Bis wann kann ein Zeugnis angefochten werden?

Hallo.

Gesetzt dem theoretischen Fall:

Ein Arbeitnehmer A hat zum 30.11.2008 sein Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber G beendet.
Er hat ein Arbeitszeugnis zum 20.02.2009 von G erhalten (was auf den 07.12.2008 datiert ist, A hat aber den Umschlag samt Poststempel).
Im Arbeitsvertrag von A ist eine Ausschlussklausel enthalten, welche Ansprüche ausschliesst, die mehr als 3 Monate zurückliegen.
Bis wann kann A dann das Zeugnis rechtlich anfechten?

Vielen Dank fuer die Antworten im voraus.

Mfg
Michael

bin mir nicht sicher, inwieweit die ausschlussklausel den zeugnisanspruch berührt.

aber generell gilt die regelmäßige verjährungsfrist von drei jahren aufgrund des § 195 BGB