Hallo.
Gesetzt dem theoretischen Fall:
Ein Arbeitnehmer A hat zum 30.11.2008 sein Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber G beendet.
Er hat ein Arbeitszeugnis zum 20.02.2009 von G erhalten (was auf den 07.12.2008 datiert ist, A hat aber den Umschlag samt Poststempel).
Im Arbeitsvertrag von A ist eine Ausschlussklausel enthalten, welche Ansprüche ausschliesst, die mehr als 3 Monate zurückliegen.
Bis wann kann A dann das Zeugnis rechtlich anfechten?
Vielen Dank fuer die Antworten im voraus.
Mfg
Michael