Banner an deine Akte gehen und dadurch die Anfrage gestartet werden. Bei Kleinbeträgen aber eher nicht.
Reicht denen dann der Hinweis,
wen meinst du mit „denen“?
das in der Steuererklärung
nichts angegeben wurde, da Einnahmen abzügl. Ausgaben gleich
Null oder noch weniger ergeben und die ganze HP eh ein Hobby
ist und nicht der Gewinnerzielung dient?
das sollte eigentlich jeder klar Denkende auch so sehen (auch ein Finanzbeamter??), wird also m.E. nicht ein großes Problem darstellen.
Viele Grüße
C.
Hi,
Man muss das nicht angeben, aber für den Fall gerüstet sein,
dass das Finanzamt mal in Jahren aus heiterem Himmel
nachfragen könnte. Also Belege aufbewahren, mindestens bis die
Einnahmen ausgeglichen sind. Oder ersatzweise für einen
repräsentativen Zeitraum oder falls die Einnahmen enorm
steigen, auch vermehrt Ausgaben sammeln…
Das klingt recht vernünftig und auch ganz praktikabel :o).
Wenn der Zahlende z.B. eine Betriebsprüfung hat, kann dabei
eine Kontrollmitteilung über die Zahlung für die Banner an
deine Akte gehen und dadurch die Anfrage gestartet werden. Bei
Kleinbeträgen aber eher nicht.
Eben wegen so einer möglichen Betriebsprüfung und einer dadurch ausgelösten Nachfrage mache ich mir Gedanken um das ganze. Bei nicht angegebenen Einnahmen und dadurch eventuell ‚hinterzogenen‘ Steuern sieht das Finanzamt immer ziemlich rot… zumindest hab ich so den Eindruck.
Reicht denen dann der Hinweis,
wen meinst du mit „denen“?
„Denen“ = Finanzamt/Finanzbeamte *g*
nichts angegeben wurde, da Einnahmen abzügl. Ausgaben gleich
Null oder noch weniger ergeben und die ganze HP eh ein Hobby
ist und nicht der Gewinnerzielung dient?
das sollte eigentlich jeder klar Denkende auch so sehen (auch
ein Finanzbeamter??), wird also m.E. nicht ein großes Problem
darstellen.
Jeder klar denkende sollte es so sehen, da stimmt ich dir zu. Nur hab ich da gegenüber (Finanz-)Beamten diesbezüblich da irgendwie so meine Voruteile ;o). Aber danke für deine Hinweise… werde da wohl mal noch die ein oder andere Nacht drüber schlafen bevor ich mich für einen Weg entscheide.
Grüßle
Frank K. :o)
Hi,
Eben wegen so einer möglichen Betriebsprüfung und einer
dadurch ausgelösten Nachfrage mache ich mir Gedanken um das
ganze. Bei nicht angegebenen Einnahmen und dadurch eventuell
‚hinterzogenen‘ Steuern sieht das Finanzamt immer ziemlich
rot… zumindest hab ich so den Eindruck.
Wenn sich ein Verlust ergibt, ist auch keine Steuer hinterzogen. Natürlich muss man die Fragen beantworten, aber das lässt sich schon in den Griff bekommen.
Reicht denen dann der Hinweis,
wen meinst du mit „denen“?
„Denen“ = Finanzamt/Finanzbeamte *g*
Dachte ich mir fast, also der natürliche Feind des Steuerzahlers *g*
Jeder klar denkende sollte es so sehen, da stimmt ich dir zu.
Nur hab ich da gegenüber (Finanz-)Beamten diesbezüblich da
irgendwie so meine Voruteile ;o).
Na, hier im Forum sind einige Finanzbeamte unterwegs, die hilfsbereit Fragen beantworten. Es gibt immer solche und solche in allen Berufsgruppen. Und hier herrscht eher ein friedliches Miteinander.
Viele Grüße
C.