Hallo,
im April hatte Herr S. vor, sich einen Neuwagen zu kaufen. Die Abwrackprämie wurde über das Internet beantragt und auch genehmigt (Schreiben liegt vor). Dann entschied Herr S. sich aber doch dagegen, einen Neuwagen zu kaufen.
Jetzt, zum Ende des Jahres hin, ist die Überlegung für einen Neuwagen aber doch wieder da; die Frage ist nun: bis wann wird die bereits genehmigte Abwrackprämie ausgezahlt? Könnte Herr S. sich auch noch Anfang 2010 für einen Neuwagen entscheiden und sich die Summe dann auszahlen lassen, oder ist der Kelch nun an ihm vorüber gegangen?
bis wann wird die bereits genehmigte Abwrackprämie ausgezahlt?
im Zuwendungsbescheid, den Herr S. von der BAFA erhalten hat, ist eine Frist genannt, innerhalb derer er den Neuwagen zugelassen und den Altwagen verschrottet haben muss, um die Abwrackprämie zu erhalten (natürlich müssen noch alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden). Seit Juni sind das 9 Monate ab Datum des Bescheids; bei früheren Bescheiden kann wohl in begründeten Ausnahmefällen die Frist auf Antrag verlängert werden.
noch eine Frage…
…Danke schon mal für die erste Antwort, nun habe ich aber noch eine Frage.
Auf der Rückseite des Zusagebescheids für die Abwrackprämie steht bei Neufahrzeug eingetragen „Marke XY“, nun überlegt Herr S. aber, ein anderes Fahrzeug zu kaufen (Marke YZ) , als es damals zunächst vorgesehen war. Ist das ein Problem oder kann dort einfach handschriftlich eine andere Marke eingetragen werden?